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Waffentransport durch und nach Luxemburg


Elo

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Der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz weist auf folgendes hin (Stand 3. April 2023):

 

https://ljv-rlp.de/waffentransport-durch-und-nach-luxemburg/

 

Zitat (Auszug, ohne Gewähr, Fettdruck meinerseits, der komplette Text im Link):

 

...

 

In Europa ansässige Bürger, auch wir Bundesbürger, die legale Waffenbesitzer in ihrem Land sind, müssen grundsätzlich für die Reise in andere EU-Staaten einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) vorweisen.

 

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen. Diese europäische Richtlinie findet ihre nationale Umsetzung in § 32 Abs. 6 WaffG.

 

Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden grundsätzlich andere Erlaubnisse benötigt. Lediglich für einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport der Waffen, für einen Zweck, der vom waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist, ist ein Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) ausreichend.

 

Zusätzlich zum EFP ist erforderlich,

– die Deutsche Waffenbesitzkarte(n), in welche die Waffe(n) eingetragen ist/sind.

– der Nachweis für den Grund der Reise, z.B. Einladung zur Jagd oder Schießsportwettbewerb

– Personalausweis/Reisepass

– nach den Bestimmungen des besuchten Landes notwendige Dokumente, z.B. Jagdschein des

  besuchten Landes

 

Wie nun bekannt wurde, hat das Großherzogtum Luxemburg ein zusätzliches Erfordernis erstellt. Der bei der Wohnsitzbehörde ausgestellte Europäische Feuerwaffenpass muss nunmehr zusätzlich vor dem Einführen der Waffen nach oder durch Luxemburg von der Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz mit einem eigenen Sichtvermerk (Stempel) versehen werden. Bei Nichteinholung dieses Stempels droht eine Beschlagnahme der betreffenden Waffen vor Ort und möglicherweise weitere Sanktionen. Diese luxemburgische Bestimmung widerspricht der Waffenrichtlinie der Europäischen Union und ist damit rechtswidrig.

 

Da es sich um eine Angelegenheit von zwischenstaatlicher Tragweite handelt, wird der DJV gebeten, über die Bundesregierung Kontakt zum Großherzogtum Luxemburg aufzunehmen, um an dieser Stelle zu intervenieren. Bis dieser Sachverhalt jedoch geklärt ist, wird dringend empfohlen, für jeden Fall des Transportes von Waffen nach und durch Luxemburg, den Vorgaben, die der luxemburgische Staat macht, Rechnung zu tragen, um die oben genannten Konsequenzen zu vermeiden.

 

...

 

Die Pressemeldung als PDF findest du hier.

Die Adresse zum Einholen des Sichtvermerks findest du hier.

Bearbeitet von Elo
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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Das machen die Luxemburger so schon seit vielen Jahren.

 

Hast Du da nähere Informationen, die man an den LJV weiterleiten könnte?

Nach dem Luxemburgischen Jagdverband soll die Regelung seit dem vergangenen Jahr Gültigkeit haben.

Das Dokument der Naturverwaltung bezieht sich auf ein Gesetz vom Februar 2022, müßte demnach später entstanden sein.

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Am 28.4.2023 um 18:16 schrieb Elo:

 

Hast Du da nähere Informationen, die man an den LJV weiterleiten könnte?

Nach dem Luxemburgischen Jagdverband soll die Regelung seit dem vergangenen Jahr Gültigkeit haben.

Das Dokument der Naturverwaltung bezieht sich auf ein Gesetz vom Februar 2022, müßte demnach später entstanden sein.

Siehe bereits diesen Thread aus 2015:

Gruß SBine

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