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IGNORED

VG DDorf: AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig


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Geschrieben
Am 17.8.2024 um 08:57 schrieb heletz:

 

Zumindest die Berufung zum OVG wurde im Eilverfahren schon entschieden.

 

 

Gilt der diesbezügliche Waffenentzug auch für Waffen auf Jagdschein?

 

Da scheint es ja irgendwie noch Möglichkeiten zu geben, seine Waffen zu behalten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Hunter375:

Welche Möglichkeiten soll es da geben?

 

 Ja das frag ich mich ja auch: Hier im Forum gibts doch irgendwie den beschriebenen Fall, dass einem AfD-Funktionär, der Sportschütze UND Jäger sein soll, aufgrund seiner Parteizugehörigkeit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen wurde. Seine Sportwaffen musste er auch abgeben, allerdings nicht die Schußwaffen, die er als Jäger besitzen darf.

 

Von daher frage ich mich schon, wie man so etwas begründen bzw. schaffen kann.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Die Rechtslage ist ja inzwischen so, dass die waffenrechtlichen Erlaubnisse schon auf vagen Verdacht der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit entzogen werden können.

Auf eine tatsächliche Unzuverlässigkeit kommt es gerade nicht mehr an.

 

In einem mir bekannten Fall beißt sich die Genehmigungsbehörde allerdings die Zähne aus: Man "weiß" dass der Aspirant "recht gesinnt" ist (Material aus der fernen Vergangenheit >10J liegt vor).

Aber mit Aufkommen der jagdlichen Passion hat er alle einschlägigen nach außen sichtbaren Aktivitäten eingestellt. Social Networking im Weltnetz betreibt er auch nicht.

 

Er hatte auch das Gefühl, daß man versucht hätte, einen Vertrauensmann auf ihn angesetzt zu haben. Ein neuer Bekannter tauchte auf, hat sich interessant gemacht, hatte Geld, obwohl die berufliche Situation das in der Form eigentlich nicht hergab und der Kontakt schlief dann auch ein, als er sich konsequent politischer Äußerungen enthalten hat.

 

Sein Motto: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Gedanken_sind_frei

 

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb frosch:

Ein neuer Bekannter tauchte auf, hat sich interessant gemacht, hatte Geld, obwohl die berufliche Situation das in der Form eigentlich nicht hergab und der Kontakt schlief dann auch ein, als er sich konsequent politischer Äußerungen enthalten hat.

 

In welcher Form kann man sich denn diesbezüglich "interessant" machen?

Geschrieben (bearbeitet)

Es hat schon seine Gründe, warum ich seinerzeit keinen Aufnahmeantrag gestellt habe.

Mein Vertrauen in unseren "Rechtsstaat" war damals schon nicht besonders groß!

Meine Befürchtungen habe sich bestätigt!

Bearbeitet von pescator
Edith fragt:" Wann gibt es Kameras in den Wahlkabinen?"
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