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IGNORED

Export aus den USA; Mitnahme bei der Rückreise


Kai

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Da bereits in vielen Threads das Thema Mitnahme von Gegenständen aus den USA behandelt wurde, einige noch Fragen und Zweifel haben, andere über Erfahrung verfügen, ich irgendwo dazwischen verloren bin, habe ich mir gedacht, dass wir unsere Tipps hier sammeln könnten.

 

Bei mir ging es  um eine RCBS Wiederladepresse.

 

Schritt 1:

ITAR checken, also die United States Munitions List (https://www.pmddtc.state.gov/?id=ddtc_public_portal_itar_landing).

In Category III—Ammunition/Ordnance

(c) Equipment and tooling specifically designed or modified for the production of defense articles controlled by this category.

(f) The following explains and amplifies the terms used in this category and elsewhere in this subchapter:

(3) Equipment and tooling in paragraph (c) of this category does not include equipment for hand-loading ammunition.

Ergebnis, eine Wiederladepresse fällt nicht unter ITAR.

 

Schritt 2:

EAR prüfen. Am besten man bekommt diese vom Hersteller. Ich habe von RCBS aber noch keine Antwort bekommen. Also schaut man mal selbst in EAR (https://www.bis.doc.gov/index.php/licensing/commerce-control-list-classification/export-control-classification-number-eccn) . Nach meiner Interpretation ist die ECCN 0B986. Dann geht der Tanz weiter. Manche Erläuterungen sind eindeutig, manche wie hier eher weniger.

 

Schritt 3:

ECCN verstehen, und hier gibt es wenig Hilfe:

 

0B986   Equipment “specially  designed” for manufacturing shotgun shells; and ammunition hand-loading    equipment    for

both cartridges and shotgun shells.

License Requirements

Reason for Control: AT, UN Control(s)

AT applies to entire entry.

A license is required for items controlled by this entry to North Korea for anti-terrorism reasons.     

The   Commerce Country  Chart  is  not  designed  to  determine  AT licensing requirements for this entry.     

See §742.19 of the EAR for additional information.

UN applies to entire entry.

See 746.1(b) for UN controls.

List Based License Exceptions

(See Part 740 for a description of all license exceptions)

LVS: N/A  

GBS: N/A

CIV: N/A

List of Items Controlled

Related Controls : N/A

Related Definitions : N/A

Items:

 

Ich interpretiere das so, das eine Ausfuhr nach Deutschland OK ist, da Deutschland nicht auf der UN Liste ist und AT also anti-terrorist nur für Nord-Korea gilt. Allerdings ist das nur eine Interpretation.

 

Schritt 4:

Nachfragen. Wer nicht fragt bleibt dumm, wer fragt manchmal auch. Ich habe alsu zuerst das U.S. Customs and Border Protection (CBP) Information Center angefragt, diese haben mich an das U.S. Census Bureau, Trade Regulations Branch verwiesen und diese wiederum an das Bureau of Industry and Security (Department of Commerce). Von keinem dieser Stellen habe ich eine Antwort auf meine Frage erhalten. Nur die Info, dass man für die Erteilung von Auskünften nicht zuständig sei. Die Verantwortung für die ECCN liege beim Exporteur, also bei mir.

 

Wenn vielleicht noch jemand eine Info hat, wäre es gut dies zu ergänzen. Was offizielle Stellen betrifft, bin ich am Ende der Fahnenstange. Eine echte Rechtssicherheit bei der Mitnahme solcher Gegenstände scheint es wohl nicht zu geben.

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Ich denke, daß die Hersteller von den Sachen wissen ob es Regularien gibt, oder nicht.

 

Bisher haben mir alle US-Wiederladehersteller anstandslos, ohne Endverbleibszeugnis oder ITAR-Gebühren alles direkt zugeschickt was ich haben wollte. Auf einfache Wiederladeausrüstung gibt es keine Beschränkungen.

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Auf ReloadingInternational.com steht unter 'International Orders':

Is an export license required for reloading equipment ?

No. Reloading equipment can be shipped without a license. Export licenses are required for bullets, brass, gun parts, and many firearm accessories. We will inform you if your order requires an export license.

 

 

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Danke für die Hinweise. Es geht mir aber nicht darum, diese Informationen aus irgendwelchen Quellen zu bekommen. Im Zweifelsfall, nämlich bei Kontrolle, muss man richtig argumentieren können. Das geht dann eben nur über ITAR und EAR und nicht über Meinungen auf Webseiten.

 

Eben drum habe ich ja versucht, den offiziellen Weg aufzuzeigen. Nur ein Mosaikstein fehlt, wen kann man im Zweifelsfall fragen? Was macht der Beamte beim Zoll, wen konsultiert er?

 

Mit den richtigen Unterlagen in der Tasche kann man denke ich schnell überzeugen. Mit den falschen gibt es Diskussionen und man verpasst den Flug. Darum geht es mir.

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vor 47 Minuten schrieb Kai:

Mit den richtigen Unterlagen in der Tasche kann man denke ich schnell überzeugen.

Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Du wirst keine offiziellen Unterlagen finden, in denen drin steht für was die Regelungen NICHT gelten.

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vor 11 Minuten schrieb Fyodor:

 

Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Du wirst keine offiziellen Unterlagen finden, in denen drin steht für was die Regelungen NICHT gelten.

Nicht für was, sondern für wo:

 

0B986   Equipment “specially  designed” for manufacturing shotgun shells; and ammunition hand-loading equipment for both cartridges and shotgun shells.

License Requirements

Reason for Control: AT, UN Control(s)

AT applies to entire entry.

A license is required for items controlled by this entry to North Korea for anti-terrorism reasons.     

The   Commerce Country  Chart  is  not  designed  to  determine  AT licensing requirements for this entry.     

 

Aus 0B986 geht ganz klar hevor, dass dies für Wiederladeausrüstung gilt. Und dann kommen die Lizenzregelungen, und genau hier geht es darum klarzustellen, was zum Beispiel N/A bei civil use bedeutet. Hierzu habe ich sogar in internen Schulungsunterlagen welche ich online fand keine Hinweise entdecken können und zweitens um Bestätigung, dass 0B986 tatsächlich nur für Nord Korea gilt und dass das Commerce Country  Chart nict anwendbar ist.

 

Für mich scheint es so zu sein, dass 0B986 nur für Nord Korea und ggf UN Sanktionsländer gilt. Oder umgekehrt dass 0B986 für Deutschland nicht angewendet wird. Diese Interpretation könnte man schon mal bestätigen. Es geht nicht unbedingt darum, die Zugehörigkeit der Wiederladeausrüstng zu 0B986 zu bestätigen.

 

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vor einer Stunde schrieb LTB:

Vielleicht das Zollamt des Flughafens mal anschreiben, an dem du die USA verlassen willst?

Auch wenn ich das in diversen Threads schon mehrfach erwähnt habe, gerne noch einmal:

 

Der (amerikanische) Zoll hat mit ITAR und EAR nicht zu tun und ist nicht die zuständige Stelle für Auskunftserteilung und Genehmigungen. Die werden nur Antwort auf zollrechtliche Angelegenheiten geben und solange man den zahlt, ist das aus deren Sicht "okay", kann aber - sofern die exportierten Produkte ITAR oder EAR unterliegen - immer noch illegal sein.

 

Leider hat das hier immer noch nicht jeder begriffen. Je nach Art des Produktes sind DoS/DDTC oder DoC zuständig.

Leider gibt es aber keine wiklich hilfreiche Handreiche dieser Behörden, Fragen von Privatpersonen zu beantworten, da dort kein großes Interesse an diesem Zusatzaufwand besteht.

Eine gute Gelegenheit passende Ansprechpartner zu finden ist es, auf der IWA bei den US Behördenvertretern vor Ort persönlich vorstellig zu werden und nach entsprechenden Kontaktdaten zu fragen. Besteht mal eine "persönliche" Beziehung, klappt der Informationsfluss halbwegs akzeptabel. Da die Leute da aber recht häufig ihre Positionen wechseln, ist dass aber auch genauso schnell wieder vorbei und man fängt wieder bei Null an. :unknw:

 

Es hat durchaus seine Gründe, warum ich von Privatexporten von Produkten, bei denen man sich nicht 100%ig sicher ist, dass sie genehmigungsfrei exportiert werden dürfen, abrate und empfehle, das jemandem zu überlassen, der das professionell macht und weiss was er da tut und über die evtl. notwendigen Genehmigungen verfügt. Oder zumindest im Zweifelsfall die Verantwortung für sein Tun trägt, so dass dieses Risiko outgesourced ist.

 

ITAR verändert sich regelmäßig (derzeit fallen z.B. immer mal wieder Produkte raus), so dass veraltete Wissensstände eben nicht mehr richtig sein müssen und man schnell Fehler machen kann, die strafrechtliche Konsequenzen haben. Und wenn einer meint, das sei ihm egal, was die Amis da machen: Deutschland und die USA haben einen Vertrag über die Rechtshilfe bei Strafsachen. 

 

Und weil das gerne mal als Argument für "is' ja alles nicht so" verwendet wird: ja, natürlich gibt es diverse Produkte, die man legal exportieren darf. Aber das sind bei Weitem nicht alle und bei Waffenteilen die Wenigsten.

Das betrifft eher manche Sorten (zivile) Zielfernrohre, Holster und solchen Kram. Das sollte aber halt bicht zur Fehlannahme verleiten, dass alles frei ist, wie es hier anscheinen einige tun und sich dann für schlauer halten, siehe vergangene Diskussionen...

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vor 18 Minuten schrieb Kai:

Diese Interpretation könnte man schon mal bestätigen.

Das wäre dann wohl einzigartig in der Weise, daß bei einer Regelung die Liste der Länder stehen würde für die sie NICHT gilt.

 

Wie Du selbst schon geschrieben hast: Da steht, es gilt für Nordkorea.

vor 1 Minute schrieb German:

Der (amerikanische) Zoll hat mit ITAR und EAR nicht zu tun und ist nicht die zuständige Stelle für Auskunftserteilung und Genehmigungen.

Der Zoll des AUSREISElandes ist sowieso der falsche Ansprechpartner. Ausfuhrzölle sind doch relativ selten.

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Das wäre dann wohl einzigartig in der Weise, daß bei einer Regelung die Liste der Länder stehen würde für die sie NICHT gilt.

Nunja,

 

ich mache dann wohl tagtäglich einzigartige Arbeiten. Wir haben am 1. Dezember die neue Verordnung für den Transport gefährlicher Güter auf der Wasserstraße (ADN) veröffentlicht. Dort haben wir zum Beispiel jede Menge an "gilt nicht für", zum Beispiel:

 

d) Die Güter müssen innerhalb der Laderäume untergebracht sein.
Dies gilt nicht für Güter in:
- geschlossenen Containern;
- gedeckten Fahrzeugen oder gedeckten Wagen.

 

Das heißt Vorschriften kennen grundsätzlich auch diese Art der Formulierung. Mir ging es aber nicht darum, dass in der Regelung drinstehen muss "gilt nicht für Deutschland", aber dass es wie oben erwähnt eine Handreichung gibt, in der die Regelungsinhalte noch einmal verdeutlicht werden.

 

Und danke German für die Ergänzung. Ich finde das in einer Sammlung sehr wichtig. Die absolute Rechtssicherheit scheint mal wohl nur zu haben, wenn man gar nichts mitnimmt. Es ist für mich schon interessant, dass es wohl keine Stelle gibt, die verbindliche Auskünfte erteilt, der kleine Beamte an der Grenze aber dann in der Umsetzung mehr oder weniger frei walten kann.

 

Ich bin mal gespannt, ob mir der Hersteller auf meine Anfrage noch antworten wird.

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vor 19 Stunden schrieb Kai:

Ich bin mal gespannt, ob mir der Hersteller auf meine Anfrage noch antworten wird. 

Moin,

 

gute Nachricht. RCBS als Hersteller hat die ECN für den Artikel bstätigt:

 

"Yes, the RCBS Rock Chucker manual ammunition reloading press has an ECCN of 0B986.  No license required to Germany. "

 

Ich denke, man muss hier keine Angst haben. Wenn man alles gründlich vorbereitet und sich mit dem Hesteller austauscht, dann kann man auch legal das ein oder andere sich in den Koffer legen. Es kann dann natürlich nicht schaden, auch den entsprechenden Schriftverkehr griffbereit zu haben, falls es bei den Kontrollen doch mal zu Fragen kommt. Somit ist man dann doch auf einer eher sicheren Seite.

 

Keine Frage, am sichersten ist es sowieso zu Hause auf der Couch ...

Bearbeitet von Kai
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Am 5.12.2018 um 09:22 schrieb Fyodor:

 

 

Bisher haben mir alle US-Wiederladehersteller anstandslos, ohne Endverbleibszeugnis oder ITAR-Gebühren alles direkt zugeschickt was ich haben wollte. Auf einfache Wiederladeausrüstung gibt es keine Beschränkungen.

Hallo, ich denke das ist mein erster Beitrag :) hier im Forum und zu diesem interessanten Thema. 

 

Als Weidmann Sportschütze und neuerdings Wiederlader bestelle ich oft bei " Amazon US ". 

 

Zuletzt z.B. Den Rcbs Chargemastr 220V und eine "Presse" Dabei sind drei Wochen Versandlaufzeit eigentlich ok.

 

Bei "Amazon US" erfolgt die komplette Versand und Zollabwicklung. Das Paket kommt dann, meist mit 

 

DHL,  direkt ins Haus. 

 

 

 

MOK 

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vor 18 Stunden schrieb cvk:

ich habe mir selbst die RCBS rock chucker mitgebracht und vorher nur geprüft, ob es unter ITAR-Beschränkungen fällt

Da haste dann mal Glück gehabt. Wäre die ECCN verbunden mit einer Registrierungspflicht, hättest Du möglicherweise in Schwierigkeiten gesteckt. Deswegen versuche ich so viel wie möglich über die Verfahren in Erfahrung zu bringen und dies zu teilen. Wie oben geschrieben, ist Wiederladeausrüstung im EAR nicht registrierungspflichtig. Einzelne andere Dinge können es aber durchaus sein. Deswegen macht es durchaus Sinn, den Hersteller nach der ECCN zu fragen.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Kai:

Da haste dann mal Glück gehabt.

Nein, Glück ist das nicht. Ich hatte vorher recherchiert und das haben schon sehr viele Leute gemacht und davon berichtet, insbesondere den ITAR-Aspekt.

Wenn es wirklich eine Rechtsnorm gäbe, gegen die alle unwissentlich verstossen hätten und ich wäre der erste, der erwischt wird, so ist das möglich, aber sehr

unwahrscheinlich. Insofern kein Glück, sondern kontrolliertes Risiko.

 

Selbst wenn Du die ECCN Geschichte abklärst, könnte es eine Dir unbekannte Norm geben, gegen die Du verstößt. Insofern bleibt immer ein (m.E. vernachlässigbares) Restrisiko.

(Es sei denn vielleicht, die zuständige Behörde würde deinen konkreten Fall explizit genehmigen, aber die Reaktion hast du ja beschrieben.)

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  • 1 Monat später...

So,

 

habe heute meine Sachen gut durch die TSA gebracht. Koffer wurde geöffnet aber nichts beanstandet. Im Koffer war eine Presse, automatischer Füller sowie diverses Kleinzeug zur Hülsenbearbeitung.

Hatte Auszüge aus ITAR, die ECCN und eine Antwort von RCBS dabei. 

 

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Also ich weiß nicht wie es auf den anderen Flughäfen ist, aber in SeaTac (Seattle) gibt es nur eine Kontrolle und das waren TSA Leute. Dort wird auch gleich der Pass gecheckt. Nicht so wie bei uns üblich, dass die Kontrollen geteilt sind. SeaTac trennt auch nicht nach national oder international, die Kontrollen sind die gleichen für alle. Eine separate Kontrolle des Zolls oder Grenzschutzes gab es nicht.

 

Der Inhalt des Koffers wurde durch die TSA kontrolliert und festgestellt, dass die Artikel nach Deutschland exportiert werden dürfen. Gut möglich, dass die wirklich nicht in der Materie zu Hause sind.

 

Die Papiere lagen direkt bei den Sachen, ob es anders gelaufen wäre, wenn sie dort nicht gewesen wären weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, es ging alles problemlos.

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vor 18 Stunden schrieb Kai:

festgestellt, dass die Artikel nach Deutschland exportiert werden dürfen. Gut möglich, dass die wirklich nicht in der Materie zu Hause sind.

Ich denke nicht, daß die im Normalfall (also wenn kein Verdacht aufkommt) sich darum überhaupt Gedanken machen. Die sind vorrangig dafür zuständig, daß keine als gefährlich geltenden Gegenstände im Gepäck sind. Wenn ein Kontrollzettel der TSA drin war, dann deutet das eher darauf hin, daß das im Röntgenbild alles etwas kompliziert aussah und deswegen halt jemand reingucken wollte. Passiert bei mir z.B. wenn zu den Ski auch noch solche Sachen wie etwas Werkzeug, elektrische Stiefelwärmer fürs Auto, usw. dazukommen. Das sind eine Menge unregelmäßig geformter Metallteile, dazu vielleicht noch ein Block oder zwei von undefinierten Substanzen (Wachs), und da wird halt mal geguckt.

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Wenn die TSA halt vom Angebot, den zig fach groß und fett auf den funkelnagelneuen Rimowa geschriebenen Zahlencode der Kofferschlösser auch zu benutzen statt aufzubrechen wäre das Zeit- und nervenschonend für den zahlenden Kunden. Es grüßt ein ex Flugreisender.

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