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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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vor 2 Stunden schrieb TTG:

Darf ich eigentlich in der Tür des Safes 500g Schwarzpulver lagern? 

Früher war alles besser: Ja, hat bei meinem ersten Aufbewahrungskonzept mit Beratung vor Ort nicht gestört. Und es war mehr als 1 deutsches Pfund. Heute? Wenn Du alle Fragen zum Pulverlager wahrheitsgemäß beantwortet hast ist doch alles gut? Oder im Pulverlager gerade die Handwerker sind? 

vor 2 Stunden schrieb TTG:

Die Empfehlen was sie wollen. Ich habe einfach Maschinenschraubenköpfe auf die Löcher geklebt.

Du schuldest mir eine andere, trockene !!!, Feinripp! :rotfl2: Haben sie danach gefragt? Daß Du mit der 5 KW Regel/200 kg koscher bist unterstelle ich als trivial. 

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vor 4 Minuten schrieb sealord37:

 

Aber nicht unmöglich. Meine Frau und ich schlafen immer im Wechsel, wer wach ist, passt auf die Schlüssel auf.

 

Das schreibt sich schön in einem Online-Forum. Würdest du es ernsthaft einem Richter am VG oder gar Strafgericht so sagen wollen. Schutzbehauptung ist das Stichwort.

Und bei Paaren bei denen nur einer berechtigt ist, ist die Frage eh klar.

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3 minutes ago, Josef Maier said:

Daß Du mit der 5 KW Regel/200 kg koscher bist unterstelle ich als trivial. 

Da sind derzeit keine KW mehr drin. Er hat selbst hinein geschaut und was von verschraubt gemurmelt. Ich habe das nicht kommentiert. Ich bin bei Behördenvertretern eh sehr wortkarg.

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vor 4 Minuten schrieb ASE:

Würdest du es ernsthaft einem Richter am ... Strafgericht so sagen wollen.

Was arbeitest Du? Stud jur.? Das mit wer wem was beweisen muß und mit den Rechten des Beschuldigten/Angeklagten lernt Ihr noch. Ansonsten werden Deine Beiträge hier allmählich besorgniserregend.

Interpretiere in dieses eine verf* Urteil rein was Du willst, schreibe es auf, schreibe ein Buch darüber aber laß es gut sein. Danke.

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vor 2 Minuten schrieb TTG:

Um dämlichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen? Die Schränke erreichen auch ohne Verschraubung ihre Schutzklasse.

 

Gegen unbefungten Zugriff.

Nicht gegen Abhandenkommen.

 

Und was du "dämliche Diskussionen aus dem Weg gehen" nennst, ist in Wahrheit:

 

Zitat

§39 WaffG

 

(1) Wer Waffenherstellung, Waffenhandel oder eine Schießstätte betreibt, eine Schießstätte benutzt oder in ihr die Aufsicht führt, ein Bewachungsunternehmen betreibt, Veranstaltungen zur Ausbildung im Verteidigungsschießen durchführt oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; 

 

 

Zitat

§53 WaffG


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.....
21.
entgegen § 39 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,

 

 

Vortäuschen einer Verankerung ist also schon mal eine Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG, was unter Würdigung der Gesamtumstände schon mal  die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen würde. 

 

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vor 15 Minuten schrieb ASE:

Würdest du es ernsthaft einem Richter am VG oder gar Strafgericht so sagen wollen

ICH würde dem gar nichts zur Sache sagen.

 

vor 15 Minuten schrieb ASE:

Schutzbehauptung ist das Stichwort.

 

Ja und? Ist doch als Betroffener kein Problem. Obs jemand glaubt ist ne andere Sache. Abgesehen davon hab ich selbstverständlich ein Zahlenschloss.

Bearbeitet von sealord37
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vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Was arbeitest Du? Stud jur.? Das mit wer wem was beweisen muß und mit den Rechten des Beschuldigten/Angeklagten lernt Ihr noch.

 

Im waffenrechtlich-vewaltungsrechtlichen Verfahren: Ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden. Schonmal gehört.

Im strafrechtlichen Kontext: Schutzbehauptung. Schonmal gehört? Nein? Dachte ich mir.  Klar zwei Eheleute schlafen grundsätzlich und immer im Wechsel. Ja ne ist klar. Geh weiter Matlock statt Waffenrecht/swtrafrecht schauen, wenn du keine unangehmen Wahrheiten hören möchtest..

 

 

vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

 

Ansonsten werden Deine Beiträge hier allmählich besorgniserregend.

Lol, weil sie dich nicht in dem Bestätigen, was du hören willst? Gut so.

 

vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Interpretiere in dieses eine verf* Urteil rein was Du willst, schreibe es auf, schreibe ein Buch darüber aber laß es gut sein. Danke.

 

Damit du unbedarften bald- und neu-LWB dein brandgefährliches Geschwurbel zur Waffenaufbewahrung beibringen kannst? Damit die Dschornalisten Nancy mit Verweis auf deine Einlassungen hier unterstützen können beim Projekt "Weg mit den Waffen" ? Kannst du vergessen

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vor 3 Minuten schrieb sealord37:

Ja und? Ist doch als Betroffener kein Problem. Obs jemand glaubt ist ne andere Sache.

 

Äh doch. Schutzbehauptung ist das Wort, das immer dann fällt, wenn das Gericht beim Urteil etwas vom Tisch wischt wovon der Angeklagte(im Strafverfahren) oder Kläger(im waffenrechtlichen Verfahren) gelaubt hat es sei sein Joker um aus der Sache herauszukommen. Das kannst du dann in höheren Instanzen nochmal ausdiskutieren lassen und hörst dann meist: "Schutzbehauptung"

 

Kannst ja mal den Begriff und WaffG, Waffen suchen.. wirst schnell fündig.

Bearbeitet von ASE
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vor 4 Minuten schrieb TTG:

Wieso, das Gewicht genügt für die darin befindlichen Waffen. Aber schön zu sehen wie dir einer abgeht.

 

Ob das Gewicht genügte, wird dir dann der Richter sagen, wenn aus der abstrakten eine konkrete Gefahr geworden ist. Je nach Bundesland wird  das LKA als Gutachter dann was von 1000kg erzählen. Wenn dein Schrank die tara hat, dann ist alles ok.

 

Was aber an der Ordnugnswidrigkeit durch vorsätzliche Falschauskunft nichts ändert. Aber mach was du willst...

Bearbeitet von ASE
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vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Äh doch. Schutzbehauptung ist das Wort, das immer dann fällt, wenn das Gericht beim Urteil etwas vom Tisch wischt wovon der Angeklagte(im Strafverfahren) oder Kläger(im waffenrechtlichen Verfahren) gelaubt hat es sei sein Joker. Das kannst du dann in höheren Instanzen nochmal ausdiskutieren lassen und hörst dann meist: "Schutzbehauptung"

 

OK, dass der Wechselschlaf nicht wirklich glaubwürdig ist, hatte ich schon angedeutet. Mit kein Problem als Betroffener meinte ich, dass mir die Lüge nicht strafrechtlich angelastet werden kann, weil ich ja als Betroffener nicht zur Wahrheit verpflichtet bin. Ich dachte so hättest du es gemeint. Beweisen lässt sich zwar nicht, dass man nicht im Wechsel schläft, aber lebensfremd ist es. Spätestens wenn die Dame schwanger wird, stellt sich dann die Frage wie die Schlüsselaufbewahrung denn während des Aktes erfolgt ist. Klar, jeder weiß, dass die Waffen währenddessen einem Berechtigten überlassen waren, nur der Name ist mir grad entfallen oder er ist verstorben. 

Egal, ich muss los, Frauchen will heute noch auf den Stand KW schießen.

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vor 9 Minuten schrieb ASE:

Gegen unbefungten Zugriff.

Nicht gegen Abhandenkommen.

 

 

Jo, klar. 

Abhandenkommen.

 

Nehmen wir mal den 350 kg 1er-Klotz, von dem hier schon die Rede war, und der es mit Inhalt gut auf 400 kg bringt...

Den nimmt der potente Einbrecher eben so mit, nimmt ihn mit Kumpel mal eben die Kellertreppe hoch...

 

Im Ernst, bzw. realistisch: Wie viele derartige Klötze sind in D in den letzten 10 Jahren bei Einbrüchen weggekommen...?

 

 

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11 minutes ago, ASE said:

Damit du unbedarften bald- und neu-LWB dein brandgefährliches Geschwurbel zur Waffenaufbewahrung beibringen kannst?

Also ich bringe denen immer bei, dass sie sich einen Schrank mit mechanischem Zahlenschloss kaufen sollen, damit sie im Notfall auch schnell dran kommen.

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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Im Ernst, bzw. realistisch: Wie viele derartige Klötze sind in D in den letzten 10 Jahren bei Einbrüchen weggekommen...?

Das spielt keine Rolle.

 

 

Wenn der Schrank weg ist, ohne Abrissspuren, geht die Debatte vor Gericht los ob das Abhandenkommen hätte verhindert werden können. LKA wird was von unter 100ßkg verankern erzählen, sofern als Gutachter  vorgeladen.  

 

Und da noch kein Urteil  analog des OVGs-Urteils zur Schutzklasse des Schlüsseltresors ergangen, kannst du auch Glück haben und das Gericht sagt: Objektiv Falsch, Tresor zu leicht, hätte verankert werden müssen, subjektiv geht das noch durch, bei 350kg war das nicht so offensichtlich, behalte deine Zuverlässigkeit. Garantien dafür gibt es aber nicht, schon gar nicht wenn der Tresor in Sackkarren-Gewichtsklassen (~100-200kg) unterwegs war oder wie so ein mini-30kg-0er unter dem Arm weggetragen wurde.

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 1 Minute schrieb TTG:

Verliere ich eigentlich meine Zuverlässigkeit wenn ich das ganze Zeug in den Transporter lade, während der Typ jemanden ein Messer an den Hals hält? Ich frage für einen Freund ohne Internet.

Keine Sorge, das laden die Jungs von der Polizei nach Widerruf schon selber ein und das SEK nimmt keine Messer...

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