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Vorderschaftrepetierflinte: welche Kategorie im Voreintrag auf grüner WBK?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Hypnodoc:

 

Welche Kategorie im VOREINTRAG?
Was ist jetzt richtig? B oder C?
(im Bedürfnis war nichts bezüglich der Lauflänge angegeben)

 

Bildschirmfoto 2025-05-06 um 09.47.23.jpeg

 

 

Besser zur Behörde, die sollen auf Kat B abändern, falls auf Kat. B beantragt wurde. 

Kat C. sind Repetierflinten mit langem Lauf, die meisten sind Kat B.

 

Hatte ich auch und habe das ändern lassen. Liegt wohl daran, das die Software bei Repetierflinte standardmäßig Kat. C auswählt und wenn der Sachbearbeiter in diesem Detail nicht firm ist und die Bedürfnisbescheinigung nicht eindeutig, dann steht eben Kat C. in der WBK

 

Das Problem hier: Eigentlich sind die EU-Kategorien  A(Verboten) B(Erlaubnispflichtig), C(Meldepflichtig) in Anlage 1 zum Waffengesetz ins nationale Recht niedergeschrieben, jedoch die Einstufung Verboten/Erlaubnispflichtig/Erlaubnisfrei (Meldepflichtig gibt es nicht) unabhängig davon in Anlage 2 vorgenommen. Wollte man in D nicht, das Kat C nur meldepflichtig ist, europäische Harmonisierung ist in Berlin ein one-way-Ticket und daher hat man sich dieses Tricks bedient, die EU-Kategoriern ins nationale Recht "umzusetzen" ohne sich von der EU ins restriktive Handwerk pfuschen zu lassen..

 

Nun könnte aber jemand darauf abstellen, das die Erwerbserlaubnis so gilt, wie sie dir kraft Eintragung kundgetan ist, und dann dürftest du nur Kat C erwerben, andersfalls  unerlaubter  Waffenerwerb.  Daher besser vor Erwerb ändern lassen.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb ASE:

 

 

Besser zur Behörde, die sollen auf Kat B abändern, falls auf Kat. B beantragt wurde. 

Kat C. sind Repetierflinten mit langem Lauf, die meisten sind Kat B.

 

Hatte ich auch und habe das ändern lassen. Liegt wohl daran, das die Software bei Repetierflinte standardmäßig Kat. C auswählt und wenn der Sachbearbeiter in diesem Detail nicht firm ist und die Bedürfnisbescheinigung nicht eindeutig, dann steht eben Kat C. in der WBK

 

Das Problem hier: Eigentlich sind die EU-Kategorien  A(Verboten) B(Erlaubnispflichtig), C(Meldepflichtig) in Anlage 1 zum Waffengesetz ins nationale Recht niedergeschrieben, jedoch die Einstufung Verboten/Erlaubnispflichtig/Erlaubnisfrei (Meldepflichtig gibt es nicht) unabhängig davon in Anlage 2 vorgenommen. Wollte man in D nicht, das Kat C nur meldepflichtig ist, europäische Harmonisierung ist in Berlin ein one-way-Ticket und daher hat man sich dieses Tricks bedient, die EU-Kategoriern ins nationale Recht "umzusetzen" ohne sich von der EU ins restriktive Handwerk pfuschen zu lassen..

 

Nun könnte aber jemand darauf abstellen, das die Erwerbserlaubnis so gilt, wie sie dir kraft Eintragung kundgetan ist, und dann dürftest du nur Kat C erwerben, andersfalls  unerlaubter  Waffenerwerb.  Daher besser vor Erwerb ändern lassen.

 

 

 

 

 

Naja, mit Kat. C Eintrag bekommt er halt im Fachhandel keine Kat.B.

 

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb CZM52:

Naja, mit Kat. C Eintrag bekommt er halt im Fachhandel keine Kat.B.


Das ist korrekt - allerdings ist seitens des Verbands keine Lauflänge in der Disziplin vorgegeben. Dort steht lediglich: "Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Repetier- und Vorderschaftrepetierflinten handelsüblicher Bauart mit offener Visierung."

Eine Vorabfestlegung auf die entsprechende Lauflänge schränkt den Kauf schon wieder ein, zumal ich mich noch nicht auf eine bestimmte Flinte "eingeschossen" habe.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Hypnodoc:


Das ist korrekt - allerdings ist seitens des Verbands keine Lauflänge in der Disziplin vorgegeben. Dort steht lediglich: "Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Repetier- und Vorderschaftrepetierflinten handelsüblicher Bauart mit offener Visierung."

Eine Vorabfestlegung auf die entsprechende Lauflänge schränkt den Kauf schon wieder ein, zumal ich mich noch nicht auf eine bestimmte Flinte "eingeschossen" habe.

Tja, dann musst dir Überlegen was willst und dann den Voreintrag besorgen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

Tja, dann musst dir Überlegen was willst und dann den Voreintrag besorgen.


Voreintrag - im Moment 7 Monate! 

Tja, ich hab das mit B/C und Lauflänge auch erst vor ungefähr 3 Stunden erfahren. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Hypnodoc:


Voreintrag - im Moment 7 Monate! 

Tja, ich hab das mit B/C und Lauflänge auch erst vor ungefähr 3 Stunden erfahren. 

Naja, dann kannst die ja jetzt nen Kopf machen was es sein soll und dann prüfen was die Waffe dann ist...B. oder C.

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