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IGNORED

Waffenraum auf Hof (Nebengebäude)


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe ggf. ein Objekt in Aussicht, dass aus einem Fachwerkhaus und einem Stallung/Scheunenkomplex besteht. Falls das funktioniert würde ich gerne dort den Platz nutzen und auch einen Waffenraum einbauen. Jetzt sind die Wände im Haus aber Fachwerk und werden somit sicher nicht zugelassen werden. Auch aus Gründen der besseren Nutzung des Platzes habe ich an einen Ausbau eines Stalles/Pferdebox gedacht, die auch gemauert ist Wandstärke >30cm mit einer entsprechenden Waffenraumtür. Die Stallung grenzt direkt an das Haus an und ist nur über den Innenhof erreichbar.

 

Hat jemand eine ähnliche Konstellation schon mal gehabt? Wird das als unbewohntes Gebäude gezählt und ist somit auf 3 LW im 1er Schrank limitiert? Hat jemand ggf. eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

 

Wenn das ganze spruchreif ist, werde ich das ganze natürlich mit meiner Waffenbehörde besprechen, nur schon mal vorab.  

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb MrCoopa:

Die Stallung grenzt direkt an das Haus an und ist nur über den Innenhof erreichbar.

Hilti MARSCH!  Durchbruch, dann ist es definitiv kein "Nebengelass" mehr......

 

vor 50 Minuten schrieb MrCoopa:

Ausbau eines Stalles/Pferdebox gedacht, die auch gemauert ist Wandstärke >30cm

Wenn es Bruchstein ist, dann musst Du trotzdem paar Ziegel einziehen....

 

Zum Thema Waffenraum: Kannst Dich bzgl. Wandstärken, Festigkeitsklassen etc.pp, grob an den Vorschriften aus Bayern orientieren..... ERST Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle fragen, dann loslegen. Alles dokumentieren, bzw. vom Ing. oder Bauunternehmer bescheinigen lassen. Fertig!

 

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Geschrieben

Wenn du im Zweifelsfall nicht vor Gericht ziehen willst, hängt doch alles von der Sichtweise der zuständigen Behörde ab.

Würde einfach mal unverbindlich nachfragen. Kostet ja nichts und dann hast du direkt Klarhheit.

Wie es andere Behörden handhaben, hilft dir da nicht weiter.

Geschrieben

Das ist gut zu wissen.

Natürlich wird das alles mit der Behörde abgesprochen etc. Ich gebe ja nicht mehrere Tausend € aus damit dann die Behörde sagt, so bekommen Sie das nicht genehmigt. 

vor einer Stunde schrieb AWO425:

Ich bekam damals meinen ersten Waffenraum auch in der Scheune genehmigt. Es geht also.

Musstest du irgendwelche speziellen Auflagen erfüllen, oder war es genauso als ob der Raum sich in deinem Haus befände?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb groucho:

der zuständigen Behörde ab

Genau!

Dem Gang zur Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, setzte ich den Gang zum zuständigen SB vorraus!

 

Habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Geschrieben

Du musst erst zum Sachbearbeiter, der kann mit dem LKA (in  einem Fall Stuttgart) Kontakt aufnehmen oder dir die Adresse geben (in meinem Fall email).

Ein paar Emails unter Einbeziehung der SB und dann eine  Termin, den hat dann der SB unter Einbeziehung des Mann vom LKA gemacht.

Hat super geklappt und hat nichts gekostet 👍🏿.

Habe mir damals die anstehenden Fragen notiert.

Kannst du dann auch per Email nochmal bestätigen lassen.

Grüße Schorni 

 

Geschrieben
Am 21.6.2023 um 14:26 schrieb MrCoopa:

Das ist gut zu wissen.

Natürlich wird das alles mit der Behörde abgesprochen etc. Ich gebe ja nicht mehrere Tausend € aus damit dann die Behörde sagt, so bekommen Sie das nicht genehmigt. 

Musstest du irgendwelche speziellen Auflagen erfüllen, oder war es genauso als ob der Raum sich in deinem Haus befände?

Nein. Wurde genehmigt mit 1er Tür und ohne Limits.

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