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IGNORED

Waffenkauf von Privat


Hindenburg

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin Sportschütze im BDMP und habe bisher alle Waffen bei einem Händler gekauft. Der hat dann auch die Einträge im Waffenregister vorgenommen.

Nun möchte ich eine Waffe über Egun bei einer Privatperson kaufen, Voreintrag ist vorhanden.

Wie läuft das in diesem Fall mit der Umtragung im Waffenregister ?

Macht das die Behörde, wenn ich die neue Waffe in die WBK eintragen lasse, oder muss ich damit zu einem Händler gehen ?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

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vor 2 Stunden schrieb Hindenburg:

Hallo,

ich bin Sportschütze im BDMP und habe bisher alle Waffen bei einem Händler gekauft. Der hat dann auch die Einträge im Waffenregister vorgenommen.

Nun möchte ich eine Waffe über Egun bei einer Privatperson kaufen, Voreintrag ist vorhanden.

Wie läuft das in diesem Fall mit der Umtragung im Waffenregister ?

Macht das die Behörde, wenn ich die neue Waffe in die WBK eintragen lasse, oder muss ich damit zu einem Händler gehen ?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Es gibt hier wirklich sehr viel zu dem Thema nachzulesen. 
Wichtig ist auch, dass Du überprüfst ob der Verkäufer die Waffe legal besitzt. 

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vor 29 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Einblick in die WBK sollte eigentlich zunächst reichen, oder?

Habs in der Praxis nach neuem Gesetz nie gemacht & werde es wohl auch nie tun; kaufte & verkaufte aber auch früher (auch mit weniger Gewinn) immer bevorzugt an Händler.

Ging jedenfalls davon aus, man müsse sich nun persönlich mit der Fremdbehörde kurzschließen; somit hätten die auch die Info geben müssen ?

Oder läuft die Bestätigung vorab (vor Kauf) auf Anfrage über die eigene Behörde ?

Ggf. bitte korrigieren.

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  • 2 Wochen später...

§ 37e WaffG nennt nur eine Ausnahme für Sachverständige. Die müssen eine Waffe nur dann amtlich eintragen lassen, wenn sie sie länger als 3 Monate behalten. Meine mich zu erinnern, dass es früher auch mal eine Ausnahme für Sammler gab. Aber das scheint ja auf jeden Falle vorbei zu sein.

 

Ich habe bislang nicht immer in die WBK des Verkäufers geschaut. Wie soll ich das bei einem Kauf über Egun auch machen im ersten Moment. Von jedem zu verlangen, vor einem Gebot ein Bild der WBK herum zu schicken kann man nicht verlangen. Würde ich auch nicht machen.

Was ich aber bislang immer gemacht habe ist, mir die Behörde nennen zu lassen, die für den Verkäufer verantwortlich ist. Die mache ich dann einfach ins CC, wenn ich meiner Behörde vorab den Kauf per E-Mail mitteile.

Waffenrechtlich ist der Kauf einer Waffe von einem Unberechtigten ja auch nicht verboten. Sie darf halt nicht geklaut sein....😬

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