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Erwerb HA


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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Das ist es nicht.

Aber man muss andererseits auch nicht damit "hausieren gehen". 

Das Thema LWB findet nicht im politisch luftleeren Raum statt.

Schon klar, dass ein Fach- und Expertenforum die Details für sich und damit auch für andere klärt, das liegt in der Natur der Sache. Wir üben unser Hobby blöderweise unverschuldet in einem bis zur Unkenntlichkeit überregulierten Bereich aus, da bleibt nicht aus, dass die zuständigen Regulierer sich anregen lassen. 

 

vor 5 Stunden schrieb erstezw:

Bei dem Pessimismus kannst du auch aufhören zu arbeiten.  Rente fällt nämlich auch aus.

Ich arbeite nicht nur für die Rente...

Geschrieben

Ich habe meine AR15 bewusst in 16,75" Ausführung auf JS gekauft. Dann ist diese auch nicht vom Schießsport ausgeschlossen.

Was uns später mal weggenommen wird, weiß man ja nicht. Es ist schon immer über Vieles spekuliert worden, was dann doch nur eine Luftblase war. Danach kann man sich nicht richten. Leider dürfte es aber auch eine Tatsache sein, dass man zuerst die Sportschützen weiter reglementieren wird. Allein schon deswegen scheint ein Kauf auf JS grundsätzlich besser zu sein. Allerdings nutzt das wenig, wenn in Zukunft alle sportlichen Disziplinen für HA fallen würden.

Geschrieben

Es hat ja nun nicht jeder ein JS von uns, ich warte erstmal ab was da nun konkret kommt bzw. was da konkret im neuen Waffengesetz drinnen

steht. Dann werde ich fast alles was ich auf den beiden Sport-WBK " Gelb " habe auf JS Grün eintragen lassen wenn es wirklich so bekloppt

kommen wird !  Habe nachgefragt bei meiner Behörde das geht, kostet natürlich wieder was.

Aber wir müssen erst einmal abwarten was nun genau in der Gesetzgebung drinnen stehen wird und eine gute Lösung für die Sportschützen

finden aber das hängt ja auch mal wieder von den jeweiligen Waffen Behörden ab, denn einige drehen das ja so hin wie die es wollen

aber nicht so wie wir es gerne haben möchten, da denke ich nur am Kreis Pinneberg, Kreis Nordfriesland, Bremen usw.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Faust:

Schon klar, dass ein Fach- und Expertenforum die Details für sich und damit auch für andere klärt, das liegt in der Natur der Sache. Wir üben unser Hobby blöderweise unverschuldet in einem bis zur Unkenntlichkeit überregulierten Bereich aus, da bleibt nicht aus, dass die zuständigen Regulierer sich anregen lassen.

 

Ich arbeite nicht nur für die Rente...

sondern auch für die Rotationseuropäer...

Geschrieben (bearbeitet)

Dann bringe doch bitte die PAssage als Zitat bei.

IOch habe gerade zwei Gerichtsurteile die das verneinen. eines davon der genannte VGH.


Fazit: Da keine Schusswaffe ist dies nicht möglich. Erst im Zusammenhang mit der Vervollständigung möglich

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Waffen Tony:

Fazit: Da keine Schusswaffe ist dies nicht möglich. Erst im Zusammenhang mit der Vervollständigung möglich

Natürlich im Zusammenhang mit der Basiswaffe. Wie soll man auch sonst an ein Wechselsystem kommen?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Flohbändiger:

Natürlich im Zusammenhang mit der Basiswaffe. Wie soll man auch sonst an ein Wechselsystem kommen?

Es ging um die Beurteilungsfähigkeit eines Wechselsystems nach 6AWaffV

Das ist faktisch nicht möglich.

vor 8 Stunden schrieb Flohbändiger:

Warum fallen KK-Wechselsysteme von Chiappa für ein AR-15 dann unter § 6 AWaffV?

Das KK-WS von Chiappa fällt eben nicht unter 6AWaffV. Das kann es, muss es aber nicht. Je nachdem wie das Gesamtkonstrukt konfiguriert wird.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb daimler01:

Es hat ja nun nicht jeder ein JS von uns, ich warte erstmal ab was da nun konkret kommt bzw. was da konkret im neuen Waffengesetz drinnen steht.

Dann werde ich fast alles was ich auf den beiden Sport-WBK " Gelb " habe auf JS Grün eintragen lassen....

 

Was konkret drinnen steht, wissen wir schon. Es steht ja nur noch die Veröffentlichung im Bundeanzeiger aus.

U.a. steht im Gesetz ein Bestandsschutz "über 10" auf WBK Gelb.

 

Was also bringt die o.g. Vorgehensweise bzw. Umtragung?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Was also bringt die o.g. Vorgehensweise bzw. Umtragung?

In Sachen gelbe WBK kann das ja nur etwas bringen, wenn man 10 Waffen oder mehr auf die Gelbe hat und noch zusätzlich max 2 weitere unterbringen will, um dann Bestandschutz zu genießen. Eine Anzahl unter 10 noch schnell aufzufüllen bringt ja nichts, da dass ja auch weiterhin nach alten (Bedürfnis-)Regeln gehen wird.

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