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Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?


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Vor Gericht ist auch ein BKA Feststellungsbescheid nicht bindend. Aber ein höchstrichterliches Urteil ist ein höchstrichterliches Urteil. Was mich zurück zum Thema bringt - Lobbyverbände können durchaus gegen schlecht gemachte Gesetze gerichtlich vorgehen.

Bearbeitet von JoergS
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vor einer Stunde schrieb JoergS:

Vor Gericht ist auch ein BKA Feststellungsbescheid nicht bindend.

 

Hä?!?, wie kommst du da drauf. Ein BKA-Feststellungbescheid ist bindend!

 

 

§2 WaffG

Zitat

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

 

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

 

 

§48 WaffG

Zitat

(3) Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.

 

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Aber ein höchstrichterliches Urteil ist ein höchstrichterliches Urteil. Was mich zurück zum Thema bringt - Lobbyverbände können durchaus gegen schlecht gemachte Gesetze gerichtlich vorgehen.

 

Ja, aber dann würde ich gerne mal wissen wann der VDB jemanden bei einer Normenkontrollklage gegen 2/6 unterstützt. Da ist im Gegensatz zu dem anderen Zeugs wirklich fleisch am Knochen...

Bearbeitet von ASE
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1 hour ago, ASE said:

 

Hä?!?, wie kommst du da drauf. Ein BKA-Feststellungbescheid ist bindend!

 

 

§2 WaffG

 

 

§48 WaffG

 

 

 

Ja, aber dann würde ich gerne mal wissen wann der VDB jemanden bei einer Normenkontrollklage gegen 2/6 unterstützt. Da ist im Gegensatz zu dem anderen Zeugs wirklich fleisch am Knochen...

Gegen einen BKA Feststellungsbescheid kann man Widerspruch einlegen und auch klagen. Wir (GoGun) haben das wiederholt getan. Dann entscheidet, natürlich, ein Richter.

 

Es hat durchaus Urteile GEGEN das BKA gegeben, zum Beispiel bezüglich des Böker „Urban Survival“. Vom BKA als Waffe eingestuft, vom Gericht dann als Gebrauchsmesser.

 

Es sind solche Verfahren, die der VDB unterstützt. Ich bin selbst bereits in den Genuss dieser Unterstützung gekommen, in Sachen „Geheimbericht“ SRS Waffen.

 

Die WaffVwV ist eine Verwaltungsvorschrift in Sachen Waffengesetz. Natürlich bindet sie alle Behörden, die sich mit dem Waffengesetz beschäftigen. Gerade die verbotenen Gegenstände fallen eben NICHT in die Zuständigkeit der Waffenbehörden, sondern in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. 

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vor 6 Stunden schrieb JoergS:

Gegen einen BKA Feststellungsbescheid kann man Widerspruch einlegen und auch klagen. Wir (GoGun) haben das wiederholt getan. Dann entscheidet, natürlich, ein Richter.

 

Es hat durchaus Urteile GEGEN das BKA gegeben, zum Beispiel bezüglich des Böker „Urban Survival“. Vom BKA als Waffe eingestuft, vom Gericht dann als Gebrauchsmesser.

 

 

 

 

 

 

Ja, das hat aber nichts mit der Bindungswirkung zu tun, sonder damit das auch BKA-Entscheidungen als Verwaltungsakte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen.

 

 

Solange der Bescheid als solches nicht angefochten wird oder sobald der Bescheid höchstrichterlich als rechtmäßig erkannt wurde, ist er bindend.

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vor 4 Stunden schrieb Josef Maier:

Hat der Beitler auch mal geglaubt.

 

 

Wenn man die falsche Frage stellt, bekommt man die falsche Antwort.

 

 

Beim Beitler gings um das Kriegswaffenkontrollgesetz, da hat das BKA keine aktien mit seinen Feststellungsbescheiden...

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Am 17.6.2024 um 19:00 schrieb s_f:

@JoergS und @CvonderSee und andere @VDB-Verfechter, die des Buzl Tod hier gern herbeireden würden:

 

• ich finde ein wenig sonderbar, dass ihr die personelle Nähe zur AfD beim Buzl so kritisiert, gleichzeitig die politischen Forderungen des VdB doch (glaub ich?) näher an den Positionen der AfD dazu liegen als beim Buzl?  Wie wenn die CSU/CDU jetzt hochgejubelt werden würde, wenn sie radikalere Positionen als die AfD einnähme und man weiterhin die AfD brandmauern würde.

 

Die VDB-Verfechter sind aber auch kein kollektives Bewusstsein, das in allen Punkten einheitliche Ansichten vertritt.
Ich würde das dem BZL nicht zum Vorwurf machen. Ist einfach ein schwaches Argument, auf das man gar nicht zurückgreifen müsste. Gibt ja genug andere Dinge, die man ihnen vorwerfen kann. :lol:

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On 6/17/2024 at 10:48 PM, Elo said:

Wenn jemand anhand der Webseite, des Newsletters, FB, X, Instagram usw. eine "Nähe" oder Wahlaussage belegen kann, würde mich das interessieren.

Du schreibst über die teilgenommene Veranstaltung (an der ich nicht teilnahm) - den von dir benannten Trend konnte ich beim Lesen/Überfliegen der zusammenfassenden PDF auf der VDB-Seite nicht so ganz nachvollziehen - FDP und freie Wähler sind was Waffen anbelangt offenbar auch eher freiheitsliebend, aber einen klaren Favoriten kann ich aus diesem Fragenkatalog rein nach dem Wortlaut nicht herauslesen. Interessant fand ich, dass die AfD bei Frage 5 die Vorschläge des VDB von letztem Jahr für eine sinnvolle Grundlage für Waffenrechtsänderungen hält.

 

Und wie gesagt, es ist für mich die gefühlte/erinnerliche Meta-Datenlage basierend auf Parteiprogrammen und solchen Antworten auf Fragen an viele Parteien, die ich zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils las. Systematisch habe ich das nicht abgegrast und nicht ausgewertet.

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vor 1 Stunde schrieb s_f:

was Waffen

 

Es ging nicht nur um das deutsche Waffenrecht, sondern um die europäischen Themen, wie z. B. (oder insbesondere) das Bleiverbot.

 

Die Hintergrundinfos von Peter Husen waren da schon recht interessant, weil im Kontext manche Dinge einen neuen Eindruck ergeben.

 

Komme gerade nicht an das Pdf.

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