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IPSC-Trikot / Steuerliche Einordnung von "Sponsoren"


ProArma

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Hallo in die Runde. Ich bin derzeit dabei für unsere BDS-Abteilung IPSC-Trikots zu erstellen. Wie auf solchen Trikots oftmals gesehen, sollen die Logos einzelner Unterstützer aufgebracht werden. Als Gegenleistung erhalten wir kleinere Zuschüsse zu den Trikots. Die "Sponsoren" setzen sich aus selbständigen Vereinsmitgliedern und befreundeten Unternehmen zusammen. Durch einen Bekannten wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass solche Zuwendungen zu Werbezwecken der Umsatzsteuer unterliegen. Kann hier jemand fachkundig Auskunft dazu geben ob 1. überhaupt eine Werbezweck vorliegen kann wenn wir als reine Amateure aus Spaß an der Freude unserem Sport nachgehen und regelmäßig kaum bis keine Zuschauer zugegen sind und 2. in welcher Form der "Sponsor" diese Ausgabe überhaupt absetzen kann (Spende contra betriebliche Ausgabe). Insgesamt werden die Zuschüsse zu den Trikots deren Anschaffungswert nicht übersteigen.

 

Ferner noch abschließend die Frage ob BDS- und IPSC Logo ohne vorherige Anfrage beim Verband aufgebracht werden dürfen und wo diese als kompatible Formate (.ai oder Vektordatei) bezogen werden können.

 

Ich danke für konstruktive Beiträge. DVC

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https://www.vereinswelt.de/besteuerungsgrenze

vor 36 Minuten schrieb ProArma:

Ferner noch abschließend die Frage ob BDS- und IPSC Logo ohne vorherige Anfrage beim Verband aufgebracht werden dürfen und wo diese als kompatible Formate (.ai oder Vektordatei) bezogen werden können.

Frag doch einfach bei Deinem BDS-Landesverband an. Da bekommst Du neben fundierter Auskunft bzgl. Logos normalerweise auch Hilfe bei solchen Fragen.

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vor 3 Minuten schrieb ProArma:

Dies läuft natürlich parallel, aber dennoch erhoffe ich mir hier Erfahrungswerte einzelner fachkundiger. Ein Forum dient ja schließlich dem Erfahrungsaustausch.

Sorry, aber Dein Beitrag

vor 47 Minuten schrieb ProArma:

.... ohne vorherige Anfrage beim Verband aufgebracht werden dürfen ....

las sich für mich so, als ob Du nicht beim Verband bzw. Landesverband anfragen wolltest. Daher meine Antwort hier im Forum.

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vor 2 Stunden schrieb ProArma:

Kann hier jemand fachkundig Auskunft dazu geben ob 1. überhaupt eine Werbezweck vorliegen kann wenn wir als reine Amateure aus Spaß an der Freude unserem Sport nachgehen und regelmäßig kaum bis keine Zuschauer zugegen sind und 2. in welcher Form der "Sponsor" diese Ausgabe überhaupt absetzen kann (Spende contra betriebliche Ausgabe).

Eine solide Beurteilung wirst Du kaum ohne Betrachtung des Einzelfalls und auch nicht gratis aus einem Forum bekommen. Wenn es sich um kleine Beträge handelt, würde ich einfach danach gehen, ob da tatsächlich im Grunde des Herzens eine Werbeabsicht vorliegt, und wenn ja, dann wird bei einem kleinen Betrag vermutlich auch das Finanzamt einem daraus keinen Strick drehen wollen. Bei uns gibt es zum Beispiel eine Gruppe von Schützen, die Werbung für die Praxis eines ebenfalls mitschießenden Zahnarztes auf dem Trikot hat. Da ist zumindest plausibel, daß er auf diese Art mindestens einen Patienten gewonnen hat, was den Zuschuß zum Hemd vermutlich schon wieder reinbringt. Wenn es sich dagegen um ein Produkt handelt, wo die Werbeabsicht total unplausibel ist, sagen wir bei einem Unternehmen, das ausschließlich spezialisierte Maschinen nach China verkauft, würde ich es eher nicht als Betriebsausgabe behandeln. 

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vor 2 Stunden schrieb ProArma:

 1. überhaupt eine Werbezweck vorliegen kann wenn wir als reine Amateure aus Spaß an der Freude unserem Sport nachgehen

 

es gibt verschiedene Wege wie Unternehmen Sportlern Kohle zukommen lassen:

 

1. Die klassische Spende. 

2. Werbung. Dazu braucht es einen Vertrag in der Art "Sportgruppe xy bekommt Ausrüstung/Geld und trägt dafür Logo spazieren". Wichtig bei Werbung ist, dass das Werbeziel deutlich werden muss. Etwa vertragliche Vereinbarung das die Schützen einen ordentlichen Lebenswandel haben müssen, bestimmte Leistungsziele erreichen müssen und ähnliches.


 

Bei Spenden gibt es Höchstbeträge pro Unternehmen/Person und der Unternehmer hat anschließend keine Kontrolle mehr über das Geld. Der Spendenempfänger muss außerdem gemeinnützig oder steuerlich begünstigt sein. Die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen ist dabei nicht so schwierig zu erreichen, ist aber aufwendig und braucht aber ein Siegel vom Finanzamt. Wann etwas steuerlich begünstigt wird, weiß ich nicht. Da muss man das Finanzamt fragen. Kinder- und Jugendarbeit wird sicher bejaht, aber bei Erwachsenen weiß ich es nicht.

 

Bei Werbung gibt es keine Höchstbeträge, aber der Werbezweck muss erkennbar sein. Der Unternehmer kann Art und Menge der Werbung frei bestimmen, aber es muss irgendwie einen Zusammenhang zwischen Werbeträger und Unternehmensgegenstand geben. KFZ-Betrieb der über eine regionale Fussball-Mannschaft wirbt ist prima. Waffenhändler der über eine IPSC-Mannschaft wirbt, passt perfekt. Fahrradhändler der über IPSC wirbt passt auch, ist beides Sport. Hersteller von Dichtungen und regionale IPSC-Mannschaft ... wird schwierig, erst recht wenn der Unternehmer Mitglied der Mannschaft ist. Ob der Werbeträger angemessen ist, hängt davon ab ob potentielle Kunden die Werbung mitbekommen. Zur Werbung kann dabei auch indirekt sein, etwa wenn es dem Dichtungshersteller gar nicht um Kunden geht, sondern um Mitarbeiter (die müssen ja auch irgendwie angeworben werden). 

 

Mein Vorschlag: Macht mal Nägel mit Köpfen und sagt wie teuer die Trikots werden sollen, wieviel Geld jeder dazu gibt und dann soll einer der Selbständigen bei seinem Finanzamt/Steuerberater fragen. Aus dem Bauch raus wird das Finanzamt bis 200,- keine Probleme machen. Die Nachfrage beim Finanzamt ist kostenlos, stressfrei und das Finanzamt hat eine Auskunftspflicht. Die Auskunft kann man auch telefonisch einholen. Bei einer telefonischen Auskunft macht man sinnvoller eine Gesprächsnotiz und legt die Notiz den Steuerunterlagen bei.

 

Sowohl bei der Spende als auch bei der Werbung kann man Geld und Sachen übergeben. Wenn Geld, dann wird das Geld ohne Steuer als Ausgabe verbucht. Wenn Sache dann muss Umsatzsteuer zum Wiederbeschaffungswert abgeführt werden, der Nettobetrag dann wieder als betriebsfremde Ausgabe im Rahmen der Einkommensteuer.

 

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Ich kann nur zum zweiten Teil deiner Frage Auskunft geben:

Das IPSC-Logo ist weltweit geschütztes Trademark (Gebrauchsmuster) der International Practical Shooting Confederation. Ansprechpartner für Rechtevergabe ist bei nationalem Gebrauch immer der "IPSC-Franchisenehmer", in Deutschland also der BDS-Bundesverband! Natürlich kann dein Landesverband da vermittelnd tätig werden. Zu meiner Zeit als Bundessportleiter gab es für gemeinnützige Zwecke, also z.B. Teamshirts, Vereinsembleme etc., die zum Herstellungspreis abgegeben werden sollen, niemals ein Problem, sie bedürfen aber trotzdem der schriftlichen Genehmigung. Alles darüber hinaus (also auch Teamshirts, die an  Nicht-Teammitglieder verkauft werden sollen, aber insbesondere jegliche kommerzielle Nutzung) ziehen eine einmalige Zahlung, oder eine Lizenzgebühr pro verkauftem Artikel nach sich). Frage am besten direkt beim BDS-Geschäftsführer Ulrich Falk in Ahrensfelde nach. Bei über-/ bzw. internationaler Rechtevergabe wäre der IPSC Sponsoring Director, Alain Joly, zuständig. Auch den Kontakt vermittelt ggf. der BDS Bundesverband.

Bearbeitet von Jürgen Tegge
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