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Ausgewandert: Wie WBK behalten ohne Bedürfnis?


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb scotty600:

Das würde mich jetzt doch mal interessieren .... mit welchem Status ist denn eine deutsche WB für Dich zuständig, wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast?

Wenn der Erstwohnsitz im Ausland (auch EU) ist, gibt es keinen Wohnsitz in Deutschland. So war das zumindest bei mir. Wie hast Du die Ummeldung mit der WB geklärt? Oder sind die Waffen an jemanden dauerhaft verliehen (eingelagert)?

 

Es gibt keinen Erst-/Zweitwohnsitz im Ausland. Das ist eine deutsche Erfindung, gibt es nur im Inland. Entweder man hat einen deutschen Wohnsitz oder nicht. Wenn er also einen "Erstwohnsitz" im Ausland hat, dann ist sein "Zweitwohnsitz" in Deutschland ein ganz normaler "zweiter" Erstwohnsitz (da ja nur ein Wohnsitz in DE vorhanden ist).

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb alzi:

 

dafür (Kontext: dieser thread) ist der EFWP schlicht nicht da!

 

Geht ja auch gar nicht, wie ich schon ausgeführt habe. Also selbst wenn man irgendwas mit dem EFWP "basteln" wollte, würde es nicht funktionieren, da Schießen im Ausland für das deutsche Bedürfnis irrelevant ist.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Wenn du eh kaum in Deutschland bist und, wie du schreibst, es dir auch nicht vorstellen kannst, demnächst wieder zu kommen, wozu brauchst du die Waffen? Spar dir den Stress, verkauf sie. Und wenn du dich vielleicht irgendwann irgendwo niederlässt, kannst du dir ja Waffen nach den dortigen Bestimmungen holen. Dass das Bedürfnis nur nach 3 Jahren geprüft wird und dann nicht mehr, ist nicht richtig. Einige handhaben es nur so. Es kann immer wieder geprüft werden, ob du noch Sportschütze bist - wo kämen wir denn hin, wenn jemand einfach so hochgefährliche Feuerwaffen besäße?:wink:

Das war ja auch meine Überlegung. Es ist auch irgendwie blöd, wenn man mangels Übung nicht besser wird. Wenn man 2x im Jahr schießen geht, kann man es eigentlich auch gleich lassen.

Ich würde aber gern die WBK behalten, damit ich mir eben wenigstens problemlos Waffen leihen kann, wenn ich mal zu Besuch bin. Die 12 Monate ohne WBK waren echt nervig. Weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist, aber wir haben kein Vereinshaus oder so, sondern man trifft sich einfach nur auf einem gemieteten Stand. Muss also immer schauen, dass jemand da ist, der einen dann schießen lässt, etc. Furchtbar umständlich, Wartezeiten auf dem Stand usw.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Ablaze:

Das war ja auch meine Überlegung. Es ist auch irgendwie blöd, wenn man mangels Übung nicht besser wird. Wenn man 2x im Jahr schießen geht, kann man es eigentlich auch gleich lassen.

Ich würde aber gern die WBK behalten, damit ich mir eben wenigstens problemlos Waffen leihen kann, wenn ich mal zu Besuch bin. Die 12 Monate ohne WBK waren echt nervig. Weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist, aber wir haben kein Vereinshaus oder so, sondern man trifft sich einfach nur auf einem gemieteten Stand. Muss also immer schauen, dass jemand da ist, der einen dann schießen lässt, etc. Furchtbar umständlich, Wartezeiten auf dem Stand usw.

Vielleicht wäre es ja auch eine Überlegung, einen anderen, guten Verein zu suchen? Es gibt auch  Vereine, die einen eigenen Stand haben. Die Waffen für Mitglieder einlagern können, da sie eigene Tresorkapazitäten haben. Und die auch viele eigene Leihwaffen besitzen, nicht nur eine ausgelutschte Glock, die sich alle Neuen teilen müssen... Wenn du im Großraum München bist, gerne über PN.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Ablaze:

Ich würde aber gern die WBK behalten, damit ich mir eben wenigstens problemlos Waffen leihen kann,

dann ist aber die bedürfnisfreie 4mm (waffenrechtlich) der falsche Weg!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wenn es Dir nur darum geht, ein Papier mit der Aufschrift wbk zu besitzen dann ja...

 

Aber damit kannst Du keine Erlausbnispflichtigen Waffen erwerben....

Logischerweise... Sonst könnte sich ja jeder so ein Ding auf grün kaufen und sich damit dann die hübschen halbautomaten ausleihen....

 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Ablaze:

Das war ja auch meine Überlegung. Es ist auch irgendwie blöd, wenn man mangels Übung nicht besser wird. Wenn man 2x im Jahr schießen geht, kann man es eigentlich auch gleich lassen.

Ich würde aber gern die WBK behalten, damit ich mir eben wenigstens problemlos Waffen leihen kann, wenn ich mal zu Besuch bin.

Nochmal, ob du eine WBK hast oder nicht macht für das Ausleihen und schießen mit fremden Waffen rechtlich gesehen absolut keinen Unterschied.

Wenn dein Verein/Schießstand die WBK als Abkürzung für "ist zuverlässig und hat Sachkunde, also kann man dem wohl eine Waffe in die Hand drücken" verwendet und ohne die Probleme macht, such dir halt einen anderen. Oder nimm den 4mm-Weg und behalte die grüne, wenn du dich so leichter tust.

Geschrieben

Ich meinte mit "Ausleihen" jetzt das Ausleihen auf Leihschein. Also zum Kumpel fahren, Waffe ausleihen, alleine zum Schießstand, wieder zurückbringen.

Wenn ich dafür den passenden Eintrag in der WBK brauche, nützt das natürlich in der Tat wenig.

 

Kann denn ein Jäger (noch ohne WBK, aber bestandene Jägerprüfung) mir Vorderschaftrepetierflinte, AR-15 und 9mm-Pistole abkaufen? Also bekommt er dafür problemlos eine grüne WBK?

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb ChrisH:

Nochmal, ob du eine WBK hast oder nicht macht für das Ausleihen und schießen mit fremden Waffen rechtlich gesehen absolut keinen Unterschied.

Doch, macht es natürlich. Siehe §12 WaffG.

Es ist aber halt auch wichtig, was auf der WBK steht.

 

vor 15 Minuten schrieb Ablaze:

Kann denn ein Jäger (noch ohne WBK, aber bestandene Jägerprüfung) mir Vorderschaftrepetierflinte, AR-15 und 9mm-Pistole abkaufen? Also bekommt er dafür problemlos eine grüne WBK? 

Eigentlich sollte man das in der Sachkunde... egal...:

 

Jein. Für VRF und AR15 sollte das für ihn problemlos möglich sein, Kurzwaffen kann ein Jäger i.A. ohne zusätzlich nachgewiesenes Bedürfnis nur zwei erwerben. Hier würde er sich für Dich also einschränken (müssen). Es sei denn, er darf von Deiner Seite die Waffe selber in der Zwischenzeit verwenden und will das auch.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb German:

Eigentlich sollte man das in der Sachkunde... egal...:

 

Jein. Für VRF und AR15 sollte das für ihn problemlos möglich sein, Kurzwaffen kann ein Jäger i.A. ohne zusätzlich nachgewiesenes Bedürfnis nur zwei erwerben. Hier würde er sich für Dich also einschränken (müssen). Es sei denn, er darf von Deiner Seite die Waffe selber in der Zwischenzeit verwenden und will das auch.

 

Bei der Sachkunde war soooo viel Info, dass ich tatsächlich bei den Sachen, die für mich nicht relevant waren (ich bin kein Jäger) nicht so genau hingehört habe. ;)

Die Waffen wären ja wirklich seine, er würde damit auch schießen usw. - also nicht wirklich eine Einschränkung.

Danke.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ablaze:

Ich meinte mit "Ausleihen" jetzt das Ausleihen auf Leihschein. Also zum Kumpel fahren, Waffe ausleihen, alleine zum Schießstand, wieder zurückbringen.

Wenn ich dafür den passenden Eintrag in der WBK brauche, nützt das natürlich in der Tat wenig.

 

Kann denn ein Jäger (noch ohne WBK, aber bestandene Jägerprüfung) mir Vorderschaftrepetierflinte, AR-15 und 9mm-Pistole abkaufen? Also bekommt er dafür problemlos eine grüne WBK?

Eine bestandene Jägerprüfung ist waffenrechtlich nicht relevant.

Waffenrechtlich relevant sind:

1. Irgendein deutscher Jagdschein, denn er berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition, sowie zum Erwerb und vorübergehenden Besitz von Jagdlangwaffen (Umgangssprachlich Leihe).

2. Ein Jahresjagschein, er berechtigt zum Erwerb von Jagdlangwaffen. Die WBK dafür wird ohne weiteres erteilt.

3. Ein Jahresjagschein als Nachweis für das Bedürfnis für zwei Kurzwaffen. Die nötige Erwerbserlaubnis wird - wie bei Sportschützen - durch Voreintrag in eine grüne WBK erteilt.

 

Erwerb und vorübergehender Besitz nach § 12 WaffG geht mit einer WBK, auf der nur eine "bedürfnisfreie" 4 mm M20 Waffe eingetragen ist NICHT.

 

 

Geschrieben

Danke. Ich sehe damit summa summarum zwei Möglichkeiten:

1. Ich behalte die Waffen (stelle sie bei meinen Eltern unter o.ä.) und schaue eben, dass ich ausreichend schießen gehe, damit mir der Verband das Bedürfnis weiter bescheinigt (evtl. reichen ein paar Wettkampftermine).

2. Ich verkaufe die Waffen und verliere mittelfristig meine WBK und kann dann eben nur noch mit jemand mit schießen gehen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ablaze:

Jagdschein scheint mir bisschen viel Aufwand, da kann ich dann auch einfach die paar Mal schießen gehen.

Mit genügend Willen, Lernaufwand und Geld ist ein Jagdschein eine Sache von zwei Wochen. Quasi in einem "Heimaturlaub" zuerledigen.

Regelmäßig in Deutschland schießen gehen ist ein fortwährender Aufwand.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Ablaze:

Jagdschein scheint mir bisschen viel Aufwand, da kann ich dann auch einfach die paar Mal schießen gehen.

Scheint mir für dich und deine Konstellation bei weitem die beste Alternative zu sein, ehrlich gesagt. Dann hast du auch den ganzen Zinnober mit dem regelmäßigem Schießen nicht.

Vom Aufwand her ist es machbar, gibt auch Kompaktkurse, daher verstehe ich dich nicht ganz, ehrlich gesagt.

Du sagtest doch, du möchtest gern deine Waffen behalten. Und wir drehen uns schon ein bisschen im Kreis.. 

 

Und zum Jagdschein lösen und Kosten etc: du bist doch wahrscheinlich nicht ein armer Mann, wenn du als Freelance Fachkraft o.ä. durch Nordeuropa düst...

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 9.7.2018 um 14:14 schrieb Ablaze:

Um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, muss ich aber sicherlich auch regelmäßig einen Jagdschein lösen?

Richtig und den bekommt man für:

- Zeugnis der bestandenen Jägerpürfung (beim ersten mal)

- Passbild ähnliches Foto (beim ersten mal)

- Versicherungsnachweis

- Geld

Der JS kann für drei Jagdjahre ausgestellt werden. die Verlängerung geht (noch) per Post.

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