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IGNORED

Waffenkauf mit gefälschten Papieren: Folgen für Verkäufer?


black_friday

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Da wollen doch einige wieder genauer sein als nötig, m.E. geht es ... :

 

Bei der Rücksprache mir dem Amt doch nur darum ob der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbs noch legaler Waffenbesitzer ist oder gerade etwas vorliegt und die WBK's ihm entzogen wurden. 

Sprich: "Mir liegt WBK x/y von Udo Müller vor, er möchte von mir eine Waffe erwerben - darf ich davon ausgehen, dass Udo Müller aktuell legaler Waffenbesitzer ist?" 

Antwort in den allermeisten Fällen "Ja".  Also "Vielen Dank, Tschüss"

 

Denn ich darf dann davon ausgehen, dass er mir aktuelle Dokumente übermittelt hat - wenn darauf alles passt habe ich keine Grund mehr weiter zu prüfen / zu sichten.

Alles weitere darf der Erwerber mit der Behörde klären (sollte er mir alte oder falsche/gefälschte Dokumente zugeschickt haben, so fällt das der Behörde auf - ausschließlich sein Problem --> Betrug).

 

 

Bearbeitet von Kanne81
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Und dann ist ja seit dem 1.9.20 auch noch die Sache mit den NWR ID‘s

 

Diese lasse ich mir geben und frage bei MEINER Behörde an, ob es Einwände gegen einen Verkauf gibt.

 

Allerdings sind die Damen und Herren meiner Behörde durchweg freundlich und hilfsbereit.

 

In der Vergangenheit habe ich auch bei den Verkäufer-Behörden angerufen. Hat immer geklappt.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Am 18.12.2020 um 16:47 schrieb Fridolin Freudenfett:

Wieso sollte man für gefälschte Dokumente verantwortlich sein? Wenn man nach bestem Wissen (!) die Dokumente geprüft hat, kann einem niemand etwas vorwerfen.

 

Na gut, Du solltest Dich darauf einrichten, im Zweifelsfall als Zeuge vor Gericht zu erscheinen.

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