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IGNORED

Wechselsystem 9mm und Waffe 9mm


-Sven-

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb erstezw:

da gehts aber explizit um WS im Kaliber größer als Grundwaffe, da ist das nachzuvollziehen, dass dieses WS dann wie eine eigene Waffe gezählt wird, ebenso die zusätzliche Bedürfnisprüfung und -bestätigung.

 

 

wie schon erwähnt, gibt es waffenrechtlich bei WS kleiner/gleich idR keine Probleme, aber manche (Teil-)Verbände und Behörden sehen das etwas anders!

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vor einer Stunde schrieb alzi:

FALSCH!

 

erlaubnisfrei ist nicht =bedürfnisfrei

 

WS (kleiner-gleich Originalkaliber) können erlaubnisfrei erworben werden. idR wird hier das Bedürfnis der Grundwaffe - für den erleichterten/erlaubnisfreien Erwerb - zugrundegelegt.

 

kleiner, aber feiner Unterschied.

und wenn der (Teil-)Verband und/oder SB da (WS vorhanden und Waffe in dem Kaliber beantragt) nicht mitspielt (d.h. kein erweitertes Bedürfnis sieht), tja dann ......

Du hast Recht mein Fehler!

Ändert aber nix dran, dass im Fall der Fälle das ws einfach für nen Monat aus der WBK raus kommt. Was ändert sich dann ? Nix!

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habe ich. es geht ganz allgemein irgendwie auch um WS (blabla), aber konkret nur um WS im Kaliber größer.

 

 

"

Der Erwerb von Wechselsystemen muss seitens des Hessischen Schützenverbandes genehmigt werden, sobald das Kaliber des Wechselsystems größer als die eigentliche Schusswaffe ist; hierbei wird bei jeder Befürwortung die Sportschützeneigenschaft des Antragstellers geprüft. Hinsichtlich dieser Prüfung ist es nicht nachvollziehbar, warum dann ein Wechselsystem nicht in die Prüfung der Gesamtzahl der eingetragenen Schusswaffen ‐ bei Beantragung einer weiteren Kurzwaffe ‐ herangezogen werden soll (siehe auch § 14 WaffG Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1.3).
 
Auch um eine Gleichstellung mit den Antragstellern zu gewährleisten, die für jede Disziplin eine Schusswaffe erwerben und dadurch dem Prüfungsvorgang unterliegen, sieht der Hessische Schützenverband keine Veranlassung von dieser Praxis abzuweichen.

"

 

die geltenden waffenrechtlichen Regelungen nochmal ausdrücklich dargelegt. nix weiter.

Bearbeitet von alzi
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vor 10 Minuten schrieb alzi:

habe ich

Aber nicht verstanden. Leider gibt es das Dokument nicht in einfacher Sprache.

 

Dennoch steht da, dass die die Wechselsysteme (kaliberunabhängig, um niemanden zu benachteiligen) mitzählen wie ganze Waffen. 

 

Zitat

Hinsichtlich dieser Prüfung ist es nicht  nachvollziehbar, warum dann ein Wechselsystem nicht in die Prüfung der Gesamtzahl der eingetragenen  Schusswaffen ‐ bei Beantragung einer weiteren Kurzwaffe ‐ herangezogen werden soll (siehe auch § 14 WaffG  Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1.3).    Auch um eine Gleichstellung mit den Antragstellern zu gewährleisten, die für jede Disziplin eine Schusswaffe  erwerben und dadurch dem Prüfungsvorgang unterliegen, sieht der Hessische Schützenverband keine  Veranlassung von dieser Praxis abzuweichen.    Der Hessische Schützenverband ist nach wie vor der Auffassung, dass bei der Befürwortung für den Erwerb  von weiteren Schusswaffen, auch die in einer Waffenbesitzkarte eingetragenen Wechselsysteme für eine  Befürwortung relevant sind.  

 

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"hinsichtlich dieser Prüfung" und das bezieht sich auf "Erwerb von Wechselsystemen ... größer". um nicht zu benachteiligen, also "Gleichstellung mit den Antragstellern ... die für jede Disziplin eine Schusswaffe erwerben".

 

vor 13 Minuten schrieb erstezw:

Aber nicht verstanden. Leider gibt es das Dokument nicht in einfacher Sprache.

von mir schon.

so kompliziert ist es ja nicht wirklich! darum habe ich mir ja - dem Verständnis wegen - auch erlaubt, die bedeutsamen/wichtigen/kritischen Punkte hervorzuhaben.

Bearbeitet von alzi
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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Wenn du eine .45 mit (erlaubnisfreiem) WS in 9mm hast, kriegst du keine 9mm mehr befürwortet. Um andere, die die 70€ für die 9mm an den Verband geblecht haben nicht zu benachteiligen. Das steht da.  Glaub es oder nicht, ist mir wurscht.

  

Also kann man sich darauf einigen dass das eine Besonderheit des Hessischens ist?

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vor 4 Minuten schrieb erstezw:

Wenn du eine .45 mit (erlaubnisfreiem) WS in 9mm hast, kriegst du keine 9mm mehr befürwortet. Um andere, die die 70€ für die 9mm an den Verband geblecht haben nicht zu benachteiligen.

aber nicht in dem von mir und Dir zitierten Abschnitt! dort gehts es ausdrücklich und ausschließlich um WS im Kaliber größer.

 

vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Das steht da.

Nö, das ließe sich allerhöchstens aus dem letzten Absatz ableiten:

 

"

Der Hessische Schützenverband ist nach wie vor der Auffassung, dass bei der Befürwortung für den Erwerb von weiteren Schusswaffen, auch die in einer Waffenbesitzkarte eingetragenen Wechselsysteme für eine Befürwortung relevant sind.

"

 

Der einzige Abschnitt in dem WS konkretisiert benannt werden ist aber der von uns beiden zitierte, und da geht es explizit nur um WS im Kaliber größer.

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vor 1 Minute schrieb erstezw:

Verursacht es dir körperliche Beschwerden, wenn du offensichtlich mal nicht Recht hast?

was dort geschrieben steht und wie es gemeint sein könnte, bzw. wie es angewendet wird, muss ja nicht zwangsläufig identisch sein!

 

ich beziehe mich auf den geschriebenen Text, Du auf die Verfahrensweisen des Verbandes aufgrund dieses Textes. aber auch diese Erkenntnis bereitet mir keine körperlichen Beschwerden.

ich weiß nicht, ob Du diesbezüglich vor Dir auf mich schließt...... darum lass Dir gesagt sein....

 

vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Verursacht es dir körperliche Beschwerden, wenn du offensichtlich mal nicht Recht hast?

....mir zumindest nicht.

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vor 52 Minuten schrieb alzi:

Der Hessische Schützenverband ist nach wie vor der Auffassung, dass bei der Befürwortung für den Erwerb von weiteren Schusswaffen, auch die in einer Waffenbesitzkarte eingetragenen Wechselsysteme für eine Befürwortung relevant sind

Ich sag ja immer wieder , das ist von Behörde zu Behörde, vom Landkreis zu Landkreis und Verbände des jeweiligen Land anders.

Ich habe mir zuerst eine in 45 geholt, dann WS 9mm und WS 22Lr ohne jegliche Befürwortung des Landes oder Verband und genauso

wie meine andere erst in 50 AE, dann WS in 357 Mag und später kommt noch eine in WS 44 Mag dazu.

Wenn ich das teilweise hier und da alles lese und höre was andere für Probleme haben mit den Verbänden, Landkreis und Behörden

sowie Anträge einer 3, 4, 5 usw. mit KW oder Halbautomatische Langwaffen bin ich froh da nicht zu wohnen, aber man sollte sich auch nicht

alles gefallen lassen !

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Hallo,

Ich habe mir damals meine P220x-six direkt mit dem Wechselsystem gekauft. Ich hatte auch bereits eine andere KW eingetragen. Dies war überhaupt kein Problem. Es wird zwar auch das Wechselsystem eingetragen, gilt aber nicht als eigenständige Waffe für die WBK.

Gruß

Nicole aus Duisburg

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Hallo,

Ich habe mir damals meine P220x-six direkt mit dem Wechselsystem gekauft. Ich hatte auch bereits eine andere KW eingetragen. Dies war überhaupt kein Problem. Es wird zwar auch das Wechselsystem eingetragen, gilt aber nicht als eigenständige Waffe für die WBK.

Gruß

Nicole aus Duisburg

Leider am (längst geklärten) Thema vorbei default_wink.png

 

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vor 9 Stunden schrieb daimler01:

Ich sag ja immer wieder , das ist von Behörde zu Behörde, vom Landkreis zu Landkreis und Verbände des jeweiligen Land anders.

Ich habe mir zuerst eine in 45 geholt, dann WS 9mm und WS 22Lr ohne jegliche Befürwortung des Landes oder Verband und genauso

wie meine andere erst in 50 AE, dann WS in 357 Mag und später kommt noch eine in WS 44 Mag dazu.

Leider am Thema vorbei. Interessant wird es, wenn Du eine zusätzliche Waffe in 9mm und dann noch eine Waffe in .22lr und dann noch eine Desert Eagle in .357Mag. beantragst ohne die Wechselsysteme vorher austragen zu lassen.

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