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Wohin mit dem Schlüssel vom Waffenschrank....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb OsiLu:

Nun ja, es gibt kein Gesetz, aber Rechtsprechung zu dem Thema. Derzeit noch aus dem Versicherungsbereich, wo ein Versicherungsschutz eben abgelehnt wird, wenn der Schlüssel des aufgeschlossenen (weil Schlüssel nur in abgeschlossener Schublade gelagert war), nicht in einem, der Sicherheitsstufe des Safes entsprechendem Behältnis aufbewahrt wurde. Sollte es analog dazu um einen Schadensfall gehen, der mit Waffen passiert, wegen dem Schlüssel, so sehe ich keinen Grund, warum Gerichte nicht gleichartig entscheiden sollten. 

 

Ich denke auch, dass man - um jedes Risiko zu vermeiden - einfach einen kleinen Safe mit Zahlenschloss anschafft und die Beer ist geschält...

Also würde in meinem Falle ein kleiner A oder B Tresor reichen, um den Schlüssel weg zu schließen, da ich ja auch einen A/B Schrank (Jägerschrank, Bestandsschutz) habe?

 

Bearbeitet von Maxe1981
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Maxe1981:

Also würde in meinem Falle ein kleiner A oder B Tresor reichen, da ich ja auch einen A/B Schrank (Jägerschrank, Bestandsschutz) habe?

 

Gleichwertig oder höher. Bei Dir würde ein A/B Schränkchen völlig reichen...

Geschrieben (bearbeitet)

Also ein gescheiter KW Tresor mit elektronischem Zahlenschloss liegt ja auch schon bei mindestens 369 Euro, Stufe 0.

Gibt da nix günstigeres, egal welche Sicherheitsstufe....finde ich schon ne Ansage, nur um einen blöden Schlüssel wegschließen zu können.

 

Bearbeitet von Maxe1981
Geschrieben



....finde ich schon ne Ansage, nur um einen blöden Schlüssel wegschließen zu können.
 


Brauchst Du ja auch nicht... eine Geldkassette reicht völlig aus, wenn Du ihn überhaupt weg schließen willst. Alternativ kannst Du den Schlüssel auch einfach an einem unauffälligen Ort deponieren.

Es ist nicht vorgeschrieben dass der Schlüssel in einen Tresor muss.

Die Beispiele aus dem Versicherungsbereich gehen fehl, denn hier ging es nicht in die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern Verträge. Das Gesetz ist da recht deutlich geregelt. Nämlich gar nicht. Also gelten die selben Regeln wie beim Autoschlüssel.
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb callahan44er:

Kann das ein Admin zu machen? Ist doch alles gesagt, nur noch nicht von jedem!

Und noch nicht zum hundersten mal.

Vielleicht kann man das ja auch automatisieren. Kommt ein neuer thread mit "wohin" und "Schlüssel" wird automatisch gelöscht.

Bearbeitet von bumm
  • Gefällt mir 1
Geschrieben

ich hab noch nicht!

 

 

... es sind die waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten ...

 

 

egal wie man das handhabt ... sobald was weg kommt, ist man am Arsch! davor juckts keinen ...

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