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IGNORED

Rechtslage bei Laufresten


DekoBaul

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vor 34 Minuten schrieb DekoBaul:

@chapmen Was soll mir das sagen?

Dass Zib unseriös ist und ich mich nicht auf den beziehen kann?

 

Na egal, ich wird das Zeug morgen kleinflexen, hab keine Lust auf Ärger.

Nicht anders wie der nette Spruch zum Polizisten: Der vor mir ist auch so schnell gefahren......

Ob Zib unseriös ist habe ich nicht zu beurteilen, einen rechtssicheren Bezug stellt der Hinweis auf der HP nicht dar.

 

Und wenn flexen, dann auch die 1,5 Kaliberlängen einhalten.....

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zib verkauft KEINE teilesätze mehr! das was er verkauft sind "sätze" von deaktivierten waffen OHNE lauf/verschluss!!! Ausserdem schreibt er explizit, dass der einbau von deko-läufen diese "sätze" zu illegalen Gegenständen machen würde... (ob das nun zutrifft oder nicht sei mal dahingestellt)

also nicht einfach was falsche behaupten! :glare:

Bearbeitet von HangMan69
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vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

zu illegalen Gegenständen machen würde... (ob das nun zutrifft oder nicht sei mal dahingestellt)

Nein, er schreibt völlig korrekt, daß dadurch eine Dekowaffe entsteht, die entsprechend abgeändert und zertifiziert sein muß.

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Am 12.5.2019 um 18:40 schrieb DekoBaul:

@chapmen ich wird das Zeug morgen kleinflexen, hab keine Lust auf Ärger.

 

vor 23 Stunden schrieb chapmen:

wenn flexen, dann auch die 1,5 Kaliberlängen einhalten.....

(Das mit den "Gasläufen" habe ich noch nicht verstanden; aber egal)

 

Das ist ja hier nun ein wichtiges Thema für Selbst-recycler...

Verstehe ich das richtig:

Ich zerstöre also eine Alt-Deko- / Salut-Waffe, indem ich nur jeweils die Laufpartieen Mündung mit eingeschweißten Bolzen & Lagerbereich mit ebensolchen Bolzen (darin & davor); oder (bei neueren Dekostücken) entsprechenden Ausfräsungen; abtrenne.

Ich erhalte einen unversehrten Laufabschnitt bis ggf. 40 cm Länge; das nun wieder als wesentliches Waffenteil behandelt wird.

Auch Abschnitte von 10, oder nur 5 cm sind nach Euren Infos immer noch wesentliche Waffenteile.

Würde ich Diese ins Alteisen werfen & dem Schrotthändler unterjubeln; würde ich also wesentliche Waffenteile an einen (ebenfalls) Unberechtigten überlassen; der dann auch wieder den schwarzen Peter hätte ?

Ebenso illegal: Mülltonne. Findens findige Buben; haben sie was zum Basteln...

Müßte also nach diesen Infos hier die unversehrten Laufstücke in kompletter Länge aufflexen; oder gleich ganz halbieren; oder mit Schweißbrenner "abtropfen" lassen (oder nur wie eine Feder aufwickeln; welcher Mindest-Radius... ?).

Wer zahlt Trennscheiben, Strom, Gas ? Keiner.

Oder wenn kalt & Laufwände dünn genug: Fäustel & Richtplatte / Amboss ? Sonst schön beim Grillen mit vorglühen... Hat ja nicht Jeder Esche zum Anblasen...

Wie entsorgen BüMa ?

Wo wird Deko offiziell zu welchen Kosten entsorgt ?

Deutschland; ich liebe dich !

Bearbeitet von Pi9mm
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vor 9 Minuten schrieb Pi9mm:

(Das mit den "Gasläufen" habe ich noch nicht verstanden; aber egal)

 

Wo wird Deko offiziell zu welchen Kosten entsorgt ?

 

"Gaslauf" ist ein waffenrechtliches Kunstprodukt,

da der Lauf von Gaswaffen nicht dazu dient, von Geschossen durchdrungen zu warden.

Da es aber wesentliche Waffenteile sind ( sein sollten ), hat man den Gaslauf erfunden, der eben nur

ausschließlich dazu dient,  die Verbrennungsgase abzuleiten.

 

Offizell kann man immer noch Deko- und auch andere Waffen beim Ordnungsamt oder der Polizei

kostenlos entsorgen.

 

Ein BüMa verlangt zuemist ca. 25 € dafür.

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Warum hier wegen dem Blödsinn überhaupt ein Fass aufgemacht wird? 

Einfach zum Wertstoffhof tragen und in einen unbeobachteten Moment im Schrittcontainer versenken.

Oder ab damit in den Baggersee.

Oder dient der Fred nur dazu auch dem Dümmsten zu erklären, wie er aus einer Deko ein Stück Lauf generieren könnte?

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