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IGNORED

Fahrt mit Flinte nach Italien


Vitos

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vor 4 Stunden schrieb bart:

Was Italien betrifft:

EFWP hast du schon.

Die Einladung muss dein Transport begruenden. Jagd, Sport, zum Buechesnmacher oder sonstwohin wofuer due einen beweisbaren Grund vorlegen kannst. Lass dir von Perazzi eine Einladung/Bescheinigung oder was auch immer zuschicken dass du zu denen hinfaehrst und die Waffe dort reparieren laesst.  

 

Vorherige Bewilligung aus Italien fuer die Einfuhr. Theorethisch, ja. Steht so im Gesetzt. Praktisch weiss das nur die Waffenstelle in Bozen und in Lecco...und das Amt in Rom. Wird bei Flinten und sosnstige Jagdwaffen praktisch kaum umgesetzt. Die offizielle Regel besagt dass die Polizeistelle des Bezirkes bei dem die Einfuhr stattfindet vor der Einfuhr informiert werden muss und diese die Waffe fuer die Einfuhr registrieren laesst. Aus AT ist das ueblicherweise Bozen, deshalb kennen die diese Regel.

Fragt man in IT bei 5 unterschiedliche Stellen an so bekommt man auch 5 unterschiedliche Antworten, einzig EFWP und Begruendung zur Einfuhr ist man einig, die Feinheiten des Gesetzes kennt hierzulande kaum jemand.

Wie lange willst du in IT mit der Waffe bleiben? Waffen muessen gemeldet werden wenn diese laenger als 72 Stunden an einem Ort verweilen. Das machen zwar auch die wenigsten Touristen hierzulande aber so will das Gesetz. Wirst du von der Polizei aufgehalten und meldest dass due eine Waffe bei dir hast, so verweilt diese nicht an einem Ort sondern ist mit dir bis zum naechsten Ziel unterwegs und du versprichst ganz brav dass du dann dort die Waffe meldest. Dass ist die gaengigste Ausrede bei Urlaubern mit Waffen.

 

ich bin fast genau 72 Std in Italien unterwegs, eher ein paar Stunden weniger. Das ist nur eine Kurzfahrt. Im Prinzip zwei Tage. Ein Tag für den Maßschaft und am nächsten Tag im Trap Concaverde ein paar Runden schießen. 

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vor 5 Minuten schrieb Vitos:

genau diese Suche will ich vermeiden!

Die Suche nach einer Bezirkshauptmannschaft wäre aber das geringere Problem!

Hier zB. Tirol: Annahme Einreise via Autobahn, Kufstein:

Quellbild anzeigen

 

Suche hier nach "Waffengesetz" oder "Waffenrecht" 

https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheiten/

 

Bingo, Alles da! Kontaktmöglichkeit per Email inbegriffen

https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300179/ag/0/

Hier findest Du mit Stichwort "Waffen" sogar namentlich die Sachbearbeiter(-innen) samt Durchwahl und Fax!

https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/mitarbeiterinnen/oe/300179/ag/0/

 

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Ich muss auch, bevor ich mit Flinte nach Luxembourg fahre, diese dort mit dem EFWP anmelden. Das macht aber direkt ein Ministerium in der Hauptstadt wo man das Teil auch hinschicken kann. Ist dann nur ein Stempel in der letzten Spalte auf der Vorderseite.

 

Vielleicht meinen die in Ö mit Anmelden ja auch sowas in der Art. Also nicht das konkrete Überschreiten der Grenze mit "Hallo, hier bin ich", sondern vorher nur das Dokument stempeln lassen. Steht ja immerhin auch oben, dass diese Erlaubnis 1 Jahr gültig ist.

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Am 27.7.2018 um 10:18 schrieb Christian74:

Ich muss auch, bevor ich mit Flinte nach Luxembourg fahre, diese dort mit dem EFWP anmelden.

Hab auch vor Jahren schon mal gehört, dass sonst die Waffen (begründet mit der aktuellen Sicherheitslage) am Zoll beschlagnahmt werden ! Ist das in dem Fall immer noch so ?

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Was soll denn groß passieren? 

 

Du reist in ein fremdes Land und hast Waffen dabei. Anhand des fehlenden Sichtvermerkes kann der Kontrolleur direkt erkennen das du eine Invasion planst. In Frankreich würden sich die Streitmächte natürlich sofort ergeben, aber Luxemburg ist ein stolzes Herzogtum. Also ohne ein Duell im Morgengrauen gegen ein Verteter der königlichen Familie läuft da nix... 

 

Im Ernst, ich weiß es nicht. Weil man sich als Legalwaffenbesitzer nicht in Schwierigkeiten bringen will, holt man sich vorher den Stempel. Aber wenn du gerne Erfahrungen sammeln möchtest und diese dann bitte mit uns teilen würdest :-) 

 

Ich persönlich glaube nicht das da viel passiert, aber ich würde es auch nicht vorsätzlich ausprobieren wollen. 

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vor 3 Stunden schrieb Christian74:

Also ohne ein Duell im Morgengrauen gegen ein Verteter der königlichen Familie läuft da nix... 

Und da die nur 1 Auto haben, mit dem schon ein anderer flieht, sind die Mitglieder der königlichen Familie auch greifbar. War schon 1914 so.

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Am 7.8.2018 um 00:14 schrieb kulli:

Nach AT kannst du als Sportschütze auch ohne ewfp mit bis zu 3 kat c oder D einreisen sofern eine Einladung vorhanden ist.

Kannte ich noch nicht, diese Regelung. Kannst Du mir bitte noch einen Tipp geben, wo im österreichischen Waffenrecht ich das finde?

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vor einer Stunde schrieb kulli:

Bayrisch-Österreichischer Staatsvertrag von 2002. Gilt auch für Österreicher, aber da nur im Freistaat.

Danke, hättest Du noch einen Link zu dem Staatsvertrag. Hab jetzt zwar nicht lange gesucht (Sorry), aber dann das https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004503 von heute (8.8.18), allerdings zwischen Österreich und BRD gefunden.

Ist das Thema Österreich - Bayern noch aktuell, nachdem Seehofer ja jetzt Österreich - BRD vereinbart hat? ;-)

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  • 1 Jahr später...

Nun, nur so als Abschluss, mittlerweile war ich drei mal in Italien mit der Flinte unterwegs. Fazit, das interessiert keine Sau!

Und wenn man in Italien in eine Kontrolle gerät und sogar eine feine Perazzi im Koffer hat, na dann, es könnte sinngemäß vom Polizisten der Spruch kommen "geile Kanone, darf ich sehen?" ;)

 

V

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