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IGNORED

Gemeinsamer Waffenschrank, gemeinsame Nutzung?


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Clayshooter:

Übertragen auf die Frage heißt das: Man kann noch nicht mal zusammen aufbewahren, wenn eine Person dadurch Zugriff auf Waffen bekommt, für die sie kein Bedürfnis hat. Leihe und selbständiger Transport von Waffen, die nicht vom Bedürfnis abgedeckt sind (z.B. wg. Altersgrenze), fällt damit auch flach.

Ich (Jäger, Sportschütze, Sammler) habe vor ein paar Monaten bei meinem SB angefragt, wie das mit der gemeinsamen Aufbewahrung ist, falls meine Lebensgefährtin Sportschützin wird.

Antwort: Kein Problem (bei Tresor und Waffenraum), sie darf nur nichts rausnehmen, wofür sie kein Bedürfnis hat.

Hängt also wie so oft von der Behörde ab.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb groucho:

darf nur nichts rausnehmen, wofür sie kein Bedürfnis hat.

Hängt also wie so oft von der Behörde ab.

Hier ähnlich. Sposchüin 23 bis jetzt 1KW 22 in eigenen kleinen Tresor will LW in 22 und zusammen mit Vater aufbewahren. Ging erst garnicht. Nachdem der Behörde die eigene Vwv um die Ohren gehauen wurde, geht es wenn die GK Waffen von Papa mit einem Schlösschen so wie beim Transport gesichert werden.

 

Damit kann sie jetzt erstmal die Waffe erwerben. Mal gucken was passiert wenn sie die hat und dann eine gemeinsame Aufbewahrung mit ihrem Freund beantragt, der auch noch in der Nachbarstadt wohnt. 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb groucho:

 

Hängt also wie so oft von der Behörde ab.

Da hast du ganz bestimmt recht - 500 Behörden, 500 verschiedene Meinungen.

 

Wobei ich die Regelung „kein Zugriff auf Waffen, für die kein Bedürfnis besteht“ sachlich schon nachvollziehen kann, auch wenn’s natürlich doof ist.

 

Und auf die „Schlösschen-Nummer“, die Callahan beschreibt, hätte ich jetzt auch keinen Bock. Da kämen bei mir einige solcher Schlösschen zusammen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Kreppel:

 

...

 

§14 erlaubt den Erwerb durch Sportschützen grundsätzlich erst ab 21. Jahren.

Ausgenommen davon werden dann die Waffen, für die im hier diskutierten Fall auch eine WBK mit entsprechenden Einschränkungen vorliegt.

...

 

 

 

Die Altersgrenzen für den dauerhaften Erwerb sind ja bekannt, aber schießen dürfen sie ab 18 alles ohne Einschränkung. In diesem Sinne ist "Erwerb" von Waffe und Munition auf dem Stand natürlich zulässig. Die Frage, die sich mir eben stellt, warum dann nicht schon zu Hause auf Leihschein überlassen, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden ist, Nachwuchs fährt zum Schießstand und gibt danach die Waffe und Restmunition an Papa zurück.

 

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung ist ja laut AWaffV auch zulässig.

 

mfg

Harry

Bearbeitet von Dynamite Harry
Geschrieben

Meine Frau und ich sind beide Sportschützen mit gemeinsamer Aufbewahrung im selben Haushalt.

In unseren WBK's ist auf Vorschlag unseres SB hinten jeweils der andere als "Mitbenutzer, Name xyz" eingetragen. Da steht nichts von Bedürfnis....

 

Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen

mit einem Schützenpass gültig ist.

 

Langsam glaube ich, dass wir mit unserer Gemeinde und unserem SB ganz großes Glück haben.

Was mir beim letzten Wettkampf da einer im Gegensatz dazu erzählt hat.

Bedürfnisüberprüfung mit jeder Waffe 18x schießen (wollte der Vorgesetzte der SB'in so) und

Überprüfung der Eignung zum Wiederladen nach über 20 Jahren...... ich hab nur den Kopf geschüttelt.

 

Der war ganz geknickt, als ich ihm erzählt habe, was bei uns alles völlig easy geht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb geissi:

...

 

Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen

mit einem Schützenpass gültig ist....

 

Oh Gott, was für ein Unfug seitens der Behörde, falls es wirklich so ist.

 

Den Muni-Erwerb hat man mit der Gelben automatisch mit drin, bei der Grünen als Erlaubnis gestempelt so man wollte und dafür gelöhnt hat.

 

Oder hat Dein Kumpel was verwechselt und bekommt mit WBK auf Jagdschein keine Munition, weil er etwas verpennt hat?

 

mfg

Harry

 

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Oh Gott, was für ein Unfug seitens der Behörde, falls es wirklich so ist.

Ähm, ziehst Du meine Aussage in Zweifel? Also lesen kann ich noch....

Und von Jagdschein hab ich auch nix geschrieben.

Geschrieben
Am 10.6.2022 um 13:20 schrieb geissi:

...

 

Interessant ist auch: Bei meinem Kumpel steht bei "Munitionserwerb" als Hinweis, dass dieser nur zusammen

mit einem Schützenpass gültig ist.

 

...

 

Gut, ich möchte Dir jetzt wirklich nicht zu nahe treten und Dir nichts unterstellen, aber da Du der Meinung bist, in diesem Fall alles richtig zu interpretieren und wir nur Deine Gegner sind, die provozieren wollen:

 

Wo im Waffengesetz und in der Verwaltungsvorschrift findet man den Verweis auf einen "Schützenpass", respektive, was ist das, waffenrechtlich relevant?

 

mfg

Harry

Geschrieben
Am 10.6.2022 um 13:20 schrieb geissi:

Meine Frau und ich sind beide Sportschützen mit gemeinsamer Aufbewahrung im selben Haushalt.

In unseren WBK's ist auf Vorschlag unseres SB hinten jeweils der andere als "Mitbenutzer, Name xyz" eingetragen. Da steht nichts von Bedürfnis....

Habt ihr das Grundkontingent auf grün schon ausgeschöpft? Ich hatte damals die Information erhalten, dass das eintragen von Mitbenutzern dort einen Einfluss hätte. 

 

Gruß Vortex

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb Applevortex:

Einfluss

Es könnte passieren das du z.b. keinen 357er bekommst wenn deine Frau schon einen hat. Da uneingeschränkt Zugriff. Also gut überlegen ob man das macht. 

Bearbeitet von callahan44er
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Geschrieben (bearbeitet)

Unser Grundkontingent ist bei mir (über-) voll und bei meiner Frau fast voll (sie hat noch eine halbautomatische LW frei) ausgeschöpft. Die gegenseitige Eintragung der Mitbenutzung

hat aber auf das Grundkontingent - zumindest bei uns - keinen Einfluss. Das hatte ich unseren SB vor dieser Eintragung extra gefragt und

er verneinte. Das war auch tatsächlich nie ein Thema. Für uns hat das also nur Vorteile, weil wir gegenseitig keine Leihscheine ausstellen müssen.

Hätte das einen Einfluss auf das Grundkontingent gehabt, hätte wir diese Eintragung nicht vornehmen lassen.

Wie gesagt, die Idee kam vom SB und nicht mal von uns.

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
Am 11.6.2022 um 21:17 schrieb geissi:

Unser Grundkontingent ist bei mir (über-) voll und bei meiner Frau fast voll (sie hat noch eine halbautomatische LW frei) ausgeschöpft. Die gegenseitige Eintragung der Mitbenutzung

hat aber auf das Grundkontingent - zumindest bei uns - keinen Einfluss. Das hatte ich unseren SB vor dieser Eintragung extra gefragt und

er verneinte. Das war auch tatsächlich nie ein Thema. Für uns hat das also nur Vorteile, weil wir gegenseitig keine Leihscheine ausstellen müssen.

Hätte das einen Einfluss auf das Grundkontingent gehabt, hätte wir diese Eintragung nicht vornehmen lassen.

Wie gesagt, die Idee kam vom SB und nicht mal von uns.

 

Sieht hier genauso aus. Größter Vorteil war bis dato die 4/6er Regelung (statt 2/6) :) 

Kosten bei der Beantragung der WBK allerdings dafür deutlich höher. Aber gut, Spaß kostet. 

Geschrieben
Am 9.6.2022 um 20:46 schrieb Dynamite Harry:

Aber mal einfach hier gefragt, reale Situation:

 

Sportschütze oder Schützin, 18 Jahre alt, bekommt jetzt seine/ihre  erste "Gelbe" vom Amt, natürlich mit der Einschränkung auf der Rückseite: "Darf ... cal. 22 und 12/76", absolut nachvollziehbar.

 

Eingetragen eine BDF in 12/76.

 

Jetzt stellen sich mir erst mal grundsätzlich zwei Fragen, wie gesagt, unseren SB frage ich natürlich auch nach diesem Thema:

 

Erstens, verfällt die Begrenzung auf .22 und 12/76 automatisch mit dem 21. Lebensjahr oder muß dann einen neue WBK ausgestellt werden?

 

 

Ein Arbeitsoptimierender SB schreibt vor die Einschränkung einfach "Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres..."

Dann entfällt es automatisch.

Mit 21 muss eh die MPU vorgelegt werden und dann ist das ein Strich plus Stempel und fertig. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Nein, betrifft ja die Gelbe. Wird mit 21 gestrichen und fertig, das habe ich zwischenzeitlich geklärt.

 

mfg

Harry

 

Die Grenze von 25 Jahren gilt auch für die gelbe!

Ab 21 nur mit MPU für alles über .22lr/Kal.12

Geschrieben

Wann die WBK erteilt wurde, ist wurscht. Ob mit 18, 21 oder 24. 

 

GK gibt's erst ab 25 oder ab 21 mit MPU.

 

Du kannst ja auch mit 21 oder 23 das GK-Schießen anfangen und brauchst dann nach einem Jahr die MPU, wenn Du was großes willst. 

 

Ich meine dass kam 2003 nach Erfurt.

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