Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenkauf von Privat


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin Sportschütze im BDMP und habe bisher alle Waffen bei einem Händler gekauft. Der hat dann auch die Einträge im Waffenregister vorgenommen.

Nun möchte ich eine Waffe über Egun bei einer Privatperson kaufen, Voreintrag ist vorhanden.

Wie läuft das in diesem Fall mit der Umtragung im Waffenregister ?

Macht das die Behörde, wenn ich die neue Waffe in die WBK eintragen lasse, oder muss ich damit zu einem Händler gehen ?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Geschrieben
Gerade eben schrieb bnz:

In diesem Fall trägt die Behörde die Waffe in die WBK ein. 

Ja, WBK ist klar. Aber machen die auch die Umtragung im Waffenregister, die normalerweise der Händler macht ?

Danke ..

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hindenburg:

Hallo,

ich bin Sportschütze im BDMP und habe bisher alle Waffen bei einem Händler gekauft. Der hat dann auch die Einträge im Waffenregister vorgenommen.

Nun möchte ich eine Waffe über Egun bei einer Privatperson kaufen, Voreintrag ist vorhanden.

Wie läuft das in diesem Fall mit der Umtragung im Waffenregister ?

Macht das die Behörde, wenn ich die neue Waffe in die WBK eintragen lasse, oder muss ich damit zu einem Händler gehen ?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Es gibt hier wirklich sehr viel zu dem Thema nachzulesen. 
Wichtig ist auch, dass Du überprüfst ob der Verkäufer die Waffe legal besitzt. 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Einblick in die WBK sollte eigentlich zunächst reichen, oder?

Habs in der Praxis nach neuem Gesetz nie gemacht & werde es wohl auch nie tun; kaufte & verkaufte aber auch früher (auch mit weniger Gewinn) immer bevorzugt an Händler.

Ging jedenfalls davon aus, man müsse sich nun persönlich mit der Fremdbehörde kurzschließen; somit hätten die auch die Info geben müssen ?

Oder läuft die Bestätigung vorab (vor Kauf) auf Anfrage über die eigene Behörde ?

Ggf. bitte korrigieren.

Geschrieben

Also beim Kauf von privat schau ich ob sie in der Verkäufer WBK ist.

 

Beim Verkauf hatte ich bei der Käufer-Behörde angerufen mit Namen und WBK Nummer und gefragt, ob Berechtigung vorliegt. Dies wurde bestätigt ohne weitere Details. Das war für mich so in Ordnung.

 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

na Du hast wahrscheinlich noch keine Waffe verkauft

Wiegesagt vor den entsprechenden Neuregelungen bevorzugt an Händler. Private Kaufverträge gabs in der Zeit auch.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Benjamin Arendt:

Also beim Kauf von privat schau ich ob sie in der Verkäufer WBK ist.

 

Beim Verkauf hatte ich bei der Käufer-Behörde angerufen

Wenn das immer noch genügt...

 

Das meinte ich dann wohl eher; mußte es bislang nur nicht.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Mittelalter:
vor 5 Stunden schrieb bnz:

 

Es trägt immer die Behörde ein!

Bei §17 und §18 nicht zwingend.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Mittelalter:

Wobei ich als Laie die Ausnahme für Sammler  aus dem 37er nicht rauslesen kann. 

Ich auch nicht, trotzdem handhaben es viele Behörden so.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

§ 37e WaffG nennt nur eine Ausnahme für Sachverständige. Die müssen eine Waffe nur dann amtlich eintragen lassen, wenn sie sie länger als 3 Monate behalten. Meine mich zu erinnern, dass es früher auch mal eine Ausnahme für Sammler gab. Aber das scheint ja auf jeden Falle vorbei zu sein.

 

Ich habe bislang nicht immer in die WBK des Verkäufers geschaut. Wie soll ich das bei einem Kauf über Egun auch machen im ersten Moment. Von jedem zu verlangen, vor einem Gebot ein Bild der WBK herum zu schicken kann man nicht verlangen. Würde ich auch nicht machen.

Was ich aber bislang immer gemacht habe ist, mir die Behörde nennen zu lassen, die für den Verkäufer verantwortlich ist. Die mache ich dann einfach ins CC, wenn ich meiner Behörde vorab den Kauf per E-Mail mitteile.

Waffenrechtlich ist der Kauf einer Waffe von einem Unberechtigten ja auch nicht verboten. Sie darf halt nicht geklaut sein....😬

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.