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Waffenkauf - Zeitliche Abfolge


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Geschrieben

Hat er nicht. Er hat eben eine Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die entsprechende Munition nach §8 WaffG ohne Verbandsbescheinigung akzeptiert. Kann er, muß er aber nicht.

 

Ich bin jetzt aber raus. Dichtet Euch Euer Waffenrecht gerne zusammen, wie Ihr es gerade braucht.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Longhair:

Das ich der Munition (9mm,.22lfb) bedarf, habe ich ja durch den Kauf und Besitz, der nunmehr eingetragenen WS., nachgewiesen

 

Du hattest das Bedürfnis für die Pistole. 45 zur Ausübung einer bestimmten Disziplin Deines Verbandes von Deinem Verband befürwortet bekommen.

 

Wenn Deine Behörde damals pragmatisch gehandelt hat, bspw. durch Kenntnis der Sportordnung des BDS und daher in Deinem Sinne das Schießen weiterer Disziplinen ermöglicht hat, dann...Glückwunsch.

 

Aber man kann nicht durch die Erwerbserlaubnis bspw. der im Kaliber größten Pistole ableiten, im Umkehrschluss über die Munitionserwerbserlaubnis für alle im Kaliber kleineren Munitionen zu verfügen, nur weil verschiedene Wechselsysteme auf die Pistole passen (und erworben werden).

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb lrn:

Er hat eben eine Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die entsprechende Munition nach §8 WaffG ohne Verbandsbescheinigung akzeptiert. 

In Par.8 Waff.Ges., steht nicht, das es zur Glaubhaftmachung des Bedarfes für den Mun.Stempel bei WS., einer Verbandbescheinigung bedarf.

 

Long

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Katechont:

 

 

Aber man kann nicht durch die Erwerbserlaubnis bspw. der im Kaliber größten Pistole ableiten, im Umkehrschluss über die Munitionserwerbserlaubnis für alle im Kaliber kleineren Munitionen zu verfügen, nur weil verschiedene Wechselsysteme auf die Pistole passen (und erworben werden).

Wo Du Recht hast, hast Du Recht.

Ohne den Mun.Stempel, hätte ich für die WS., keine Mun. erwerben dürfen.

Das habe ich auch nicht geschrieben.

Es ging darum, das ich für die erworbenen und dann eingetragenen WS., kein erneutes Bedürfnis für den Mun.Erwerb., (vom Verband) beibringen muss.

Die entsprechenden Stempel habe ich bei der Eintragung der Grundwaffe und der WS., bezahlt und sofort bekommen.

 

Long

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Katechont:

Griasdi @Wurzelseppi,

 

 

Um dir dein Grundkontingent (zwei Kurzwaffen) möglichst flexibel offen zu halten, wird dir geraten, eine Pistole .45 als Basiswaffe für die Disziplin "A" 

zu erwerben und für diese Basiswaffe gleich noch ein Wechselsystem inkl. Munitionserwerbserlaubnis im Kaliber 9mm Luger für die Disziplin "B" zu beantragen.

 

 

Seit wann müssen Wechselsysteme beantragt werden?

 

?

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Longhair:

Es ging darum, das ich für die erworbenen und dann eingetragenen WS., kein erneutes Bedürfnis für den Mun.Erwerb., (vom Verband) beibringen muss.

Die entsprechenden Stempel habe ich bei der Eintragung der Grundwaffe und der WS., bezahlt und sofort bekommen.

So wird´s auch bei meiner Behörde, und das die nicht sehr genau sind wird niemand behaupten, gehandhabt.

 

In meinem gesamten Umfeld noch nie jemals gehört, dass man nicht auch einen Munitionserwerbseintrag für das eingetragene Wechselsystem ohne weitere Bescheinigung bekommt.

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