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IGNORED

Teleskop-Schubschaft


Christian45

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Wie verhält es sich mit Teleskopschäften bei der Ermittlung der Gesamtlänge einer KW?

Zählt die Länge in ausgefahren Zustand oder wird diese dann nicht berücksichtigt?

Kann das aus den Texten nicht herauslesen.

Vorab schon mal danke an die Community für mögliche Antworten.

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Für die Beurteilung gilt die Betrachtung der Gesamtlänge bei der kürzest-möglichen Verwendungsform.

Auch bei AR Klappschäften ist hier auf den eingeklappten Zustand abzustellen, weil ein Schuss abgegeben werden kann (auch wenn man das nicht machen soll).

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vor 2 Stunden schrieb frosch:

Auch bei AR Klappschäften ist hier auf den eingeklappten Zustand abzustellen, weil ein Schuss abgegeben werden kann (auch wenn man das nicht machen soll).

 

Wie kann es 'Bestimmingsgemäß' sein, wenn man das nicht machen soll?

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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:

niemanden interessiertes ob du es "nicht machen sollst"!!!

du kannst es aber und das ist der ausschlaggebende punkt!

D.h. "Schussbereit" ist in dem Zusammenhang das selbe wie "Bestimmungsgemäß"?

 

Ich kann aus einer 20"  Rem700 Repetierbüchse ohne schaft auch einen schuss abgeben.

Nach der Definition dann auch als 'Kurzwaffe'.

 

Ist es dann verboten eine Rem700 mit demontieren Schaft im Schrank zu haben, da es ne Kurzwaffe ist?

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Am 16.1.2024 um 16:15 schrieb HangMan69:

sag mal liest du eigentlich was hier gepostet wird?

oder verstehst du es einfach nicht?!?

 


Ich versuche nur zu verstehen, ob und warum "Bestimmungsgemäß" in diesem Fall scheinbar das gleiche wie "Schussbereit" sein soll.

Im Gesetz steht ja explizit "Bestimmungsgemäß" (... "länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet".) und nicht "Schussbereit".

 

Mein Beispiel mit der schaftlosen 20" Rem700 ist nicht ohne Grund gewählt: Sie ist ohne Schaft auch kürzer als 60cm und technisch durchaus "Schussbereit".
-> Ergo dürfte man keine demontierte schaftlose Rem700 Büchse im Schrank haben, da es eine böse unregistrierte Kurzwaffe wäre. Gleiches gilt natürlich für eine Abgeklappte AR15 mit 14" Lauf.

Oder bedeutet "Bestimmungsgemäß" eben doch etwas anderes? Gibt es da irgendwelche Referenzfälle zu?

 

 

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vor 43 Minuten schrieb HangMan69:

 

... NICHT bestimmungsgemäß!!!

Richtig, ich und der nette Beamte sehen das vermutlich genauso, dass eine demontierte rem700 nicht bestimmungsgemäß (aber Schussbereit) ist.

 

Warum aber ist eine abgeklappte ein-schuss AR15 ohne repetierfunktion eine bestimmungsgemäße Verwendung? Gibt es da irgendwas belastbares, sprich Urteile oder vllt gegenteiliges wo es Kontrollen gab und es okay war?

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Der gesunde Menschenverstand sagt einem, daß eine Verwendung nicht bestimmungsgemäß sein kann, welche grundlegende Funktionen abschaltet: in diesem Falle das Repetieren, weder automatisch noch manuell möglich in diesem 'bestimmungsgemäßem' Zustand.

 

Edit: oder bezieht sich der 'Zustand' darauf, daß die Waffe nicht umgebaut werden muss um ihre bestimmungsgemäße Länge zu erhalten. In dem Fall also nur aus geklappt, daher bestimmungsgemäßer Zustand.

Bearbeitet von mmoock
Nachtrag
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Richtig. Ich könnte mir vorstellen, dass es so oder so ausgelegt wird, je nachdem an wen man gerät. Die Frage ist also ob und wie man sich da absichern kann oder ob sowas schonmal irgendwo geklärt wurde.

Bearbeitet von mmoock
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