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IGNORED

Kategorie Europ. Waffenpass


charly10

Empfohlene Beiträge

hallo miteinander

 

in der Schweiz haben wir seit Dezember ein verschärftes Waffengesetz, welches Halbautomaten mit grossen Magazinen als verbotene Waffen einstuft. Solche Waffen sind in 

der Schweiz jedoch noch immer problemlos erhältlich (für Sammler oder Sportschützen) mit Ausnahmebewilligung.

 

Nun kann man bei diversen kantonalen Waffenbüros (insbesondere bei Altbestand) wählen ob diese im Europäischen Waffenpass als Kategorie A oder B Waffe

eintragen lassen will.

 

Was passiert, wenn ich DE einen Wettkampf mit der AR15 schiessen will und die Grenze von der Schweiz nach DE mit dem Waffenpass Kategorie A überquere?

 

Werden die Waffen für Deutsche IPSC Schützen  (mit grossen Magazinen fürs Ausland) als Kat. A oder B eingetragen?

 

Besten Dank für Eure Inputs 🙂

 

 

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vor 20 Minuten schrieb charly10:

Was passiert, wenn ich DE einen Wettkampf mit der AR15 schiessen will und die Grenze von der Schweiz nach DE mit dem Waffenpass Kategorie A überquere?

 

Werden die Waffen für Deutsche IPSC Schützen  (mit grossen Magazinen fürs Ausland) als Kat. A oder B eingetragen?

Auch schon meine Überlegungen gewesen 😉

Wird alles noch dieses Jahr getestet.... Diese EU FWR und die deutsche Umsetzung...

 

Naja, wir haben es ja so gewählt...

 

 

 

vor 2 Minuten schrieb charly10:
vor 17 Minuten schrieb HangMan69:

...wirst du hier wohl nicht einreisen dürfen...

das denke ich eben auch.... 

 

Ich nicht. Dürfte keine Probleme geben, da ja zukünftig auch etliche Deutsche Kat-A Waffen (reguläre halbauto AR mit Standard-Magazin) besitzen. Allerdings dauert es so 1-2 Jahre bis sich das einspielt und eine Praxis-Lösung etabliert.

 

Das sind aktuell alles gute Fragen für die deutschen Behörde, allerdings kommt es dann auch wieder darauf an durch welche Landkreise du in Deutschland fährst... 🤢

 

Ich schicke jede Woche zwei (neue) Fragen seit dem 20.02. an meine Behörde - habe mir vorgenommen das ein Jahr jetzt erstmal durchzuziehen. 100 Fragen in einem Jahr, das wirft die neue Regelung locker auf.  In 3 Monaten werden die ersten Fragen angemahnt .... 😉

 

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Die Antwort auf die erste Frage ist schon jetzt nein. Jedenfalls so wie es pauschal gefragt wird.

Und zukünftig noch viel neiner. Da wird man sich noch etwas informieren müssen über die neuen Regelungen. Hätten wir doch nur schon länger hier drüber geredet!

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