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IGNORED

Bestellung Midway USA


grizzly45

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Es ist natürlich davon abhängig, was bestellt werden soll, da nicht jedes Produkt ITAR oder EAR unterliegt, aber aufgrund der Frage bezweifle ich, dass genügend Kenntnisse über die jeweilige Einordnung vorhanden sind. Das ist also dünnes Eis.

Midway, Brownells & Co. sind auch nicht willens, ihre Existenz für solche Unwägbarkeiten auf's Spiel zu setzen.

vor 39 Minuten schrieb grizzly45:

Ggf über shipito?

Auch diese Weiterleitungsdienste erlauben üblicherweise nicht den Bruch US-amerikanischen Exportrechts.

vor 28 Minuten schrieb Fantasy:

Also auch nichts mit in den USA bestellen und ins Hotel liefern lassen

Auch das macht es nicht legaler, wenn die bestellten Gegenstände reguliert sind.

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Nein, die Antwort ist nicht überflüssig. So findet es der Nächste, und der Übernächste, der die gleiche schlaue Idee hat und vorher vielleicht doch mal die Forensuche bemüht (das ist nicht der erste Thread zum Thema).

 

Irgendwann wird dann vielleicht verstanden, dass hinter dem "nicht nach Deutschland liefern" mehr steckt als "dann umgehe ich das halt mit einem Paketweiterleitungsdienst oder mit einer US Kreditkarte"...

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Am 5.11.2019 um 19:29 schrieb Fantasy:

ja, liefern nicht nach DE und du brauchst eine amerikanische Kreditkarte. Also auch nichts mit in den USA bestellen und ins Hotel liefern lassen

Ich hatte vor ca. 2 Wochen bei Midway USA bestellt. Als Lieferadresse habe ich die von meinem Bekannten angegeben, der mich nächste Woche besuchen wird. Ich habe die Ware mit meiner deutschen Kreditkarte bezahlt.

Die Lieferung ist auch bei meinem Bekannten mittlerweile eingetroffen.

 

Edit: Auf die von mir bestellten Artikel gibt es keine Export Beschränkungen.

 

Bearbeitet von Balutzo
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Im Gegensatz zu Grizzly45 finde ich Germans Beitrag nicht belanglos und in krassem Gegensatz zum EkelAlfred auch in keiner Weise lustig. Ich bin in den USA registrierter Waffenimporteur und Haendler und habe Haendlerkontakte in Deutschland und Oesterreich, die immer mal wieder fragen, ob ich beim Export behilflich sein kann und eventuell etwas schicken koennte. Ich helfe denen gern hier bei der Abwicklung und den Formularen, so haben wir gerade eine Bestellung von AR15 Teilen ueber $150,000 bei RRA aufgegeben, schoen mit Form DSP-83 und purchase order.

 

Es ist ein enorm komplizierter Vorgang und der "Endverbraucher" muss hier ein Enduser Statement und Endverbleibungserklaerung fuer alle ITAR Artikel abgeben und eine Importerlaubnis oder Nachweis haben, dass keine noetig ist, bevor die Exporterlaubnis erteilt werden kann und die Ware darf auch nicht wieder ausgefuehrt werden. Fuer einen Haendler ist die Antragsabgabe schon deutlich schwieriger als fuer einen Hersteller und mit enormen Aufwand verbunden. 

 

Die Ausfuhr von Waffen, Waffenteilen und Waffentechnologie unterliegt dem State Department und auch wenn U.S. Customs (ICE) und DHS sich wenig um die Einhaltung kuemmern, ist es ein enormes Risiko z.B. mit einer simplen Meprolight Tritium Visierung, einer Gasmaske, Zielfernrohr oder aehnlichen eigentlich harmlosen Dingen im Koffer die USA verlassen zu wollen. Ebenso reglementiert ist der Import von unwesentlichen Waffenteilen, wenn diese einen Handelswert  von ueber $100 haben.

 

Zehn Jahre in "Club Fed", dem Federal Correctional Institute, sind eine lange Zeit um ueber so einen kleinen Fehler nachzudenken.

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vor einer Stunde schrieb Andyd:

wenn diese einen Handelswert  von ueber $100 haben.

Und die 100 USD "Small Parts Exemption" gilt nur für DDTC Registered Exporteure, die den betreffenden Exportvorgang dann immer noch im Automated Export System (AES) hinterlegen müssen.

 

Also auch damit nix im Sinne von "Oh, das kostet ja fast nix, das pack' ich mir mal in den Koffer"...

 

 

...die große Kunst ist jetzt, sich 100%ig sicher zu sein, welche Teile ITAR, welche Teile EAR (dafür zuständig ist dann das  U.S. Department of Commerce und nicht das Department of State) und welche Teile gar keiner Exportregulierung unterliegen.

 

 

vor einer Stunde schrieb Andyd:

Die Ausfuhr von Waffen, Waffenteilen und Waffentechnologie unterliegt dem State Department und auch wenn U.S. Customs (ICE) und DHS sich wenig um die Einhaltung kuemmern

Das ist leider ein häufiger Trugschluss. Andere fragen bei der TSA und sind der Meinung, dass deren "Das interessiert uns nicht" ein Freibrief für eine legale Mitnahme wäre...

 

Spätestens in der Sekunde, in der die Waren mit einer Kreditkarte gekauft wurden, kann eine zuständige behördliche Stelle in den USA darauf zugreifen. Und wenn es Jahre später ist, wenn der Händler in den USA wegen einem vergleichbaren Vergehen mal genauer betrachtet wird.

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Am ‎05‎.‎11‎.‎2019 um 19:35 schrieb grizzly45:

Ja, haben mir eben geantwortet, keine Chance.

 

Am ‎05‎.‎11‎.‎2019 um 19:29 schrieb Fantasy:

du brauchst eine amerikanische Kreditkarte. Also auch nichts mit in den USA bestellen und ins Hotel liefern lassen

Doch das klappt, Du hast nämlich den Concierge vergessen!

 

The-Grand-Budapest-Hotel-concierge-art-in-film-960x720.jpg

Der Mann regelt alles.

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@German: Ich hatte, überprüft, ob es für die Artikel (keine Waffen oder Waffenteile) gemäß ITAR und EAR Exportbeschränkungen gibt... Dabei war mir u.a. auch dieses Forum hilfreich. 👍

Ich wollte eigentlich nur darauf Hinweisen, das ich mit einer deutschen Kreditkarte eine Bestellung auslösen konnte und auch die Ware zu einer US amerikanischen Adresse geliefert bekommen habe. Hier wurde die Aussage getroffen, dass man eine Amerikanische benötigen würde.

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vor 23 Stunden schrieb German:

Und die 100 USD "Small Parts Exemption" gilt nur für DDTC Registered Exporteure, die den betreffenden Exportvorgang dann immer noch im Automated Export System (AES) hinterlegen müssen.

 

Also auch damit nix im Sinne von "Oh, das kostet ja fast nix, das pack' ich mir mal in den Koffer"...

 

 

.....

In the general information, page 13, 9.b. of ATF Form 6 Part 1 it clearly states:
 
9. Under Arms Export Control Act of 1976 regulations in 27 CFR 447.41(c), a permit is not required for the importation of:
.....
b. Minor components and parts of Category I(a) firearms, except barrels, cylinders, receivers (frames) or complete breech mechanisms, when the total value does not exceed $100 wholesale in any single transaction.
 
 
 
Keine Ahnung was du meinst, so hatte ich das wohl nicht geschrieben.
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Ich rede von der 100 USD Small Parts Exemption von ITAR, zu finden in 22 CFR §123.17 (a):

 

https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/123.17

 

Zitat

(a) Port Directors of U.S. Customs and Border Protection shall permit the export without a license of:

(1) Parts and components for USML Category I(a) firearms, except barrels, cylinders, receivers (frames), or complete breech mechanisms, when the total value does not exceed $100 wholesale in any transaction, except to any of the countries or entities as provided in § 126.1 of this subchapter;

 

Unabhängig davon, ob der Exportvorgang eine Lizenz benötigt oder ohne Lizenz durchgeführt werden darf (= other authorization), muss AFAIK 22 CFR 123.22 beachtet werden:

 

https://www.law.cornell.edu/cfr/text/22/123.22

 

Zitat

Before the export of any hardware, via a license or other authorization, the DDTC registered applicant/exporter, or an agent acting on the filer's behalf, must electronically submit export information to U.S. Customs and Border Protection

 

Du redest von der vergleichbaren Erleichterung im ECA (der betrifft meinem Verständnis nach die Teile, die EAR unterliegen), da ist das tatsächlich mittlerweile wohl etwas einfacher geworden, bei ITAR wurden geplante Erleichterungen (noch?) nicht umgesetzt. Das ist jetzt aber auch schon seit mehreren Jahren in der Mache und kommt nicht so recht voran.

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