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IGNORED

Deko Teile Lauf etc Schnittmodell


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Geschrieben

Nun bei mir stehen Laufwechsel an, und ich möchte die alten Läufe rechtlich einwandfrei verwerten ohne einer Tresorpflicht zu unterliegen.

Wie ist das rechtlich wennich z.b den alten Lauf in höhe des Lagers  5cm komplett aufschneiden lasse in der Mitte und an Mündung... ist das noch waffenrechtlich relevant?

Wanngilt ein Lauf als verschrottet?

Geschrieben

Steht, zur grossen Überraschung...im WaffG, Anlage 1

 

 

"Wesentliche Teile sind

...der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;"

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Also wird die Laufeigenschaft bei deinem Vorhaben zerstört.

Das Metallstück ist dann waffenrechtlich nicht mehr relevant.

Du hast schon mitbekommen, was er vorhat?

 

vor 19 Minuten schrieb threeseven:

den alten Lauf in höhe des Lagers  5cm komplett aufschneiden lasse in der Mitte und an Mündung...

 

Wie kommst Du dann auf Deine Aussage, wenn Du die nicht die nicht-aufgeschnittenen Längen zwischen diesen Schnitten kennst?

 

Er hat nicht geschrieben, dass er den Lauf auf kompletter Länge "halbieren"/aufschneiden will. In dem Fall wäre Deine Aussage richtig.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb CZM52:

Steht, zur grossen Überraschung...im WaffG, Anlage 1

 

 

"Wesentliche Teile sind

...der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;"

Cool, 

somit hat das

https://www.dreamstime.com/soldier-holding-hand-mortar-soldier-holding-hand-mortar-reenactment-battle-rio-san-gabriel-which-was-part-image140257755

keinen Lauf gemäß WaffG, Anlage 1, denn

die „Lauflänge“ ist hier kleiner als das zweifache Kaliber

😄

 

dieser von 🤡 zusammendilletierte Driss gehört restlos entsorgt. Die Balten haben es vorgemacht.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Du hast schon mitbekommen, was er vorhat?

 

 

Wie kommst Du dann auf Deine Aussage, wenn Du die nicht die nicht-aufgeschnittenen Längen zwischen diesen Schnitten kennst?

 

Er hat nicht geschrieben, dass er den Lauf auf kompletter Länge "halbieren"/aufschneiden will. In dem Fall wäre Deine Aussage richtig.

Hast Recht, bin vom Letzteren ausgegangen.😌

Geschrieben

Und wie sieht es mit einem ehemaligen Lauf aus, der größer als das Originalkaliber durchgängig ausgebohrt ist? Also weder über Patronenlager noch Züge verfügt und beim dem nur noch die äußere Kontur passt?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb threeseven:

also auf ganzer Länge zerteilen!

 

 

und die eine hälfte dem Kollegen vermachen der Sachkundekurse anbietet, sind immer sehr dankbare Stücke...

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Geschrieben

Nein. Dafür müssen die künftig (außerhalb der Altbesitzregelungen) aber auch der Waffenbehörde angezeigt werden.

 

Nimmst Du so ein Ding dann in seine Einzelteile auseinander, so ist ein Lauf wieder ein separat zu beurteilendes Teil, das einer anderen Anforderung unterliegt als die komplette Dekowaffe.

Geschrieben

P-Lager komplett zu1/3 radial öffnen, Lauf auf gesamter Länge 4mm breit schlitzen.

Dann hat man ein tolles Anschauungsstück, man kann daran das Patronenlager, den Übergangskegel sowie Züge und Felder erkennen.

 

Gruß Frank 

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