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IGNORED

Diana Modell 50 ohne "F"


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Geschrieben

Hallo, Gude

vor einiger Zeit habe ich von einem Freund ein Luftgewehr Diana Modell 50 geschenkt bekommen. Er wollte es loswerden, weil von seinem verstorbenen Vater und die Frau will keine Waffen im Haus.

Ich habe mir es gar nicht groß angesehen und mit Tasche in meinen Waffenschrank zu den starken Brüdern gestellt.

 

Sitze ich gestern in meinem Garten, höre ein Brummen über mir. Eine Drohne. Steht da eine einige Minuten ein Paar Meter über meinem Kopf. Meine Wut steigt und steigt. Da fällt mir das

Luftgewehr ein. Wäre wohl nicht so toll mit meinem XR41 in .308 die Drohne vom Himmel zu holen. Ich hole aus die Luftpumpe aus dem Schrank und gehe in den Garten. Drohne weg

ganz klar.

 

Wo ich das Teil schon mal ausgepackt habe schau ich es mir auch an. Lade mal ein Diabolo rein und ziele auf die obere Kugel von meinem Fahnenmast. Keine Angst, mein Grundstück ist groß

genug, das das Geschoss es nicht verlassen kann. Nun, ich habe getroffen und es hat ziemlich wumm gemacht. Hab zwar schon lange keine Luftpumpe mehr geschossen, aber diese ist auf

jeden Fall stärker als normal.

 

Schaue weiter und finde KEIN "F" auf der Waffe. Tante Google meint das Teil wurde ohne F bis 1969 gebaut und ab da mit "F". Hab auch mal eine Mail an Diana geschrieben. Antwort

steht noch aus.

 

Ein Paar Meinungen von Euch wären ganz schön. Kann auch, wenn gewünscht Bilder machen. Waffe ist in Top Zustand. Mit Original Stoff-Tragetasche mit Ledereinsätzen.

 

Beste Grüße.

TOBO

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb ToBo:

Ein Paar Meinungen von Euch wären ganz schön.

Hier fliegen hin und wieder Tiger-Kampfhubschrauber 20m über die Dorfdächer.
Bislang hat sich noch keiner getraut, so ein Teil runter zu holen. Vermutlich würde das waffenrechtliche Kosequenzen nach sich ziehen.
 

Gleiches könnte auch bei Drohnen sein. Kommste aus dem besten Deutschland aller Zeiten?

 

PS:
Ich würde versuchen, mit einem Jammer das Objekt zu isolieren und damit zum Absturz zu bringen.

 

 

 

 

Bearbeitet von Waffeninstandhaltung
Geschrieben

Zumeist braucht man es gar nicht auszuschäften,

das Produktionsdatum ( Monat / Jahr, z.B. 09 / 67 )

steht gut sichtbar auf der linken Seite, wenn man vom Abzug nach

oben geht, dort wo das Holz des Schaftes aufhört und das System beginnt.

Geschrieben (bearbeitet)

Solange wie es vor dem 1.1.1970 produziert wurde gibt es beim Besitz kein Problem, ansonsten ist es WBK pflichtig. Zuhause schießen ist aber nicht erlaubt wenn es mehr als 7,5J schafft, und das bringt eine offene Diana 50 locker, wo kein Kläger da kein Richter, klar, wer aber mit seinem Luftpüster eine Drohne vom Himmel holt kann den Kläger schneller haben als ihm lieb ist.

Bearbeitet von farmer3
Geschrieben

Wenn es kein F hat aber ein Produktionsstempel vor 1970, darfst du es in Deutschland besitzen, aber nicht im Garten schießen - nur auf dem Schießstand.

 

Wenn es kein F hat aber einen Produktionsstempel 1970 oder jünger, ist es in Deutschland eine erlaubnispflichtige Waffe, die du dann wohl illegal besitzen dürftest.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb s_f:

Wenn es kein F hat aber einen Produktionsstempel 1970 oder jünger, ist es in Deutschland eine erlaubnispflichtige Waffe, die du dann wohl illegal besitzen dürftest.

Das ist sehr unwahrscheinlich, da laut Diana die Waffe nur bis 1969 ohne "F" verkauft / produziert wurde.

Geschrieben

Ich denke Diana hat sich noch nicht bei Dir gemeldet?

 

Ab 1970 war das F verbindlich, um frei zu sein; es gab also LG,

die mit F gekennzeichnet waren und baugleiche Modelle mit stärkerer Feder,

die demzufolge nicht gekennzeichnet waren; als Besipiel Diana 35 oder HW 35.

 

Habe ich als als "freie" Version und mit mehr Bumms auch auf der WBK ( waren entweder

für den Export in Länder die die LG nicht auf 7,5 Joule begrenzten oder für D gegen WBK hergestellt ).

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Das Wichtigste ist ja schon geschrieben worden: Waffe vor 1970 gebaut ohne F = Alles gut und Waffe 1970 oder später produziert und ohne F = Erlaubnispflichtig

Wenn erlaubnispflichtig sollte die eigentlich ziemlich unbürokratisch auf die Gelbe WBK kommen oder man müsste sie mit einem F im Fünfeck "legalisieren"...

 

Zum legalisieren: Ein Büchsenmacher oder ein Sachverständiger kann ja recht einfach herausfinden ob diese Waffe 7,5J übersteigt oder nicht. Sollte sie die 7,5J nicht übersteigen müsste die Waffe nur mit einem F gestempelt werden, den Stempel wird der Büchsenmacher oder Sachverständige sicherlich zur Hand haben, wenn nicht gibt es ja immer noch eBay, Amazon usw... Wobei mir nicht mal bekannt ist das gesetzlich vorgeschrieben ist wer diesen Stempel setzt, nur das er vorhanden sein muss... ;) 

 

PS: Ich hatte dieses Thema vor kurzem mit einem Sachverständigen besprochen nachdem ich in meiner Sachkunde dieses Thema mit dem Baujahr 1970 und den 7,5J erfahren habe und dann mal das Diana 35 im Keller untersucht habe das ein Freund in seiner Jugend aus Österreich mitgebracht hat und mit dem damals als Kinder auf den Feldern auf Dosen geschossen wurde (damals war man als Kind mit Luftgewehr auf dem Feld noch ein normales Kind und kein gemeingefährliches Individuum von terroristisch veranlagten Eltern).

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