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JägermitHut

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Am 3.9.2019 um 10:45 schrieb Sachbearbeiter:

Da wäre es doch erst mal einen anderen Versuch wert: Antrag auf dritte KW, weil eine der KW nicht zur Jagdausübung geeignet ist - notfalls mit Bestätigung des Kreisjägermeistes oder dem Landesjagdverband.

Da gab es zwar mal was in der WaffVwV a.F. aber selbst wenn man das nach 2003 noch anwenden hätte wollen, seit der neuen WaffVwV ist das Geschichte. Kein Weg, zumal er mit der 9 mm Luger auch aus dem Anwendungsbereich dieser Regelung rausfiel.

Will er eine dritte Kurzwaffe, muss er das Bedürfnis für die dritte und die ersten zwei Kurzwaffen nachweisen. So ist halt die Gesetzeslage. Worin bestünde denn das Bedürfnis für die 7,65 mm, wenn sie für die Jagd nicht geeignet wäre, was sachlich auch falsch wäre?

 

Vorstellbar ist allerdings folgendes:

Pistole 9 mm für Jagdschutz und Fangschuss bis kleines Schalenwild

Pistole 7,65 mm Baujagd speziell in Kunstbauen. Die Gefahr von Abprallern im Betonrohr durch die 9 mm ist da zu groß, Kleinschrotmunition ist nicht zuverlässig verfügbar und nur bedingt geeignet.

Revolver .44 Mag Fangschuss auf wehrhaftes Wild, besonders bei der Nachsuche. Auf der Straße ist die .44 Mag, wegen der Abprallgefahr und der möglichen Beschädigung der Straße wenig geeignet.

 

Jagdschutzberechtigter (JAB oder best. Jagdaufseher) sollte man da schon sein und einen Bauhund, der auch Nachsuchen macht sollte man auch führen. Kunstbaue im eigenen Revier, oder ein Beleg für die Jagd an solchen wären nicht schädlich.

 

Die Rumtrickserei führt zu nichts, verstimmt die Behörde und rechtlich zulässig ist die angestrebte Lösung auch nicht. Da müsste sich die Behörde schon sehr verbiegen. Weit mehr als bei der von mir genannten Argumentation, wenn denn die Tatsachen stimmen.

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 15 Minuten schrieb TriPlex:

"Notfalls" Sportschütze in einem Verband werden, in dem Wettkämpfe mit solchen Waffen geschossen werden.

Da könnte er leichter Sportschütze für Disziplinen mit .44 Mag werden oder die .44 Mag beim Vater eintragen lassen.

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Welche Möglichkeiten bietet einem der Erwerb über das Bedürfnis "Jagdsportliches Schießen mit der Kurzwaffe"?

DJV- Schießvorschrift https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf


Ist es möglich das Bedürfnis für eine wettkampftaugliche Kurzwaffe als dritte Kurzwaffe zu begründen, hat das jemand hier schon gemacht?

 

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vor 18 Minuten schrieb CiscoDisco:

Welche Möglichkeiten bietet einem der Erwerb über das Bedürfnis "Jagdsportliches Schießen mit der Kurzwaffe"?


Ist es möglich das Bedürfnis für eine wettkampftaugliche Kurzwaffe als dritte Kurzwaffe zu begründen, hat das jemand hier schon gemacht?

 

Ja, natürlich in Kaliber 22.

 

Die Erwerbsbemühungen können nicht so einfach abgetan werden. Weder vom KJM/Hegering noch von der Behörde, wie es bei der Fangjagd leider immer öfter der Fall ist.

 

NRW?

Bearbeitet von kulli
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Bei mir ist es NRW ja. 

Wo müsste ich mich da melden um jagdsportliches Schießen vernünftig zu betrieben und wer stellt die Befürwortung für die dritte Kurzwaffe aus? 

Die DJV Broschüre ist in dieser Hinsicht unspezifisch gehalten, auch finde ich keine Angaben welche Mindestvoraussetzungen die KW einhalten muss, Lauflänge, Abzugsgewicht etc, wird wahrscheinlich deutlich liberaler gehalten sein als im DSB.

 

Danke für die schnelle Rückmeldung!

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vor 1 Stunde schrieb CiscoDisco:

Ist es möglich das Bedürfnis für eine wettkampftaugliche Kurzwaffe als dritte Kurzwaffe zu begründen, hat das jemand hier schon gemacht?

Ja das ist möglich. Dazu muss man aber auch bedenken, dass man an den jagdlichen Kurzwaffenwettbewerben nur teilnehmen darf, wenn man auch an den jagdlichen kombinierten Flinten- und Büchsenwettbewerben teilnimmt und dort ebenfalls die Qualifikation erreicht hat. Ein ziemlicher Aufwand für so eine kleine Kurzwaffe. Umgekehrt, wer so ein Jagdschießsportler ist, der kann dafür auch eine spezielle Kurzwaffe bekommen.

 

Wie immer gilt, ab der dritten (jadglichen) Kurzwaffe ist auch für jede bereits im Besitz befindliche Kurzwaffe ein Einzelbedürfnis nachzuweisen.

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vor 1 Stunde schrieb CiscoDisco:

Die DJV Broschüre ist in dieser Hinsicht unspezifisch gehalten, auch finde ich keine Angaben welche Mindestvoraussetzungen die KW einhalten muss, Lauflänge, Abzugsgewicht etc, wird wahrscheinlich deutlich liberaler gehalten sein als im DSB.

Das steht alles in der Ziffer 10.13 der DJV Schießstandordnung und Schießvorschrift.

 

vor 1 Stunde schrieb CiscoDisco:

wer stellt die Befürwortung für die dritte Kurzwaffe aus? 

Sowas gibt es nicht. Die Waffe ist wie jede andere Kurzwaffe als Jäger bei der Behörde zu beantragen. Ist es die dritte oder eine weitere KW ist man selbst gefragt und darf das Bedürfnis für jede Kurzwaffe nachweisen. Eine Stellungnahmen z.B. des Kreisjägermeisters kann die Behörde anfordern, es kann auch der Obmann für das jagdliche Schießen der Kreisgruppe oder sonstigen Vereinigung der Jäger, bei der man jagdsprotlich schießt eine Stellungnahme schreiben. Es wäre hilfreich mit diesen Personen schon mal vorab zu sprechen, auch um deren Meinung zu kennen.

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vor 5 Stunden schrieb Bautz:

Da könnte er leichter Sportschütze für Disziplinen mit .44 Mag werden ...

Jein!

Klar! Sportschütze werden und dann auf dieses Bedürfnis die weitere Waffe erwerben ginge genau so gut, aaaaber es gibt Waffenbehörden, die legen "für den vom Bedürfnis umfassten Zweck" extrem eng aus (nämlich auf die einzelne Waffe) und sind der Meinung, dass ein Jäger und Sportschütze seine Sportwaffen nicht bei der Jagd führen dürfe (und umgekehrt).

Diese Ansicht halte ich zwar für Nonsens, aber dafür was da im Zweifel vor Gericht herauskommt würde ICH meine Hand nicht ins Feuer legen - siehe die Urteile zu "Selbstlade(lang-)waffen, in die Magazine mit mehr als zwei Schuss eingeführt werden könnten sind für Jäger verboten" und "Jäger haben keinen Anspruch auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdwaffen".

 

vor 5 Stunden schrieb Bautz:

... oder die .44 Mag beim Vater eintragen lassen.

Die will er ja m.o.w. regelmäßig jagdlich führen (im Ggs. zur PP(K), die er lediglich aus sentimentalen Gründen behalten will).

Soll er sich dann jedes mal von seinem Vater einen Leihschein ausfüllen lassen?

 

 

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vor 2 Stunden schrieb kulli:

Weder vom KJM/Hegering noch von der Behörde, wie es bei der Fangjagd leider immer öfter der Fall ist.

Bei der kleinkalibrigen Kurzwaffe für die Fangjagd tut der auch nichts ab, wenn man sauber begründet, warum die vorhandenen KW für die Fangjagd nicht geeignet sind und warum man auf keine der vorhandenen Kurzwaffen verzichten kann.

 

Für sowas habe ich noch nie einen KJM gebraucht und mit einem Hegering habe ich nichts zu tun.

 

Wer aber meint zwei KW habe ich als Jäger und nun hätte ich gern noch eine dritte KW, die ich mit Fangjagd begründe, der kennt halt die Gesetzeslage nicht oder er ignoriert sie. Sind aber schon 16 Jahre, das die so ist, wie sie ist.

 

Als Jäger bekomme ich jede Kurzwaffe, für die ich ein Bedürfnis nachweisen kann, auch die dritte, vierte und fünfte.

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vor 1 Minute schrieb TriPlex:

und sind der Meinung, dass ein Jäger und Sportschütze seine Sportwaffen nicht bei der Jagd führen dürfe (und umgekehrt).

Da würde ich dann glatt noch eine Kurzwaffe für eine 9 mm Disziplin als Sportschütze beantragen und dann den Streit über die Verwendung auf der Jagd mit der Behörde führen.

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vor 6 Minuten schrieb TriPlex:

siehe die Urteile zu "Selbstlade(lang-)waffen, in die Magazine mit mehr als zwei Schuss eingeführt werden könnten sind für Jäger verboten" und "Jäger haben keinen Anspruch auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdwaffen".

Im Fall der Halbautomaten führte das zu einer klarstellenden und sogar erleichternden Gesetzesänderung; im Fall der Schalldämpfer ist die erleichternde Gesetzesänderung gerade im Gesetzgebungsverfahren. Wenn jedes ablehnende Urteil des BVerwG am Ende zu einer erleichternden Gesetzesänderung führt, ist mir das ganz recht.

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vor 11 Minuten schrieb Bautz:

Bei der kleinkalibrigen Kurzwaffe für die Fangjagd tut der auch nichts ab, wenn man sauber begründet, warum die vorhandenen KW für die Fangjagd nicht geeignet sind und warum man auf keine der vorhandenen Kurzwaffen nicht verzichten kann.

 

Für sowas habe ich noch nie einen KJM gebraucht und mit einem Hegering habe ich nichts zu tun.

 

Als Jäger bekomme ich jede Kurzwaffe, für die ich ein Bedürfnis nachweisen kann, auch die dritte, vierte und fünfte.

Das ist leider Unsinn! Schätze dich glücklich in einem guten Bundesland/bei einer guten Behörde zu sein.

 

1. Hast du nichts mit dem Hegering zu tun , hast du auch kein Bedürfnis für eine DJV-Waffe.

2. Die aktuelle Rechtsprechung (etwa OVG Stuttgart 17) zeigt auf das die Behörde oftmals jedes Bedürfnis für eine dritte KW ablehnt. Mehr als die Begründung dieses Mannes kann man in Deutschland bei der Behörde für eine Fallenjagdwaffe nicht einreichen/ abliefern. Schlussendlich musste das Gericht eingreifen. Trotz dem Leitspruch sowenig Kurzwaffen wie möglich .

Bearbeitet von kulli
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vor 9 Minuten schrieb TriPlex:

Klar! Sportschütze werden und dann auf dieses Bedürfnis die weitere Waffe erwerben ginge genau so gut, aaaaber es gibt Waffenbehörden, die legen "für den vom Bedürfnis umfassten Zweck" extrem eng aus (nämlich auf die einzelne Waffe) und sind der Meinung, dass ein Jäger und Sportschütze seine Sportwaffen nicht bei der Jagd führen dürfe (und umgekehrt).

Anders herum verweigert der bayerische Verwaltungsgerichtshof* die jagdliche KW, wenn schon für den jagdlichen Fangschuss zugelassene Sportwaffen im Besitz des Antragstellers sind. Im Fall des Urteils, auf das ich mich beziehe, war das ein SAA und ein (!) Vorderladerrevolver. 

 

Zitat

*Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern 

 

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vor 1 Minute schrieb kulli:

1. Hast du nichts mit dem Hegering zu tun , hast du auch kein Bedürfnis für eine DJV-Waffe.

2. Die aktuelle Rechtsprechung (etwa OVG Stuttgart 17) zeigt auf das die Behörde oftmals jedes Bedürfnis für eine dritte KW abgelehnt. Mehr als die Begründung dieses Mannes kann man in Deutschland bei der Behörde nicht einreichen/ abliefern. Schlussendlich musste das Gericht eingreifen.

Zu erstens: Es geht um eine Waffe für die Fallenjagd. Bayern bzw. der BJV ist nicht Mitglied im DJV und hat seine eigene Schießvorschrift. Es gibt Jägervereine die sich nicht in Hegeringe untergliedern.

Zu zweitens: Bitte verlinken, sonst ist es mir die Mühe nicht wert da nachzulesen.

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vor 6 Minuten schrieb Direwolf:

Anders herum verweigert der bayerische Verwaltungsgerichtshof* die jagdliche KW, wenn schon für den jagdlichen Fangschuss zugelassene Sportwaffen im Besitz des Antragstellers sind. Im Fall des Urteils, auf das ich mich beziehe, war das ein SAA und ein (!) Vorderladerrevolver. 

Ich sagte doch, den Streit führe ich gern.

Eigentlich kommt der Furz doch von Scholzen, der damit eine weitere Kurzwaffe für seinen Mandanten erstreiten wollte. Vor dem Hintergrund so wenig (Kurz-)Waffen ins Volk wie möglich, ist ein Verbot eine als Sportschütze erworbene Waffe jagdlich zu verwenden geradezu grotesk.

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Dann müsstest Du in Bayern bis vors Bundesgericht in Leipzig ziehen und wie die urteilen hat man ja im Fall der 2-Schuss Regelung gesehen. Aber ich will niemandem Steine in den Weg legen. Bist Du Jurist? 

 

Nur für´s Protokoll: Ich halte diese ganzen wirren Regeln für geistigen Abfall, die ihren ursprünglichen Zweck, die innere Sicherheit zu erhöhten, völlig verfehlen und nur anständige Leute quälen. 

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vor 29 Minuten schrieb Bautz:

Wer aber meint zwei KW habe ich als Jäger und nun hätte ich gern noch eine dritte KW, die ich mit Fangjagd begründe, der kennt halt die Gesetzeslage nicht oder er ignoriert sie. Sind aber schon 16 Jahre, das die so ist, wie sie ist.

Das war auch vor 2003 schon so!

Auch damals gab es die Auffassung, dass man als Jäger ja eine der beiden vorhandenen Kw verkaufen könne, bzw. sogar müsse (auch dazu gab es damals Urteile und auch "verwaltungsinterne Anweisungen").

Dass das ggf. nicht jede UWB so "scharf" handhabte war auch damals schon so.

 

Für meine Sportwaffen musste ich auch vor 2003 schon begründen, warum die beiden "jagdlichen" für das sportliche Schießen nicht geeignet wären.

 

vor 33 Minuten schrieb Bautz:

Als Jäger bekomme ich jede Kurzwaffe, für die ich ein Bedürfnis nachweisen kann, auch die dritte, vierte und fünfte.

Wie viele Kurzwaffen hast Du denn als Jäger?

Während sich die dritte noch ganz gut begründen lässt (DJV-Wettkampf o. Fallenjagd) dürfte es spätestens ab der vierten sehr "zäh" werden.

Womit willst Du denn das Bedürfnis für "die vierte und fünfte" nachweisen?

 

Wie viele Jäger kennst Du die rein auf "Bedürfnis Jagd" mehr als drei Kw haben und in welchem Bundesland spielt sich das ab?

"Altbestand" von vor 1973 schließen wir mal aus, m.W. gab es damals noch keine Beschränkung für Jäger.

 

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vor 43 Minuten schrieb Bautz:

Im Fall der Halbautomaten führte das zu einer klarstellenden und sogar erleichternden Gesetzesänderung; im Fall der Schalldämpfer ist die erleichternde Gesetzesänderung gerade im Gesetzgebungsverfahren.

Da haben die Jäger in beiden Fällen mal Glück gehabt, dass es nicht anders ausgegangen ist.

 

vor 45 Minuten schrieb Bautz:

Wenn jedes ablehnende Urteil des BVerwG am Ende zu einer erleichternden Gesetzesänderung führt, ist mir das ganz recht.

Mir auch, wie wohl den meisten hier, nur ... wer garantiert uns das?

Bei der allgemeinen Waffen-Hysterie kann das ganz schnell auch wieder anders laufen.

 

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vor 2 Stunden schrieb kulli:

@Bautz

5 K 4980/15

VG Stuttgart.

 

Danke für das Aktenzeichen. Das passt aber weder zu "etwa OVG Stuttgart 17", noch passt es zur Versagung einer dritten Kurzwaffe für die Fallenjagd, ganz im Gegenteil.

 

Hier der Datensatz bei dejure.org, aus dem der Verfahrensgang ersicht lich ist:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=06.02.2018&Aktenzeichen=1%20S%201289/17

 

Hier das Urteil des VG Stuttgart in dem die Behörde zur Erteilung der begehrten Erlaubnis verpflichtet wird:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE170030432&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

 

Hier der Beschluss des VGH BaWü, der die Zulassung der von der Behörde beantragten Berufung ablehnt:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE180013814&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

 

Die Argumentation ist meiner vorgetragenen Argumentation ähnlich, nur dass es hier um eine Pistole in .22 l.r. geht, während es sich im Faden um eine Pistole in 7,65 dreht. Deshalb auch Baujagd und nicht Fangjagd als Jagdart für die Waffe geeignet wäre.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Wie viele Kurzwaffen hast Du denn als Jäger?

Nur noch drei. Die vierte war leichter als die dritte. Einzelbedürfnis hatte ich für fünf nachgewiesen.

 

vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Womit willst Du denn das Bedürfnis für "die vierte und fünfte" nachweisen?

Wenn Du ein Bedürfnis hast, dann hast Du es und dann ist alles ganz einfach. Tips braucht nur wessen Bedürfnis eigentlich nur in Habenwollen besteht.

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vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Wie viele Jäger kennst Du die rein auf "Bedürfnis Jagd" mehr als drei Kw haben und in welchem Bundesland spielt sich das ab?

Ich weiß so gut wie von keinem Jäger, wieviele Kurzwaffen er insgesamt besitzt und erst Recht nicht wie er die bekommen hat. Ein Freund hat zwei, ein Bekannter hat keine, einer hat(te) sechs. Von einigen sieht man manchmal eine bei der Jagd.

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Gerade eben schrieb TriPlex:

Würdest Du auch verraten was das für verschiedene Einzelbedürfnisse waren, die fünf verschiedene Kw erfordern?

Du weißt ich gebe keine Tips zur Waffenbeschaffung - also nein.

Wenn Du sie brauchst wirst Du es wissen.

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