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Wesentliche Waffenteile Kipplauf, Drilling, Flinte.


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Geschrieben
Zitat

Bei den Kipplaufwaffen ändert sich im Grunde nichts bei den wesentlichen Teilen. Es wird lediglich der Begriff Gehäuse-Verschluss-Einheit für die Basküle zur Erfassung im Waffenregister hinzugefügt. Dieser neue Begriff soll Klarheit bei der Teilebenennung zu schaffen. Da mit dem 3.WaffRÄG ein Führendes Waffenteil eingeführt wurde und dieses das Gehäuse vor bzw. um denVerschluss darstellt, hätte die Regel zur Folge gehabt, dass bei Kipplaufwaffen zwar ein Gehäuse undein Lauf, aber kein Verschluss zu benennen gewesen wären. Der Begriff Gehäuse-Verschlusseinheitsorgt daher für Klarheit.

Quelle BKA.de

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb chapmen:

Bei welcher Kipplaufwaffe spannt der Vorderschaft die Schlösser?

Bei jeder Flinte?

 

Als Gegenlager sozusagen der Stangen....?

Bearbeitet von grizzly45
Geschrieben (bearbeitet)

...bei meiner Brünner 502.2......

Natürlich nicht das Holz, aber das darin eingelassene Bauteil aus Stahl ;)

Dient zumindest als Gegenhalter zum Spannen. Wer mag, kann gerne Wortklauberei betreiben. Aber ohne "Vorderschaft" gibts kein Spannen der Schlösser.

Dito bei Schrotflinten.... und Pumpguns

 

Edit schreibt aber nichts von Kipplaufwaffen mit Handspannung!

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben (bearbeitet)

Im Bereich der Begriffsbestimmungen hat es rein nichts mit Wortklauberei zu tun- man sollte sich einig sein worüber man spricht. Zumal auch Schäfte im eigentlichen Sinn beim BKA Relevanz haben. Ein (Vorder) Schaft und ein Scharnier sind nicht das gleiche. Bei eingesetzten Scharnier ist der Vorderschaft zur Funktion nicht nötig, und nu raten wir mal was von beiden ein wesentliches Teil sein könnte im Sinne der Frage von grizzly45.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Bei welcher Kipplaufwaffe spannt der Vorderschaft die Schlösser?

Bei BDFs in jedem Fall, sind die Schubstangen Die die Schlösser spannen.

 

Und der Vorderschaft ist kein wesentliches Waffenteil auch wenn er für die Funktion unabdingbar ist, nur die Basküle und das Laufbündel sind wesentliche Waffenteile, bin mir sicher ist bei allen Kipplaufwaffen so und warte auf die Haarespalter.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb grizzly45:

Ja das kenne ich.

Also gibt es nur 2 wesentliche Teile?
Was ist mit dem Vorderschaft wenn dieser die Schlosse spannt?

War schon vorher so mit nur 2 wesentlichen Teilen.

Der Vorderschaft tut auch nichts weiter. War auch zuvor kein wesentliches Teil.

Natürlich kann man auch ohne den Vorderschaft spannen.

Dann muss man etwas "fummeln".

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

Na, sagen wir mal so, wenn wir nach dem Treiben zum Schüsseltreiben schreiten hat jeder den Vorderschaft am Mann. 

Ja das ist Praxis.

 

Aber die These war das, also beispielsweise einer hat zwei baugleiche Flinten und tauscht die Vorderschäfte aus, die ja auf dem Metall wine Nummer tragen, dann gibt es km Fall der Fälle Stress.....(Kontrolle...)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb grizzly45:

Ja das ist Praxis.

 

Aber die These war das, also beispielsweise einer hat zwei baugleiche Flinten und tauscht die Vorderschäfte aus, die ja auf dem Metall wine Nummer tragen, dann gibt es km Fall der Fälle Stress.....(Kontrolle...)

Nummern darf man soviel draufschreiben wie und sogar wo man will. Die darfste auch weg machen, wenns dir gefällt.

Eien Numemr macht daraus kein wesentliches Teil.

Aus Funktionsgründen sind die Vorderschaft aber klugerweise der Waffe zugeordnet.

Aber wen du magst und es funktionert, darfst du die Vorderschäfte tauschen wie du willst, erwerben, überlassen, vernichten oder spazieren tragen. Einfach so.

Es ist ein Stück Holz mit Metall.

 

Gern nochmal als Zitat aus berufenem Munde

Zitat

Bei den Kipplaufwaffen ändert sich im Grunde nichts bei den wesentlichen Teilen. Es wird lediglich der Begriff Gehäuse-Verschluss-Einheit für die Basküle zur Erfassung im Waffenregister hinzugefügt. Dieser neue Begriff soll Klarheit bei der Teilebenennung zu schaffen. Da mit dem 3.WaffRÄG ein Führendes Waffenteil eingeführt wurde und dieses das Gehäuse vor bzw. um denVerschluss darstellt, hätte die Regel zur Folge gehabt, dass bei Kipplaufwaffen zwar ein Gehäuse und ein Lauf, aber kein Verschluss zu benennen gewesen wären. Der Begriff Gehäuse-Verschlusseinheitsorgt daher für Klarheit.

 

1. Laufbündel oder Einzellauf
2. Basküle = Gehäuse und Verschluss = Gehäuse-Verschluss-Einheit!

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Nummern darf man soviel draufschreiben wie und sogar wo man will. Die darfste auch weg machen, wenns dir gefällt.

Die hab aber nicht ich draufgemacht, sondern der Hersteller.

Mach mal die Seriennummer weg. 
Und dann sag Bei der nächsten Kontrolle, ich mach was ich will drauf und weg auf meinen Knarren... 😉

 

 

Bearbeitet von grizzly45
Geschrieben

ISt doch egal wer die drauf macht.

Die Kontrolle interessiert es auch nicht.

Warum sollten die sich für freie Teile interessieren.

 

Schau mal bitte nach, wo da ein hebel für eone Behörde sein soll.

 

Ist wie ein Stück Dachlatte mit einem Nagel durch: Holz und Metall.

Damit dürfte das jetzt oft genug geschrieben sein ;)

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