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IGNORED

Vergleich deutsches und "amerikanisches" Waffenrecht


huhnelli

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vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

 

Dann gelten imho Denknotwendigerweise die Ansprüche an eine wissenschaftliche Arbeit nicht. Kenne ich aus dem Freundeskreis. Und wenn das nicht klappt, dafür gibt es in einigen Ländern (und afaik auch der BP) den "Wanningerlehrgang" W8. Und danach noch die Möglichkeit "Hand auflegen", zumindest in BW.

Ist das so beim geh. D. der Landespolizei Baden-Württemberg? :huh:

 

Vor 31 Jahren bei der Bundesbank war das deutlich "schlimmer" mit den Ansprüchen auch und gerade den Literaturfundstellen, den Literatur- und Darstellungsverzeichnissen sowie den Formvorschriften als vor 5 Jahren beim Diplom-(ohne FH-Zusatz)-Studium an der Uni. 50 % der ehm. Zeitsoldaten in unserem Ausbildungsjahrgang "durften" damals bei der Bundesbank bereits nach der schriftlichen Laufbahn- und Diplom-Prüfung abreisen. Ob es bei der Wiederholungsprüfung klappte oder eine Tätigkeit im mittleren Dienst (damals noch überwiegend Geldscheine zählen und aussortieren) angeboten wurde, weiß ich nicht.

 

Dein

Mausebaer :closedeyes:

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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Ja, so etwas gibt es immer noch und sogar viele verschiedene. Wenn es etwas in der einen nicht gibt, dann vielleicht in einer anderen. Dann muss man auch mal etwas fahren, um anschließend zig Seiten zu kopieren. :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer :beach:

Um dann dort in einem von hunderten Menschen begrapschten Buch die durch Popel festgeklebten Seiten zu trennen?

Habe ich schon gemacht, fand ich nicht gut. 🙁

 

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vor 9 Stunden schrieb jimmypop:

Um dann dort in einem von hunderten Menschen begrapschten Buch die durch Popel festgeklebten Seiten zu trennen?

Habe ich schon gemacht, fand ich nicht gut. 🙁

Also wenn die Benutzung von Bibliotheken eine nicht tragbare Zumutung ist, dann würde ich eigentlich vom Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten abraten...

Bearbeitet von Proud NRA Member
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