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IGNORED

Neue Waffenverbotszonen in BW


LordKitchener

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vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Bin ein Fan von den schweizer Messern. Habe fast immer eins dabei. Aber das kleinste , das ich am Schlüsselbund trage, kann mir in so einer "Waffenverbotszone " Ärger machen


Oder auch nicht, durch die Änderung des Waffengesetzes gab es für uns ja etwas gutes

 

Zitat

Jede waffenrechtliche Erlaubnis führt dazu, dass ein Inhaber eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte oder eines kleinen Waffenscheins ohne weitere Begründung ein berechtigtes Interesse zum Führen eines §42a WaffG konformen Messer in einer Waffenverbotszone besitzt.

Für Mitglieder dieser Personengruppe ändert sich im Hinblick auf das Führen von Messern praktisch nichts, denn die Regelungen außerhalb und innerhalb einer Waffenverbotszone sind für die Inhaber von WS, WBK und KWS identisch.

Eine Änderung ergibt sich am Rande: Wer ein Messer aufgrund des Vorhandenseins einer waffenrechtlichen Genehmigung mitführt, ist nicht nur verpflichtet, die Genehmigung selbst mitzuführen, er oder sie muss zusätzlich seinen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Die Verpflichtung ein gültiges Personaldokument mitzuführen ergibt sich aus § 38, Absatz 1, Punkt 1(a), WaffG (Ausweispflichten).

Die Ausweispflicht besteht auch jetzt bereits, wenn man eine durch den kleinen Waffenschein genehmigte Schreckschuss- bzw. Gaspistole oder ein RSG führt. Die Veränderung durch die Anwendung dieser Vorschrift liegt etwas verborgen im Detail: Da Messer im §38 WaffG nicht explizit erwähnt werden, sind Messer automatisch unter dem Oberbegriff „Waffe“ erfasst.

 

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vor 22 Stunden schrieb chapmen:

Gibt es zu diesem immer wieder vorgebrachten Beispiel dokumentierte Vorfälle?

Nachdem unsere freie Presse ja nur bei Eingeborenen der 10. Generation Ross und Reiter nennt ist das schwer aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu belegen.

 

Mittlerweile ist ja wichtig, was nicht publiziert wird.

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vor 12 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Jeder der sich mit Polizisten unterhält weiß genau, dass nicht der Handwerker und auch nicht Lieschen Müller die zu kontrollierende Klientel in den Zonen sind.

 

Es ist uns schon klar, dass besagter Paul Pieselmeyer, Lieschen Müller oder Opa Bläderle nicht die "Zielklientel" der Maßnahmen sind. 

Aber: So eine Rechtsnorm gilt für und gegen jedermann/jederfrau...

 

Auch würde ich mich (und insbesondere als LWB/JS-Inhaber) nicht drauf verlassen wollen, dass Kontrollen stets nur "die Klientel" treffen...

Und wenn sie gegenüber den "Normal-Kartoffeln" nur ab und zu mal erfolgen, damit den Kontrollierenden kein "racial profiling" u.ä. vorgeworfen werden kann... auch ein Aspekt. 

 

Wer sich rechtskonform verhalten will, bekommt durch diese Verbotszonen schlicht selbstverständliche Rechte und Freiheiten weggenommen. 

 

 

 

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vor 13 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Jeder der sich mit Polizisten unterhält weiß genau, dass nicht der Handwerker und auch nicht Lieschen Müller die zu kontrollierende Klientel in den Zonen sind.

Die können aber nicht schnell mal per SMS 50 - 100 Vettern, Cousins, Brüdern, Vätern u.a.m. herbeirufen, welche dem freundlichen Gespräch auch gerne spontan beiwohnen möchten.

vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

...Oder aber das gibt irgendwann Ärger und dann begrapscht man eben zum Ausgleich auch doch lieber andere...

Minimaler Änderungsvorschlag von mir.

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Am 4.6.2022 um 11:22 schrieb Josef Maier:

Die können aber nicht schnell mal per SMS 50 - 100 Vettern, Cousins, Brüdern, Vätern u.a.m. herbeirufen, welche dem freundlichen Gespräch auch gerne spontan beiwohnen möchten.

 

Richtig. Den Täter (auch behördliche) suchen immer Opfer und keine Gegner!

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