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IGNORED

Verbotene Gegenstände jetzt in Deutschland erhältlich ;-)


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn du den Text nicht kanntest, dann frage ich mich, worauf du dich bezogen hattest, als du a) dem BKA Unwissenheit unterstellt und b) erklärt hast, das Vortex sei lt. BKA verboten? Wo kam das denn her?!

 

 

Ist wie bei der Zeitung. 

Wer nur die Überschriften liest,  den Bericht dazu nicht,  dem entgehen dann wichtige Details 😄

 

Und genau bei dem Thema Nachtzieltechnik ist das im Gesetz der genau definiert.

Da gibt es keine individuelle Auslegung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Also nochmal für die ganz lange Leitung: Das Vortex war natürlich nicht ernstgemeint, wobei es anscheinend mit einem dieser ominösen "Berichte" jederzeit ebenfalls für illegal erklärt werden könnte.

 

Aber nun zum wichtigen Punkt: Woher stammt der "Bericht", der ja angeblich Gesetzeskraft entfaltet. Quellenangabe bitte!

 

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb drummer:

Also nochmal für die ganz lange Leitung: Das Vortex war natürlich nicht ernstgemeint, wobei es anscheinend mit einem dieser ominösen "Berichte" jederzeit ebenfalls für illegal erklärt werden könnte.

 

Aber nun zum wichtigen Punkt: Woher stammt der "Bericht", der ja angeblich Gesetzeskraft entfaltet. Quellenangabe bitte!

 

 

Steht doch in dem Link ganz groß. 

BKA 

 

Und über das Vortex muss man nickt streiten .

Es ist als Zielgerät  nicht vorgesehen , und die Strichplatte zur Entfernungsschätzung ist kein Zielhilfsmittel . 

 

Oder glaubst du wirklich das eine Firma wie Vortex das Gerät in Deutschland einfach so verkauft , obwohl es verboten wäre , und das dem BKA egal ist ? 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb raze4711:

Steht doch in dem Link ganz groß. 

BKA

 

Seit wann ist das BKA die Legislative? Irgendwie muss mir da etwas entgangen sein.

 

Wer kann denn - Deiner Meinung nach - noch solche ominösen "Berichte" verfassen, die dann Gesetze aushebeln und damit eine geänderte Rechtslage zur Folge haben?!

Geschrieben

Okay , du hast Recht .

Alle Händler die das Gerät verkaufen haben Unrecht und keine Ahnung . 

Das war übrigens kein Gesetzestext das BKA , sondern die Quelle ist das BKA .

Ganz großer Unterschied .

Aber schreib sie doch einfach an , und erkläre ihnen,  das sie die Gesetze falsch auslegen .

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb drummer:

Seit wann ist das BKA die Legislative?

Seit es in §2 Abs. 5 WaffG als die zuständige entscheidungsbefugte Behörde für Definitionsfragen bestimmt wurde.

 

Das sollte seit mindestens 2002 der Fall sein.

 

vor 46 Minuten schrieb drummer:

Irgendwie muss mir da etwas entgangen sein.

Das ist offensichtlich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb VTRSP:

Wie sieht das eigentlich mit Hi cap Magazinen aus, die dürften doch eigentlich in Deutschland nicht mehr verkauft werden?

Die dürfen genauso in Deutschland verkauft werden wie auch (verbotene) Waffenlampen und -laser und (verbotene) Nachtzielgeräte:

 

Von Inhabern einer Ausnahmegenehmigung an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung.

 

 

Und Händler mit so einer Genehmigung dürfen natürlich auch solche Produkte auf Lager haben. Produkte, deren Besitz nur in bestimmten Fallkonstellationen verboten ist sowieso.

 

Für diese Ausnahmegenehmigungen ist wiederum das BKA zuständig. Und für die Erteilung einer solchen Genehmigung muss man halt ein Bedürfnis geltend machen, das vom BKA anerkannt wird.

Auch dafür gibt es im WaffG mit §40 Abs. 4 eine entsprechende Regelung.

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die Erklärung. Also ist es eben doch nicht sicher, dass das Vortex erlaubt ist. Das kann Deiner erklärung nach nämlich erst dann klar sein, wenn das BKA einen entsprechenden "Bericht" herausgegeben hat und somit dazu eine Definition geliefert hat!

 

Behörden, Händler und Sachverständige lassen wir mal aus dem Spiel, für die gelten sowieso viele (bis alle) Einschränkungen nicht.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb drummer:

[...] ganz lange Leitung [...]

Einsicht ist bekanntlich der erste Schritt ...

 

vor 2 Stunden schrieb drummer:

[...] Das Vortex war natürlich nicht ernstgemeint, [...]

Ja, nee, is klar. Weil der ganze Thread (bzw. dein Eingangspost) sich auch nicht um das Teil dreht.

 

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass das Verbot eh nicht für Jäger gilt, also ist der ganze Trööt bzgl. "WOW, DA VERKAUFT JEMAND VERBOTENE TEILE" alleine deshalb schon komplett sinnbefreit.

 

Und - last but not least - verstehe ich immer noch nicht, was du mit deinem deinem Eingangspost überhaupt meintest. WO hat das BKA jemals gesagt, dass ein Absehen verboten wäre? Damit haben sie lediglich den Unterschied zwischen einem Nachtzielgerät und einem Nachtsichtgerät (z.B. als Zielvorsatz) erklärt.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb drummer:

Das kann Deiner erklärung nach nämlich erst dann klar sein, wenn das BKA einen entsprechenden "Bericht" herausgegeben hat und somit dazu eine Definition geliefert hat!

Das "Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen" ist genau das. Aber das hast Du ja nicht gelesen. Oder nicht verstanden.

 

vor 7 Minuten schrieb drummer:

Also ist es eben doch nicht sicher, dass das Vortex erlaubt ist.

Doch, das ist ziemlich klar.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

=> WARUM?! Wo nimmst du das her?!

 

Weil @Kreppel oben beschrieben hat, dass die exakte Definition und damit die Frage ob es verboten ist erst durch sogenannte "Berichte" des BKA erfolgt! Das Waffengesetz ist also irrelevant (laut @Kreppel)!!!

 

 

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Doch, das ist ziemlich klar.

 

Oben schreibst Du, dass nur das BKA durch ominöse "Berichte" hier eine Definition abgegeben kann. Jetzt ist es für Dich auf einmal wieder klar, ohne dass Du jedoch einen solchen "Bericht" zitiert hast. Entscheide Dich einfach mal ob jetzt das Waffengesetz oder ein BKA Bericht gilt.

Geschrieben
Gerade eben schrieb drummer:

durch sogenannte "Berichte" des BKA

Nein, so werden die nicht genannt.

Außer von Dir.

 

vor 1 Minute schrieb drummer:

dass die exakte Definition und damit die Frage ob es verboten ist erst durch [das] BKA erfolgt!

 

Und das ist erfolgt. Seit mindestens Mitte 2020. Also mehr als anderthalb Jahren. Deine Leitung ist wohl nur etwas länger...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Nein, so werden die nicht genannt.

Außer von Dir.

vor 6 Stunden schrieb raze4711:

Ist wie bei der Zeitung. 

Wer nur die Überschriften liest,  den Bericht dazu nicht,  dem entgehen dann wichtige Details 😄

 

Ich bin nicht @raze4711.

Geschrieben
Gerade eben schrieb drummer:

Oben schreibst Du, dass nur das BKA durch ominöse "Berichte" hier eine Definition abgegeben kann. Jetzt ist es für Dich auf einmal wieder klar, ohne dass Du jedoch einen solchen "Bericht" zitiert hast. Entscheide Dich einfach mal ob jetzt das Waffengesetz oder ein BKA Bericht gilt.

 

Oder lese Du vielleicht mal die Hinweise und die verlinkten Dokumente, die Dir die Leute zu Deiner Hilfe in Deinem Thread geben.

 

Es ist nicht "jetzt auf einmal wieder klar", es ist wie bereits erwähnt seit mindestens 2020 "klar". Das Merkblatt (nicht "Bericht", nicht "ominöser Bericht") ist bereits auf der vorherigen Seite verlinkt bzw. eingebettet.

 

Ich muss mich hier nicht entscheiden.

 

Du musst lesen und verstehen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb drummer:

 

Ich bin nicht @raze4711.

Nein, aber Dir kann zugemutet werden, dass Du die Dokumente liest, die er zur Verfügung stellt, wenn Du hier schon falsche Behauptungen aufstellst.

 

Ansonsten überlasse ich der Taube jetzt wieder das Schachbrett. Genug WO für einen Sonntag. 🙄

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Kreppel:

Und das ist erfolgt. Seit mindestens Mitte 2020. Also mehr als anderthalb Jahren. Deine Leitung ist wohl nur etwas länger...

 

Genau. Und egal wie Du geschreibsel des BKA nennen möchtest - das BKA kann Gesetze umdrehen und damit eigene Gesetze machen. Und daher gilt nicht das Waffengesetz sondern nur das BKA. Denn das BKA kann (offensichtlich) jederzeit durch eine "Definition" ein eigenes beliebiges Gesetz "erlassen".

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb drummer:

Genau. Und egal wie Du geschreibsel des BKA nennen möchtest - das BKA kann Gesetze umdrehen und damit eigene Gesetze machen. Und daher gilt nicht das Waffengesetz sondern nur das BKA. Denn das BKA kann (offensichtlich) jederzeit durch eine "Definition" ein eigenes beliebiges Gesetz "erlassen".

 

Danke für die Bestätigung meiner Analyse!

Geschrieben

BKA .... Merkblatt . Die machen keine Gesetze .

Aber erklären in dem Merkblatt wie das zu verstehen ist , und wie es umgesetzt wird .

 

Dutzende Händler verkaufen das Vortex ohne irgendwelche Auflagen oder Ausnahmegenehmigungen. 

 

Kein Gericht , kein Staatsanwalt schreitet ein . 

 

Alle sind der Meinung daß das Gerät in der Ausführung legal ist,  und dem Gesetz entspricht .

 

Nur einer . Du lieber drunter bist der Meinung das es nicht dem Gesetz entspricht .

Jetzt rate mal wer da falsch liegt ? 😜

 

 

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