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IGNORED

Kurzwaffen Lagerung (Schreckschuss)


Quickjack300

Empfohlene Beiträge

 

Guten Tag, 

ich habe eine Frage zur Aufbewahrung. Laut einem Dokument der Polizei.nrw ist angegeben das man ab einer bestimmten Behältnisart („Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig“) Kurzwaffen und Munition zusammen lagern darf. Jedoch hat das Sicherheitsbehältnis, welches ich besitze, nicht diese Anforderung, sondern  EN 14450 S2 und ISO/IEC 17065 im Boden fest verankert (Häusliche Gemeinschaft mit 4 Erwachsenen Personen, 2 davon besitzen einen Waffenschein). Laut des Herstellers ist die EN 14450 S2 und ISO/IEC 17065 besser als die Anforderungen von VDMA24992 und schlechter als Widerstandsgrad 1 DIN/EN 1143-1 (Quelle: https://www.hartmann-tresore.ch/de/wissen/sicherheit/sicherheitsstufen-und-widerstandsgrade/#:~:text=Sicherheitsstufen-,nach%20EN%2014450,die%20Anforderungen%20der%20VDMA%2024992.) 

Nun zur Frage, können also Rechtlich Kurzwaffe und Munition in einem Tresor (Angegebenes Sicherheitsbehältnis) ohne räumliche Trennung verwahrt werden? 

Oder können diese in einem Tresor mit 2 abschließbaren Behältnissen gelagert werden? 

 

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§ 13 AWaffV

 

Für freie SRS-Waffen ist relevant

 

Zitat

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 
1.
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

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vor 47 Minuten schrieb lrn:

§ 13 AWaffV

 

Für freie SRS-Waffen ist relevant

 

 

 Das gilt insbesondere für Inhaber des KWS, der Rest macht eh was er will. Gesunder Menschenverstand wäre grundsätzlich angebracht, ist aber heute quasi nicht mehr vorhanden.. (Ich meine das allgemein, nicht auf den Post bezogen!)

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vor einer Stunde schrieb Quickjack300:

nein durch den Beruf wurde dieser erworben. 

Also tatsächlich einen richtigen Waffenschein und kein kleiner Waffenschein oder gar nur eine WBK und es sind in dem Behältnis dann auch noch scharfe Schusswaffen? Hier muss man immer mal etwas genauer nachfragen weil diese Begriffe ständig durcheinander gewürfelt werden...

Ich kenne jetzt die einzelnen Normen nicht bei den Bezeichnungen aber da könnte man schon einmal hinterfragen ob dieses Behältnis für diese Waffen ausreichend ist, aber das soll hier nicht das Thema sein.

Abgesehen davon: Für die frei verkäuflichen SRS oder auch Co2 Waffen gilt dasselbe, es ist kein besonderes Behältnis gefordert es muss nur ein Schloss dran sein. Die Dinger kannst Du in einem Plastikkoffer mit Vorhängeschloß oder im Wohnzimmerschrank im Barfach aufbewahren solange da ein Schloss dran ist. Damit kannst Du Deine SRS natürlich jederzeit in dem Behältnis zusammen mit den anderen Waffen aufbewahren, allerdings darfst Du keinen Zugriff auf die anderen Waffen haben solange Du nicht ebenfalls eine Waffenrechtliche Erlaubnis hast. Ich würde also empfehlen: Kauf Dir einfach im Baumarkt eine Plastikbox oder Koffer woran man ein Vorhängeschloss befestigen kann und pack das Zeug da rein und stell Dir das auf das Nachttischen oder schieb es unter das Bett, mehr ist für eine Schreckschusswaffe nicht erforderlich. Die Gemeinsame Aufbewahrung birgt nur wieder andere Probleme wenn einer der beteiligten dann Zugriff auf Waffen bekommt für die er keine entsprechende Erlaubnis hat (und danach hört es sich für mich an, sollten die aber eigentlich auch wissen)

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vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

Also tatsächlich einen richtigen Waffenschein und kein kleiner Waffenschein oder gar nur eine WBK und es sind in dem Behältnis dann auch noch scharfe Schusswaffen? Hier muss man immer mal etwas genauer nachfragen weil diese Begriffe ständig durcheinander gewürfelt werden...

Ich kenne jetzt die einzelnen Normen nicht bei den Bezeichnungen aber da könnte man schon einmal hinterfragen ob dieses Behältnis für diese Waffen ausreichend ist, aber das soll hier nicht das Thema sein.

Abgesehen davon: Für die frei verkäuflichen SRS oder auch Co2 Waffen gilt dasselbe, es ist kein besonderes Behältnis gefordert es muss nur ein Schloss dran sein. Die Dinger kannst Du in einem Plastikkoffer mit Vorhängeschloß oder im Wohnzimmerschrank im Barfach aufbewahren solange da ein Schloss dran ist. Damit kannst Du Deine SRS natürlich jederzeit in dem Behältnis zusammen mit den anderen Waffen aufbewahren, allerdings darfst Du keinen Zugriff auf die anderen Waffen haben solange Du nicht ebenfalls eine Waffenrechtliche Erlaubnis hast. Ich würde also empfehlen: Kauf Dir einfach im Baumarkt eine Plastikbox oder Koffer woran man ein Vorhängeschloss befestigen kann und pack das Zeug da rein und stell Dir das auf das Nachttischen oder schieb es unter das Bett, mehr ist für eine Schreckschusswaffe nicht erforderlich. Die Gemeinsame Aufbewahrung birgt nur wieder andere Probleme wenn einer der beteiligten dann Zugriff auf Waffen bekommt für die er keine entsprechende Erlaubnis hat (und danach hört es sich für mich an, sollten die aber eigentlich auch wissen)

Dankeschön für die ausführliche Information! Ich habe den Begriff Waffenschein verallgemeinert, da ich einen KWS machen möchte und die andere Person einen richtigen Waffenschein besitzt, jedoch zu Hause keine Waffe gelagert ist. Es war mir nicht klar, ob dieses strenge Gesetz auch für SRS-Waffen gilt. Also kann die Schreckschuss samt Munition in einem Behälter (Plastikkoffer mit Vorhängeschloss) in einem Zimmer oder Tresor ohne Probleme gelagert werden? 
Vielen Dank nochmals für die schnellen Antworten (Auf alle bezogen). 

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Ja, wie IRN schon geschrieben hat. Die Waffe ungeladen in irgendeinem Behältnis mit Schloss, gerne auch zusammen mit der Munition. Anforderungen an das Behältnis oder das Schloss gibt es nicht.

 

Du mit deinem KWS darfst keinen Zugriff auf die scharfen Waffen der WS Inhaber haben, eine gemeinsame Aufbewahrung wäre darum etwas doof (auch wenn die Waffen nicht zeitgleich im Tresor lagern könnte es bereits Probleme für die anderen geben wenn du nur Zugang zum Tresor hast da dann unterstellt werden könnte das du den Zugang immernoch hast wenn doch Mal Waffen dein liegen)

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Man kann jetzt natürlich darüber philosophieren, ob "Waffen ODER Munition" beides inkludiert oder nur eines zur Zeit erlaubt ist, aber man kann es auch übertreiben.

In anderen Ländern steht die fertig geladene Schrotflinte neben der Tür oder hinterm Sofa. Und wir machen uns wilde Sorgen über die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schreckschusswaffen?

Ich will nicht wissen, wie unsere Freunde in Berlin-Neukölln ihre Silvester-Wummen lagern... :rolleyes:

 

Versteht mich bitte nicht falsch: Waffen sollten GRUNDSÄTZLICH so aufbewahrt werden, dass unbefugte (und/ oder nicht daran unterwiesene oder informierte) Personen KEINEN Zugriff darauf haben können.

Aber weder den Whisky, noch den WC-Reiniger bewahre ich in einem Sicherheitsschrank auf. Auch da kann man den Kindern klar machen, dass die da nicht dran zu gehen haben.

 

Ich verstehe jedoch, dass man seine Waffen ordentlich verwahren möchte und dies auch gesetzeskonform gestaltet.

Im Nachbarforum gab es kürzlich eine ähnliche Diskussion:

https://www.co2air.de/thread/115490-frage-zum-vorschriftsgemäßen-lagern-von-ssw-und-munition-bayern/

 

Und daraus resultierend einen möglichen Lösungsansatz, plus weiterer Ideen:

https://www.co2air.de/thread/115744-aufbewahrung-von-ssw-und-munition/

 

Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen hier. :smile:

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