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IGNORED

Verbringung von Waffen innerhalb der EU


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Gerne würde ich in den Niederlanden ein WBK Luftgewehr kaufen.

 

Die EWB ist gegeben. 

 

Ich beantrage nun also bei meiner Behörde eine Verbringungserlaubnis, fahre dann damit nach Holland und hole das Dings einfach ab.

 

Oder? 

 

Hat jemand schon einmal selbst einen solchen Import aus Österreich, den Niederlanden oder sonst durchgeführt?

 

 Ist das problemlos?

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vor 29 Minuten schrieb WOF:

Ist mit vorhandener Verbringungserlaubnis

völlig problemlos. 

Sofern die "Gegenseite" die Ausfuhrerlaubnis besorgt.

vor 34 Minuten schrieb EkelAlfred:

Hat jemand schon einmal selbst einen solchen Import aus Österreich

Ja, aus Österreich. DE-Papierkram ich, AT-Papierkram hat Mayerl erledigt.

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Also: Du beantragst die Verbringungserlaubnis und schickst sie dem Verkäufer. Der besorgt damit die NL-Ausfuhrgenehmigung. Wenn die da ist fährst du hin und holst das LG ab.

Ob für ein starkes Luftgewehr in NL Ausfuhrgenehmigungen dort nötig sind weiß ich nicht.

Seit einem Jahr prüft der NL-Zoll bei allen Waffen (außer Flinten), ob es sich um strategisches Rüstungsgut handelt...

Das dauert 6 Monate! Selbst erlebt bei einer Desert Eagle, gekauft August '18, Versand Januar '19...

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Ok. Das klingt besser, denn die Prüfung wegen Rüstungsgut hört sich kompliziert an.

 

Fahre ich einfach über die Grenze oder muss ich irgendwo durch „Goods to declare“ gehen?

 

Ist dort noch eine Grenze?

Bearbeitet von EkelAlfred
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https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html

Zitat

Waffen und Munition sind bei dem Verbringen oder der Mitnahme aus einem Drittland bei der Zollstelle unaufgefordert anzumelden.

 Da der besagte Püster hierzulande eine EWB-pflichtige Waffe ist, würde ich dem obigen Zitat Folge leisten.

Bearbeitet von tecnolli
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Jein, denn die Zustimmung der deutschen Waffenbehörde nach § 29 Abs. 2 WaffG bezieht sich entweder auf die Ausfuhrerlaubnis des anderen Mitgliedstaates bzw. bei dortiger Erlaubnisfreiheit auf eine entsprechende Bescheinigung, dass von dort keine Ausfuhr genehmigt werden muss. Meines Erachtens müssen die Niederländer also erst mal so eine Bescheinigung ausstellen, die dann bei der Verbringung ebenfalls mitzuführen bzw. im Falle des Postwegs der Waffe beizufügen ist.

 

Eine zollrechtliche Meldepflicht besteht nur bei Drittstaaten (= alle Nicht-EU-Staaten sowie die assoziierten Staaten Island, Fürstentum Liechtenstein, Norwegen und Schweiz). Ob beim BAFA Eschborn für Holland noch eine Melde- oder Genehmigungspflicht nach Außenwirtschaftsrecht besteht weiß ich nicht. Das wäre also noch abzuprüfen.

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Also, gut. Ich geh einfach angeln .....

 

PS: Schön, daß Du noch hier bist, SBine! Ich internetkenne Dich seit mindestens 2003 oder so.

 

Was machst Du inzwischen wirklich?

Ausländerrecht? KfZ Zulassungen?

Bearbeitet von EkelAlfred
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