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IGNORED

Besonders gefährliche Springmesser


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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Frechdachz:

Die Springmesser werden verboten worden sein.

Lass das keinen Grünen hören! 

Wer derart komplexe Sätze baut muss ein
Reichsbürger sein, dann findest du dich ganz
schnell im KZ neben dem Prinz Reuss.

Geschrieben
2 hours ago, Fyodor said:

Es macht *klack*. Deshalb wurden die Butterflymesser ja schon vor längerem verboten, die machen nämlich noch viel gefährlicher *klack-klack-klickediklack*.

 

Aber wenn man jetzt ein sinnreich geräuschgedämpftes hätte? Wäre das dann als Ninja-Sturmstil-Messer nicht noch gefährlicher?

Geschrieben

.. gar nicht - „soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt“ - also wie bei den Faustmessern - gleichzeitig erlaubt und verboten. Die unseligen Änderungen sind ohne Migrationshintergrund kaum zu verstehen. Ein Schelm ……

Beste Grüße 

sundance

Geschrieben

Wobei diese Nutzungsmöglichkeit in der Praxis eigentlich nur auf körperlich eingeschränkte Menschen (ein Arm oder Hand unbrauchbar oder amputiert), Jäger, Bergsteiger, (Industrie-)Kletterer zutreffen dürfte.

Fällt jemandem noch eine ernsthafte Ausnahme ein?

Geschrieben
20 minutes ago, Bettina Fischer said:

Wobei diese Nutzungsmöglichkeit in der Praxis eigentlich nur auf körperlich eingeschränkte Menschen (ein Arm oder Hand unbrauchbar oder amputiert), Jäger, Bergsteiger, (Industrie-)Kletterer zutreffen dürfte.

Fällt jemandem noch eine ernsthafte Ausnahme ein?

 

Also bei mir, ohne rechtliche Hintergedanken und rein praktisch: Öffnen von eingetroffenen Paketen. Klar, ich könnte auch das Paket abstellen, ein Messer beidhändig öffnen, dann das Paket wieder halten, aber warum kompliziert, wenn's auch einfach geht? Mein Messer zu diesem Zweck ist auch ganz und gar kampfuntauglich, hat eine billige austauschbare Klinge (ähnlich den Teppichmessern, aber nicht zum Abbrechen) zusammen mit einem Einhand-Öffnungsmechanismus. Bei jedem Hausmeister usw. durchaus sinnvoll zur beruflichen Tätigkeit. Ob das vor einem deutschen Gericht halten würde weiß ich nicht, aber meine Antwort ist schon insofern ehrlich, dass mir die Meinung eines deutschen Gerichts auch egal sein kann.

Geschrieben
9 minutes ago, Bettina Fischer said:

Auch Hundebesitzer, die beim Gassigehen ggf. die Leine im Notfall einhändig durchschneiden müssen, wenn sie sich verhindert hat.

 

Ist jetzt OT, aber was hast Du denn für einen Hund und für eine Leine?

 

Klar, beim Pferd gibt's am Führstrick den Panikhaken, aus gutem Grund. Bei "meinen" (allesamt anderer Leute, aber ich war der gute Onkel, dem sie gehorchten, und der sie auf Abenteuer ausführte) Hunden habe ich immer eine mit absehbarer Gewalt undurchtrennbare Verbindung gehabt. Halskette mit geschweißten Kettengliedern und Nylonleine, mit der man einen Laster abschleppen könnte. Da bist Du lange am Schneiden... Wenn das Vieh tatsächlich (bei Deinem weiblichen Geschlecht wohl eher möglich) dauerhaft mehr Kraft auf den Boden übertragen kann als Du, dann wäre vielleicht wirklich der Panikhaken wie beim Pferdeführstrick anzuraten.

Geschrieben

Was ich am Bedenklichsten bei den ganzen waffengesetzlichen verboten finde: Es findet keine Entschädigung für die verbotenen Gegenstände statt.

 

Die rechtliche Konstruktion ist ja folgende:

1. Der Gegenstand wird verboten.

2. Der Eigentümer kann den Gegenstand entschädigungsfrei abgeben oder innerhalb von 12 Monaten eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen.

3. Jetzt mag der Springmesser-Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung beantragen und vielleicht sogar bekommen, hat dafür aber eine regelmäßig alle 3 Jahre wiederkehrende kostenpflichtige Zuverlässigkeitsprüfung an der Backe. In der Vergangenheit waren ja initiale Ausnahmegenehmigungen nach einem Verbot kostenfrei. ist das immer noch so?

 

Mit diesem Konstrukt wird die Entschädigungspflicht umgangen, weil ja gerade keine Enteignung stattfindet. Entweder Ausnahmegenehmigung oder freiwillige Abgabe.

 

Im Gegensatz dazu das Kriegswaffenkontrollgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__9.html
(1) Wird eine Genehmigung nach den §§ 2, 3 Abs. 1 oder 2, § 4 Abs. 1 oder § 4a ganz oder teilweise widerrufen, so ist ihr Inhaber vom Bund angemessen in Geld zu entschädigen. ...

Unsere Interessenvertreter müssten auch auf entsprechende Entschädigungen im Waffengesetz drängen.

 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)
9 minutes ago, frosch said:

Was ich am Bedenklichsten bei den ganzen waffengesetzlichen verboten finde: Es findet keine Entschädigung für die verbotenen Gegenstände statt

 

Also "am Bedenklichsten" finde ich das jetzt nicht. Dem Käufer eines Gegenstandes ist dieser Gegenstand offensichtlich gerade mehr wert als der Marktpreis, sonst würde er ihn ja nicht kaufen. Auch von einer 100%igen Rückerstattung des Preises kann man sich nicht z.B. eines Angriffs auf sein Leben erwehren oder seine Kaffeevakuumtüte öffnen oder was auch immer.

 

Als sie nach der Erfindung des Buchdrucks und der Übersetzung der Bibel die gedruckten deutschen Bibeln verboten haben, war das Rechtsbewusstsein in der Tat so, dass es dafür eine Erstattung des Kaufpreises aus der Staatskasse gab. Aber ist einem Geld zurück wirklich mehr wert als die Kenntnis der Worte Jesu? (Wenn ja, warum hat man sich den Schmöker dann gekauft??? Das war bei den damaligen Buchpreisen und Einkommen für einen Normalverdiener, der leidlich lesen konnte, ja wirklich eine Investition, die er nicht ohne Grund gemacht haben wird.)

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Also wir haben nur einen kleinen Hund (ca. 15kg), da funktioniert das mit dem Durchschneiden der Halsung im Notfall tatsächlich.

Bei einem Rottweiler zB dürfte das so nicht unbedingt klappen.

Grds sehe ich bei Hundebesitzern aber durchaus ein berechtigtes Interesse am Führen von Einhandmessern, ähnlich wie bei Jägern.

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