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IGNORED

Mitnahme von Waffen ins Ausland und Kauf von Muni


OSG_TG

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Hallo, ich habe da mal eine frage.

Für die mitnahme von schusswaffen braucht man einen Feuerwaffenpass..

Ich wohne im Grenzgebiet zu CZ und ca 20 Km nach der Grenze gibt es einen schönen Schießstand .

 Darf ich da auch zum Training hinfahren mit meinen Waffen oder gilt der Feuerwaffenpass nur für Wettkämpfe??

2. frage. gibt es eine möglichkeit Munition im Nachbarland zu Kaufen oder ist das zu kompliziert

 

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vor 52 Minuten schrieb OSG_TG:

Darf ich da auch zum Training hinfahren mit meinen Waffen oder gilt der Feuerwaffenpass nur für Wettkämpfe??

Den hier haste mal gelesen?

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__32.html

 

Und begleitend hier mal in die Nr. 32 geschaut?

 

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

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vor 10 Stunden schrieb OSG_TG:

Darf ich da auch zum Training hinfahren mit meinen Waffen oder gilt der Feuerwaffenpass nur für Wettkämpfe??

Ich trainiere auch öfters im Ausland - kein Problem. Neben dem Feuerwaffenpass brauchst noch eine Einladung, in dem Falle des Standbetreibers. Einige Standbetreiber an Grenzen zu Deutschland haben die blanko online. Downloaden, ausdrucken, Name und Datum rein und gut ist. Ist bei Wettkämpfen heute übliche Praxis.

Zum Mun-Kauf kann ich dir nix sagen.

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Richtig, ein "Beleg über den Grund der Mitnahme" ist stets mitzuführen. Sowohl Training als auch Wettkampf kann damit gedeckt werden.

 

Der EFP berechtigt im übrigen zur Mitnahme von Munition für die eingetragenen Waffen im üblichen Umfang (je nach Bedürfnis also nicht so viel beim Jäger und recht viel beim Sportschützen).

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vor 22 Stunden schrieb OSG_TG:

2. frage. gibt es eine möglichkeit Munition im Nachbarland zu Kaufen oder ist das zu kompliziert

 

CZ ist EU. Du kannst Dir bei Deinem Amt eine Erlaubnis zum Erwerb von Munition in einem EU-Land ausstellen lassen. Damit ist das dann bei Waffenhändlern, die sich auskennen, kein Problem. 

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???

 

Der Erwerb von erlaubnispflichtiger Munition erfolgt nach jeweiligem Landesrecht, in Deutschland in der Regel gegen Vorlage einer MEB in Form eines Stempels im Munitionsfeld der WBK bzw. Langwaffenmunition auch per Jagdscheinvorlage.

 

Im üblichen Umfang kann Munition mitgenommen werden bzw. größere Mengen nach beidseitigen Verbringungserlaubnissen verbracht werden.

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vor 38 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

bzw. größere Mengen

Ob mitgenommen oder verbracht wird, hängt eigentlich nicht an der Menge sondern nur an dem was mit der Munition im anderen Staat geschieht.

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vor 3 Stunden schrieb Bautz:

Ob mitgenommen oder verbracht wird, hängt eigentlich nicht an der Menge sondern nur an dem was mit der Munition im anderen Staat geschieht.

 

vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Im üblichen Umfang kann Munition mitgenommen werden bzw. größere Mengen nach beidseitigen Verbringungserlaubnissen verbracht werden.

Im Saarland werden aktuell Verbringungsgenehmigungen nur noch mit 1000Schuss pro Kaliber pro Kauf ausgestellt. Gibts das z.Z. noch irgendwo  so ? Und ja, ich weiß das deutsche Gesetze das nicht hergeben. HIer schiebt man es auf die Luxemburger Seite, die wollten das so. Wir sind aber in der " Klärungsphase " . Würdemich nur ,mal interessieren ob das zb bei den Pfälzern auch so gehandhabt wird für Scheine für Luxemburg.

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