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BKA Bescheid - Armbandmesser


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb schmitz75:

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neuster BKA Bescheid, verbotene Waffe

Wo ist da die Waffeneigenschaft? Kurze, einseitig geschliffene Klinge, jetzt könnte man daraus noch ne Tantoform konstruieren oder auch diese, wie nennen sich diese hakenschnabelförmigen, stark gebogenen Klingen? Aber lächerlich ist diese Einschätzung schon.

 

Wenn schon Waffe, dann was richtiges....

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wo ist da die Waffeneigenschaft?

Die fehlt bei vielen der verbotenen Gegenstände. Ein Schmetterlingsmesser ist ein Werkzeug, wenn man nur eine Hand frei hat. Als Waffe ist es eher weniger geeignet. Für ein Fall- oder Springmesser gilt das Gleiche. Ein Wurfstern ist ein Geschicklichkeitsspielzeug. All das Zeug ist um vieles weniger als Waffe geeignet als ein ordentliches Küchenmesser (insbesondere wenn man es um ein vernünftiges Holster ergänzt, und Kydex ist ja noch erlaubt), eine solide Axt (ja nach Situation und angegriffenem Körperteil mit der scharfen oder der flachen Seite), usw.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Die fehlt bei vielen der verbotenen Gegenstände. Ein Schmetterlingsmesser ist ein Werkzeug, wenn man nur eine Hand frei hat. Als Waffe ist es eher weniger geeignet. Für ein Fall- oder Springmesser gilt das Gleiche. Ein Wurfstern ist ein Geschicklichkeitsspielzeug. All das Zeug ist um vieles weniger als Waffe geeignet als ein ordentliches Küchenmesser (insbesondere wenn man es um ein vernünftiges Holster ergänzt, und Kydex ist ja noch erlaubt), eine solide Axt (ja nach Situation und angegriffenem Körperteil mit der scharfen oder der flachen Seite), usw.

Es geht ja nicht darum, was man als Waffe gesetzlich bezeichnet, sondern wo hier das BKA die Waffeneigenschaft erkennt. Klingenform? Die Länge kann es wohl kaum sein. Und falls es die Klingenform ist, warum hat sie eine Waffeneigenschaft? Dolch, zweischneidig, spitz, klar. Bajonett, auch klar. Tantoklinge, angelehnt an die japanischen Waffen, ok, kann man machen. Aber für mich als Außenstehender ist das anhand des Bildes nicht nachvollziehbar. 

Geschrieben (bearbeitet)
4 hours ago, Last_Bullet said:

Wo ist da die Waffeneigenschaft? Kurze, einseitig geschliffene Klinge, jetzt könnte man daraus noch ne Tantoform konstruieren oder auch diese, wie nennen sich diese hakenschnabelförmigen, stark gebogenen Klingen? Aber lächerlich ist diese Einschätzung schon.

Hm schätze da wird auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 WaffG bezung genommen wo steht:
[...]Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;[...]

Könnte mir auch vorstellen, dass bei so einem "getarnten Gegenstand" bezüglich der Waffeneigenschaft dann ein anderer Level (Schwellwert) der niedriger ist, angewendet wird...

Eidt: weil man jemanden heimtückisch und überraschend damit angreifen könnte....und sowas präventiv verhindert werden muss...nur blöde dass es bei den Teilen (verbotene Gegenstände) und anderen Teilen auf den Menschen ankommt, was der damit machen möchte. 

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Irgendwie böse und militärisch aussehend? Dazu noch mit einer ja nach Sichtweise versteckten Klinge.

 

vor 5 Stunden schrieb Kaputt:

Es täuscht einen anderen Gegenstand (Armband) vor. Also so, wie das berühmte Gürtelschnallenmesser.

 

vor 5 Stunden schrieb BJ68:

Hm schätze da wird auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 WaffG bezung genommen wo steht:
[...]Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;[...]

Könnte mir auch vorstellen, dass bei so einem "getarnten Gegenstand" bezüglich der Waffeneigenschaft dann ein anderer Level (Schwellwert) der niedriger ist, angewendet wird...

Eidt: weil man jemanden heimtückisch und überraschend damit angreifen könnte....und sowas präventiv verhindert werden muss...nur blöde dass es bei den Teilen (verbotene Gegenstände) und anderen Teilen auf den Menschen ankommt, was der damit machen möchte. 

 

bj68

Genau ist der Knackpunkt. Eine versteckte Klinge bzw. das Vortäuschen eines anderen Gegenstandes gilt für Hieb- und Stoßwaffen, es muss also eine Waffeneigenschaft besitzen. Schweizer Messer im Geleemantel reicht da nicht aus. Wenn es der Hersteller, wie bereits geschrieben, als Waffe bewirbt, ist das natürlich ein Grund dieses anzunehmen und das Armband zu verbieten. Das finde ich nun schade und seitens des Herstellers, zumindest für Kunden aus D, suboptimal gelöst.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Last_Bullet:

Das finde ich nun schade und seitens des Herstellers, zumindest für Kunden aus D, suboptimal gelöst.

Der Hersteller macht seine Werbung für den internationalen Markt. Ärgerlich ist das Verbot vor allem für den, der die Gebühren bezahlt, es war aber vorhersehbar**.

Die Waffeneigenschaft resultiert aus der eindeutigen Werbung die einen anderen Zweck als den der Waffe nicht beinhaltet ** - selbst schuld. Die Verbotseigenschaft resultiert aus dem Verdecken mit einem anderen Gegenstand - unleugbar.

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