Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Waffentransport durch und nach Luxemburg


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz weist auf folgendes hin (Stand 3. April 2023):

 

https://ljv-rlp.de/waffentransport-durch-und-nach-luxemburg/

 

Zitat (Auszug, ohne Gewähr, Fettdruck meinerseits, der komplette Text im Link):

 

...

 

In Europa ansässige Bürger, auch wir Bundesbürger, die legale Waffenbesitzer in ihrem Land sind, müssen grundsätzlich für die Reise in andere EU-Staaten einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) vorweisen.

 

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens mitzunehmen. Diese europäische Richtlinie findet ihre nationale Umsetzung in § 32 Abs. 6 WaffG.

 

Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden grundsätzlich andere Erlaubnisse benötigt. Lediglich für einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport der Waffen, für einen Zweck, der vom waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist, ist ein Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) ausreichend.

 

Zusätzlich zum EFP ist erforderlich,

– die Deutsche Waffenbesitzkarte(n), in welche die Waffe(n) eingetragen ist/sind.

– der Nachweis für den Grund der Reise, z.B. Einladung zur Jagd oder Schießsportwettbewerb

– Personalausweis/Reisepass

– nach den Bestimmungen des besuchten Landes notwendige Dokumente, z.B. Jagdschein des

  besuchten Landes

 

Wie nun bekannt wurde, hat das Großherzogtum Luxemburg ein zusätzliches Erfordernis erstellt. Der bei der Wohnsitzbehörde ausgestellte Europäische Feuerwaffenpass muss nunmehr zusätzlich vor dem Einführen der Waffen nach oder durch Luxemburg von der Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz mit einem eigenen Sichtvermerk (Stempel) versehen werden. Bei Nichteinholung dieses Stempels droht eine Beschlagnahme der betreffenden Waffen vor Ort und möglicherweise weitere Sanktionen. Diese luxemburgische Bestimmung widerspricht der Waffenrichtlinie der Europäischen Union und ist damit rechtswidrig.

 

Da es sich um eine Angelegenheit von zwischenstaatlicher Tragweite handelt, wird der DJV gebeten, über die Bundesregierung Kontakt zum Großherzogtum Luxemburg aufzunehmen, um an dieser Stelle zu intervenieren. Bis dieser Sachverhalt jedoch geklärt ist, wird dringend empfohlen, für jeden Fall des Transportes von Waffen nach und durch Luxemburg, den Vorgaben, die der luxemburgische Staat macht, Rechnung zu tragen, um die oben genannten Konsequenzen zu vermeiden.

 

...

 

Die Pressemeldung als PDF findest du hier.

Die Adresse zum Einholen des Sichtvermerks findest du hier.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Das machen die Luxemburger so schon seit vielen Jahren.

 

Hast Du da nähere Informationen, die man an den LJV weiterleiten könnte?

Nach dem Luxemburgischen Jagdverband soll die Regelung seit dem vergangenen Jahr Gültigkeit haben.

Das Dokument der Naturverwaltung bezieht sich auf ein Gesetz vom Februar 2022, müßte demnach später entstanden sein.

Geschrieben
Am 28.4.2023 um 18:16 schrieb Elo:

 

Hast Du da nähere Informationen, die man an den LJV weiterleiten könnte?

Nach dem Luxemburgischen Jagdverband soll die Regelung seit dem vergangenen Jahr Gültigkeit haben.

Das Dokument der Naturverwaltung bezieht sich auf ein Gesetz vom Februar 2022, müßte demnach später entstanden sein.

Siehe bereits diesen Thread aus 2015:

Gruß SBine

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.