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IGNORED

2 Fragen zur Waffensachkunde (Schießen und Schalldämpfer)


Dickdan007

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Hallo,

bei der Durchsicht des aktuellen Fragenkatalogs sind mir 2 Fragen aufgekommen.

"Schießen" ist waffenrechtlich: wer ein Geschoss durch einen Lauf verschießt.

Ein Blasrohr ist davon ausgeschlossen, trotz "Lauf". Liegt es daran, dass meist Pfeile verschossen werden und dann das kein Geschoss mehr ist?

Das Wort "Schießen" ist ja auch von der Armbrust und dem Bogen ausgeschlossen (fehlender Lauf). Wie sagt man dann waffenrechtlich: "Heute ...... ich mit meinem Bogen."

 

Und: in den Sachkundeunterklagen steht, dass man Schalldämpfer mit Erlaubnis erwerben darf. Als Sportschütze darf ich sie aber nicht benutzen. ist das richtig?

Oder ist das "Erwerben" auch nur für Jäger?

 

Vielen Dank

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... wenn ein Projektil mittels expandierenden Gase durch einen Lauf getrieben wird.

Ist aber nicht mehr aktuell, wegen der Pfeilabschlussgeräte.

Da wird das Projektil ja über den Lauf geschoben.

Dies fürchterliche Gesetzeslücke wurde ja Gott sei Dank geschlossen! 🙄

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vor einer Stunde schrieb Dickdan007:

Ein Blasrohr ist davon ausgeschlossen, trotz "Lauf". Liegt es daran, dass meist Pfeile verschossen werden und dann das kein Geschoss mehr ist?

 

vor einer Stunde schrieb götz:

... wenn ein Projektil mittels expandierenden Gase durch einen Lauf getrieben wird.

 

Nein, nein, nein ... da muss man SEHR genau lesen!!

 

Die Frage bezieht sich auf den Begriff "schießen". Also schaut man in den entsprechenden Passus des WaffG und der wurde im Eingangspost nur verkürzt wiedergegeben:

 

Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 7:

Zitat

7. schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, [...]

Also weiter im Text mit Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.1:

Zitat

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Blasrohre sind also sehr wohl Schusswaffen! Demnach fiele auch die Verwendung unter den Begriff "schießen" ... ABER:

 

Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2:

Zitat

 

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

[...]
2. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

 

Und da ist die Lösung. Blasrohre sind Schusswaffen, sind aber explizit vom Gesetz ausgenommen (mit Ausnahme des §42a) und damit fällt auch die Verwendung nicht unter den gesetzlichen Begriff des Schießens (der eine Schusswaffe nach WaffG erfordert) .

 

Das Gesetz ist sehr sperrig, daher empfiehlt es sich wirklich, so oft wie möglich, auf eigene Faust in den Text abzutauchen.

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Schalldämpfer dürfen zur Zeit nur von Jägern und Behörden zb. Polizei gekauft und benutzt werden, ein Sportschütze nicht aber da soll es einige wenige geben

die einen SD haben mit Ausnahme Genehmigung, aber da bin ich überfragt wer nun als Sportschütze eine hat und werden es hier im Forum wohl kaum Preis geben !

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Die Ausnahmegenehmigung wird wohl nicht für Sportschützen erteilt. Dazu müsste es eine Disziplin geben, bei der mit Schalldämpfer geschossen wird. Das ist mir unbekannt.

 

Ausnahmen wären möglich für Sammler oder Waffensachverständige.

 

Außer Jäger kommen für den Erwerb nur die üblichen in Betracht: Waffenhändler, Waffenhersteller.

 

Ich weiß nicht, was du unter „benutzen“ verstehst. Sportliches Schießen mit Schalldämpfer entfällt, weil es dazu keine Disziplin gibt. (Oder doch, weiß jemand mehr?). 

 

Wenn es die Ordnung des Schießstandes zulässt, kannst du natürlich mit Waffe nebst Schalldämpfer schießen. Sofern ein Berechtigter sie dir auf dem Stand überlässt.

Bearbeitet von JägermitHut
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Da wäre ich jetzt auch verwundert bzw. überrascht, wenn jemand eine Ausnahmegenehmigung für einen SD als Sportschütze hätte?! Natürlich ist die Nutzung eines SD wohl in vielen/den meisten? Sportordnungen nicht ausgeschlossen, sprich die Verwendung wäre also grundsätzlich zulässig. Aber natürlich gibt es keinerlei Disziplin, bei denen ein SD erforderlich/vorgeschrieben ist, sprich ein entsprechendes sportliches Bedürfnis begründen könnte?

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vor 7 Stunden schrieb JägermitHut:

Die Ausnahmegenehmigung wird wohl nicht für Sportschützen erteilt. Dazu müsste es eine Disziplin geben, bei der mit Schalldämpfer geschossen wird. Das ist mir unbekannt.

 

Ausnahmen wären möglich für Sammler oder Waffensachverständige.

 

Außer Jäger kommen für den Erwerb nur die üblichen in Betracht: Waffenhändler, Waffenhersteller.

 

Ich weiß nicht, was du unter „benutzen“ verstehst. Sportliches Schießen mit Schalldämpfer entfällt, weil es dazu keine Disziplin gibt. (Oder doch, weiß jemand mehr?). 

 

Wenn es die Ordnung des Schießstandes zulässt, kannst du natürlich mit Waffe nebst Schalldämpfer schießen. Sofern ein Berechtigter sie dir auf dem Stand überlässt.

Wieder alles durcheinander.

Ja, es gibt zehlreiche Disziplinen die SD zulassen.

Das ist aber kein Bedürfnisgrund.

 

Überlassen auf Schießständen ist auch nicht vorgesehen

Alles mehrffach dargelegt wordenn.

Zitat

(9) Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden

 

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Natürlichen kann ich auf einem Schießstand (jagdliches Übungsschießen) jemanden meine Waffe mit Schalldämpfer zum Schießen überlassen. Nicht jedoch zum sportlichen Schießen.

 

Das ist dann jagdliches Übungsschießen. Es heißt nicht „jagdliches Übungsschießen, das ausschließlich Jagdscheininhaber ausführen dürfen.“ Bitte Gesetze genau lesen und verstehen. Nicht wieder was erfinden und dafür keinen Beleg haben.

 

Vermutlich warst du noch nie auf einem Schießstand eines Landesjagdverbandes.

 

Es ging um Ausnahmegenehmigungen für Schalldämpfer. Du gefällst dir, mich durch das Forum zu verfolgen und dich mit Falschwissen wichtig zu machen.

Bearbeitet von JägermitHut
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Jetzt geht das Verdrehen wieder los.

Du soltest dich bei denen, wo du alles andere als sattelfest bist -und das ist fast im mer waffenrechtlich- einfach stark mit vermeitnlichen Ratschlägen zurückhalten.

Bearbeitet von Gast
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Behaupte nichts, was du nicht belegen kannst. Deine rhethorischen Tricks nerven einfach. Es geht bei dir nur um Wichtigtuerei. Bitte das Gesetz wonach jagdliches Übungsschießen nicht von jedermann durchgeführt werden kann. Da kommt dann wieder nichts.

Bearbeitet von JägermitHut
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