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IGNORED

Verzögerungen bei Bedürfnisbeantragung


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

aktuell kommt es wegen des am 01.09.2020 in Kraft getretenen Waffengesetzes auch zu Verzögerungen

beim Beantragen eines Bedürfnisses für eine zusätzliche Waffe (WBK bereits vorhanden).

Kennt jemand die Hintergründe bzw. weiß, bei welcher Abfrage es aktuell hängt?

Ich hätte gedacht, dass der Verfassungsschutz nur beim Beantragen einer neuen WBK angefragt werden muss.

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb geissi:

Ich hätte gedacht, dass der Verfassungsschutz nur beim Beantragen einer neuen WBK angefragt werden muss.

 

Nein. Deine Waffenbehörde fragt auch bei einem voreintrag den VS ab. 

Das dauert hier in Bayern 2-3 Tage. 

Spätestens nach einer Woche hat man seine WBK zurück

Geschrieben

Vielleicht mal den Verband fragen? Ich kann mich an Vorrichtungen erinnern die irgendwas mit Fernsprechnetz und Telefonie zu tun hatten.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb geissi:

warum es durch das neue Waffengesetz auch zu Verzögerungen bei der Bedürfis-Befürwortung durch den Verband kommt.

 

Haben die dir das gesagt, oder hast du dir das selbst zusammen gereimt? 

 

Aktuell gibt es vermutlich eine Verzögerung wegen Urlaub.... Wobei ja heute die Ferien endlich vorbei sind.. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb chapmen:

Vielleicht mal den Verband fragen? Ich kann mich an Vorrichtungen erinnern die irgendwas mit Fernsprechnetz und Telefonie zu tun hatten.

Hatte ich gemacht. Die wussten das leider auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Mittelalter:

Haben die dir das gesagt, oder hast du dir das selbst zusammen gereimt? 

 

Aktuell gibt es vermutlich eine Verzögerung wegen Urlaub.... Wobei ja heute die Ferien endlich vorbei sind.. 

Hab diese Info von unserem Verband bekommen. Es hängt mit dem neuen Waffengesetz zusammen, wurde mir mitgeteilt.

Ich habe nur leider keine Gründe erfahren - genau das ist die Frage meiner Postings.

 

 

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb geissi:

Hatte ich gemacht. Die wussten das leider auch nicht.

Wer soll es dann wissen.... Glaskugel?

Geschrieben

Denke mal, das hängt damit zusammen, dass der § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG i.v. mit § 14 Abs. 4 WaffG zur Bedürfnisprüfung durch die Verbände geändert worden ist.

 

Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt.

Geschrieben (bearbeitet)

Ne, Urlaub oder Krankheit ist sicher nicht der Grund. Es ist aber auch egal - da es aktuell keine Möglichkeit zur Beschleunigung gibt.

 

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt.

Geht bei uns leider nicht. Die Bedürfnisbescheinigung muss bei uns über den Verband laufen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

 

 

Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt.

Was hat das jetzt mit dem Bedürfnisantrag zu tun? 🤨

 

Zitat

(19) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat in seinem Besitz befindliche fertiggestellte Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf und die er vor dem 1. September 2020 erworben hat, bis zum 1. März 2021 elektronisch gemäß § 37 Absatz 2 anzuzeigen. Die wesentlichen Teile dieser Schusswaffen unterfallen dieser Anzeigepflicht nicht.

 

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