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Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?


Ebert79

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Es ist zwar zulässig seinen privaten Bereich mit Videokameras zu überwachen  , aber wenn dann Aufzeichnungen dazu kommen , dann gibt es da schon Stolpersteine .

Da der Behördenvertreter im offiziellen Auftrag da ist , kann er nicht frei entscheiden den überwachten Bereich nickt zu betreten .

Wie dann ein Gericht das Aufzeichnen beurteilt , weil ja doch Persönlichkeitsrechte verletzt werden , steht auf einem andren Blatt . 

 

Dazu kommt , daß eine Aufzeichnung nicht rechtens ist , wenn es alternative Maßnahmen gibt , die nicht oder weniger tief in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingreifen, im konkreten Einzelfall existieren und den Zweck der Videoüberwachung ebenfalls erreichen würden.

 

Das wird durch eine weitere Person die bei der Überprüfung anwesend ist , zu erzielen sein .

 

Ich wäre mir persönlich also nicht so sicher , daß es zulässig ist die Überprüfung zu Filmen .

 

Mehr dazu ist hier nachzulesen . 

 

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/

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vor 8 Stunden schrieb raze4711:

Es ist zwar zulässig seinen privaten Bereich mit Videokameras zu überwachen  , aber wenn dann Aufzeichnungen dazu kommen , dann gibt es da schon Stolpersteine .

Da der Behördenvertreter im offiziellen Auftrag da ist , kann er nicht frei entscheiden den überwachten Bereich nickt zu betreten .

Wie dann ein Gericht das Aufzeichnen beurteilt , weil ja doch Persönlichkeitsrechte verletzt werden , steht auf einem andren Blatt . 

 

Dazu kommt , daß eine Aufzeichnung nicht rechtens ist , wenn es alternative Maßnahmen gibt , die nicht oder weniger tief in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingreifen, im konkreten Einzelfall existieren und den Zweck der Videoüberwachung ebenfalls erreichen würden.

 

Das wird durch eine weitere Person die bei der Überprüfung anwesend ist , zu erzielen sein .

 

Ich wäre mir persönlich also nicht so sicher , daß es zulässig ist die Überprüfung zu Filmen .

 

Mehr dazu ist hier nachzulesen . 

 

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/

Wie ich bereits erwähnte, wird der Behördenmitarbeiter auf die Überwachung hingewiesen. Sieht er hier seine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann er eben keine Kontrolle durchführen.

Es dient seiner und meiner Sicherheit, für die er sicherlich Verständnis aufbringt. Sollte es dennoch nicht möglich sein, müsste ein Ersatz für Ihn die Kontrolle durchführen, da ich die Kontrolle ja nicht verweigere.

 

Davon ab können keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, da es ohne Einverständnis keinen Zugang gibt.

 

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Ich finde das eine recht interessante Konstellation.

 

Der LWB hat ja (theoretisch) die Möglichkeit, auf seinem Recht der Unverletzbarkeit der Wohnung zu bestehen.

Die Waffenbehörde darf dann auch nicht hinein, was allerdings im Ergebnis die Folge haben wird, daß der LWB seine Erlaubnis verliert.

 

Nun wäre hier die Situation der kameraüberwachten Wohnung, die ein Beauftragter der Waffenbehörde zur Durchführung der Kontrolle betreten müßte.

Diesmal könnte der Beauftragte der Behörde auf seinem (Persönlichkeits-)Recht bestehen, was zur Konsequenz hätte, daß die Kontrolle in dieser Form nicht durchgeführt würde?

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In meinen vier Wänden kann und darf ich filmen, wie mir beliebt. Es dient gerade im Waffenbereich der Sicherheit und bei Kontrollen auch der eigenen Dokumentation. Der Zeuge kann sich immer mal nicht richtig erinnern oder vergisst mit der Zeit. Ein Gedächtnisprotokoll kann fehlerhaft sein oder es wird behauptet, dass es dies ist. Zudem könnte man einem dann unterstellen, dass man jemanden unerlaubt Zugang zu Waffen gibt, sollten die Räumlichkeiten keine deutliche Trennung von den geöffneten Tresor(en) ermöglichen. Eine Kamera nimmt ohne Vorurteile das auf, was in ihrem Sichtbereich geschieht. Wenn ein Kontrolleur sich in seinen Rechten verletzt sieht, muss es nicht kontrollieren, er kann dann ja bei seinem Vorgesetzten remonstrieren. Da die Waffenkontrolle jedoch nicht gegen geltendes Recht verstößt, kann dieser ihn anweisen, die Kontrolle trotzdem durchzuführen. 

 

Unterm Strich nicht mein Zirkus, nicht meine Affen. Die müssen sich selbst einig werden.

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 5 Stunden schrieb raze4711:

Ich habe ja einen Link dazu gepostet .

Die Geschichte mit dem Filmen kann ein Richter ganz anders sehen . 

Ich hatte vor ein paar Wochen eine Kontrolle .

Da ich mich an die Vorgaben der Aufbewahrung halte gab es wie zu erwarten absolut keine Probleme . 

Aufgrund der Videoüberwachung wird der Weg zu Gericht eher vermieden als gegangen. Da auch die Kontrolleure wissen, hier wird auch mir auf die Finger geschaut und  somit hat auch der Kontrolleur ein Interesse daran sich korrekt zu verhalten.

Also ein Win Win für beide Seiten.

Die Kontrolle findet ja grundsätzlich deswegen statt, da man mit als Waffenbesitzer misstraut und deswegen meine Rechte einschränkt, z.B. Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung.

Ich sehe das als Eigenschutz, denn es wird viel erzählt wenn der Tag lang ist, was mit Videoüberwachung nicht möglich ist.

 

 

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vor 5 Stunden schrieb raze4711:

Ich habe ja einen Link dazu gepostet .

Die Geschichte mit dem Filmen kann ein Richter ganz anders sehen . 

Ich hatte vor ein paar Wochen eine Kontrolle .

Da ich mich an die Vorgaben der Aufbewahrung halte gab es wie zu erwarten absolut keine Probleme . 

Ohne Hinweis auf die Überwachung ja, mit Hinweis nein.

 

Es hat auch nichts damit zu tun das man sich an die Vorgaben hält oder nicht.

Wieviele Beispiele sollen es denn sein, wo man sich an die Kontrolle hält und/oder alles ist Korrekt und man dennoch alles verliert ?

 

Beispiel gefällig ?

 

Bitte sehr:

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100044598/wertvolle-schusswaffen-wie-150-gefaehrliche-sammlerstuecke-verschwanden.html

 

 

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Ich finde es "amüsant", wie sich hier jemand über Videoüberwachung in den eigenen vier Wänden echauffiert. Wer es nicht machen möchte, weil er Angst vor einem Gerichtsverfahren hat, lässt es. Bei mir läuft das seit Jahren ohne Probleme, außer dass die sich in ihren Rechten Verletzten versuchen bei mir auszuweinen, also mich an einer Dokumentation und erweiterten Sicherheit hindern wollen, weil sie denken, ihre Seelen würden geraubt (oder was weiß ich). Gerade Behörden arbeiten verstärkt mit Videoüberwachung, um uns zu beobachten (Sicherheit auf öffentlichen Plätzen blabla) oder ihre eigenen Gebäude nebst Personal zu schützen. Dort nimmt man keine Rücksicht darauf, ob ich auf meine Rechte poche. Da die Kameratechnik in den Jahren bezahlbar und recht gut geworden ist, taucht diese nun auch auf Privateigentum immer öfter auf. Das fällt mir in letzter Zeit vermehrt auf, wenn ich mal eine Runde durch die Gegend mache und mir mal Häuser ansehe. Man wird damit leben müssen...

 

Ich jedenfalls werde in meinen Rechten eingeschränkt, weil man meine Waffen sehen will. So schränkt man sich gegenseitig ein. Solange die Kontrolleure mir nicht sofort bestätigen können und/ oder wollen, dass alles in Ordnung ist, werde ich weiter dokumentieren (müssen).

 

Übrigens kommen bei uns nicht mal mehr die SB selbst, wie anfangs noch, sondern ausgediente Polizisten und ähnliches, fast jedes Jahr andere Gesichter. Und beim letzten Mal eben auch einer dabei, den ich sofort als Türsteher vor einer Shishabar verortet hätte. Wer solches Personal schickt, sollte sich über erweiterte Dokumentationsmaßnahmen nicht wundern.

Bearbeitet von Last_Bullet
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