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IGNORED

Kann Behörde vom Waffenrecht abweichen? Thema SD Erwerb


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

schaut euch doch bitte mal den Kommentar an. Ist es überhaupt möglich, dass eine Waffenbehörde einen Voreintrag verlangt, obwohl es das Waffengesetz anders vorgibt? Da der Kommentar von einem Rechtsanwalt stammt, macht mich dies schon etwas stutzig.

 

https://www.jagderleben.de/news/waffenrecht-weitreichende-aenderungen-beschlossen-711432

 

Danke euch und frohe Weihnachten 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Bart0815:

Ist es überhaupt möglich, dass eine Waffenbehörde einen Voreintrag verlangt, obwohl es das Waffengesetz anders vorgibt?

Klar gibt es rechtswidrige Verwaltungshandeln.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin schon wirklich gespannt. Meine Behörde trägt aktuell max. einen ein. Ignoriert daraufhin sämtliche Anträge für einen zweiten, über Jahre. Auf Nachfrage wird nicht reagiert. Sobald das neue Gesetz veröffentlicht wurde, geh ich einkaufen.

Bearbeitet von Bart0815
Schreibfehler
Geschrieben (bearbeitet)

Ich war auch schon kurz davor, allerdings hab ich jetzt lieber die Waffengesetzänderung abgewartet. Die Klage hätte wohl länger gedauert.

Bearbeitet von Bart0815
Schreibfehler
Geschrieben

Ich versteh den Kommentar so, dass die Behörden den Voreintrag trotz Gesetzesänderung evtl. verlangen.

 

Der Passus mit dem SD Erwerb soll übrigens sofort nach Veröffentlichung in Kraft treten. Stand so zumindest im Entwurf. Die Übergangsfristen beziehen sich unter anderem auf den Magazinschwachsinn. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb schmitz75:

Solange die Änderungen noch nicht in Kraft getreten (6 Monaten nach Veröffentlichung) sind braucht man doch noch einen Voreintrag, was soll daran falsch sein?

 

Wieso soll das erst 6 Monate nach Veröffentlichung in Kraft treten?

 

Das ganze tritt mit Ausnahme einiger Passagen (Übergangsregelungen) direkt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft...

 

Zitat aus der Vorlage:

Zu Absatz 2: Die Regelungen, die Jägern den Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern (Artikel 1 Nummer 5 Buch-stabe b) und Nachtsichttechnik (Artikel 1 Nummer 26) erleichtern, sollen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Bearbeitet von tt22
/
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Bart0815:

Hallo zusammen,

 

schaut euch doch bitte mal den Kommentar an. Ist es überhaupt möglich, dass eine Waffenbehörde einen Voreintrag verlangt, obwohl es das Waffengesetz anders vorgibt? Da der Kommentar von einem Rechtsanwalt stammt, macht mich dies schon etwas stutzig.

 

https://www.jagderleben.de/news/waffenrecht-weitreichende-aenderungen-beschlossen-711432

 

Danke euch und frohe Weihnachten 

Beziehtt sich auf alte Rechtslage. Ein Urteil kann keine Relevanz auf eine veränderte Rechtslage entfalten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Das liegt zum Großteil daran, dass der dortige rechtsgelehrte einfach schlecht formuliert und wenn man andere Artikel einbezieht eine sehr eigene Auslegung verfolgt. ;)
Da ist er aber auch kein Einzelfall.

Geschrieben

Eben, der schreibt ja folgendes:

 

Im Frühjahr werden nun die Waffenbehörden Schalldämpfer im Wege einer Voreintragung in die Waffenbesitzkarte genehmigen. Erst nach Voreintrag darf der Schalldämpfer erworben werden.

 

Das liest sich schon sehr nach künftiger Verfahrensweise - und so dann definitiv rechtswidrig ! SD können künftig wie LW auf JS erworben werden. Da der JS bereits die Erwerbsberechtigung ist, brauchts auch keinen Voreintrag mehr.

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