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IGNORED

Indoor Umluft Grenzwerte


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb salzstange:

Schießsstandrichtlinie 5.2.4:

Bei Mehrdistanz ist eine Verdrängungslüftung zu nutzen, dessen mittlere Strömungsgeschwindigkeit 0.25m/s, gemessen auf den Raumquerschnitt, nicht unterschreiten darf. (Mehrstufige Lüftungen sind empfohlen)

Eine Verdrängungslüftung ist Pflicht (5.7.2.2) und wird meist mit Quelllüftern erzeugt. Manche Stände verwenden aber auch die neueren Röhrenlüfter.

 

Wie muss man sich eine mehrstufige Verdrängungslüftung vorstellen ?

Geschrieben (bearbeitet)

Wir haben oben nach den Blenden nach allen 5 m eine Belüftung, die frische Luft Richtung Kugelfang / Absaugung

drückt.

 

Ich musste mich erst bei der eigenen Anlage schlau machen. Ist gar nicht so einfach, wenn niemand mehr etwas weiss.

 

 

Lt. Bleuberry

Bearbeitet von Lt. Blueberry
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Lt. Blueberry:

Wir haben oben nach den Blenden nach allen 5 m eine Belüftung, die frische Luft Richtung Kugelfang / Absaugung

drückt.

Verursacht das keine Verwirbelungen ? Da wird doch in den Luftstrom der von hinten kommen soll von oben eingeblasen. Das würde ich gerne mal im " Nebel " sehen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Lt. Blueberry:

Nein, muss sein,  der Luftstrom von hinten würde ja sonst auf die Entfernung nachlassen.

Nein.

 

Was vorne rein geht muß hinten wieder raus. Solange auf dem Weg dazwischen keine Löcher sind, bleibt der Massenstrom (und damit in der Praxis auch der Volumenstrom) gleich.

 

 

EDIT:

Es schadet aber nicht, wenn die Strömung in Zielnähe stärker ist als beim Schützen.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

Dann habt Ihr Löcher... In einem Wasserrohr kommt am Ende auch nicht weniger Wasser raus als vorne rein geht, außer eben es läuft zwischendurch was aus.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Lt. Blueberry:

Der Luftstrom vom Schützenstand bis zum Kugelfang würde auf 25 m stark nachlassen.

Auch negativ. Eine Verdrängungslüftung lässt nicht nach und ist durchgehend gleich stark. Aber was ihr habt ist halt keine Verdrängungslüftung sondern eine Eigenkonstruktion.

 

vor 11 Stunden schrieb joker_ch:

Wie muss man sich eine mehrstufige Verdrängungslüftung vorstellen ?

Damit ist gemeint, dass es mehrere Geschwindigkeitsstufen gibt, meistens 1 bis 3, wobei Stufe 1 meist an der Grenze der Zulassung liegt. Hier ist bei normalem Schießbetrieb aber auch kein Rauch wahrnehmbar.

Die Lüftung kann man sich wie einen Kolben vorstellen, der einmal durch den Raum fährt. Ähnlich wie eine französische Presse beim Tee siehe hier.

Deswegen haben die meisten Mehrdistanzstände auch eine große Lüfterwand hinter den Schützen. Nach aktuellem Stand der Technik jedenfalls.

 

Daher machen die Zulüftungen auf unterschiedlichen Distanzen wenig Sinn, da sie zu Verwirbelungen führen können. Aber solange man nicht im Rauch steht oder Abends schwarzes aus der Nase pustet erstmal alles gut. Die allergrößte gesundheitliche Gefahr geht vom Bleistaub als Kontaktgift aus, nicht vom unverbranntem NC-Pulver.

 

Bearbeitet von salzstange
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb salzstange:

Auch negativ. Eine Verdrängungslüftung lässt nicht nach und ist durchgehend gleich stark. Aber was ihr habt ist halt keine Verdrängungslüftung sondern eine Eigenkonstruktion.

 

Damit ist gemeint, dass es mehrere Geschwindigkeitsstufen gibt, meistens 1 bis 3, wobei Stufe 1 meist an der Grenze der Zulassung liegt. Hier ist bei normalem Schießbetrieb aber auch kein Rauch wahrnehmbar.

Die Lüftung kann man sich wie einen Kolben vorstellen, der einmal durch den Raum fährt. Ähnlich wie eine französische Presse beim Tee siehe hier.

Deswegen haben die meisten Mehrdistanzstände auch eine große Lüfterwand hinter den Schützen. Nach aktuellem Stand der Technik jedenfalls.

 

Daher machen die Zulüftungen auf unterschiedlichen Distanzen wenig Sinn, da sie zu Verwirbelungen führen können. Aber solange man nicht im Rauch steht oder Abends schwarzes aus der Nase pustet erstmal alles gut. Die allergrößte gesundheitliche Gefahr geht vom Bleistaub als Kontaktgift aus, nicht vom unverbranntem NC-Pulver.

 

Mit anderen Worten, das Problem beim taktischen Schiessen wo man sich Richtung Ziel bewegt und in die Rauchwolke rein läuft ist damit nicht behoben.

Frage da du anscheinend etwas davon verstehts gibt es dafür eine Lésung.

Geschrieben

Kommt auf die Preisvorstellung an. Eine von mir beschriebene Verdrängungslüftung hat auch auf niedrigster Stufe keine Rauchwolken, auch nicht beim dynamischen IPSC-Schießen. Die einzige schnelle Möglichkeit für euch wären schnellere Zu- und Abluft Ventilatoren. Aber die Kosten ebenfalls und eine Änderung an der Lüftung ist rein rechtlich von einem Gutachter abzunehmen.

 

Ich würde mal das allererste und das letzte Standgutachten durchlesen. Eventuell finden sich hier Infos über Funktion und Intention der RLT. Vielleicht steht auch gar nicht drin welche Lüfter benutzt werden.

 

Gut gemeinter Tipp, im Zweifel Füße stillhalten, Mund zu und ganz artig auf Bestandschutz hinweisen.

Neue Mehrdistanz-Lüftungen gibt es nicht unter 40000€ netto.

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb joker_ch:

Frage da du anscheinend etwas davon verstehts gibt es dafür eine Lésung. 

Z.B. Deckenabsaugungen für Anlagen, in denen das Verdrängungsprinzip z.B. wegen der möglichen Verwendung von Stellwänden im CQB-Training o.ä. nicht eingesetz werden kann. Früher gab es Bodenabsaugungen, die sind heute aber nicht mehr zulässig. Diese Sonderlüftungen sind dann aber im dümmsten Fall je nach Schiessstandgröße um eine Größenordnung teurer als eine "simple" mehrdistanz-dynamisch-fähige Verdrängungsprinzip-RLT-Anlage.

 

Im behördlichen Umfeld werden in Deutschland grade eine Menge Schiessstände an die Anforderungen aus den neuen Schiessausbildungen und aus der Einführung von Langwaffen verbunden mit entsprechendem Trainingsbedarf umgerüstet. Da liegen die Kosten für entsprechende Lüftungsanlagen schnell mal im siebenstelligen Bereich. Aber das zahlt ja der Steuerzahler...

Geschrieben
Gerade eben schrieb German:

Z.B. Deckenabsaugungen für Anlagen, in denen das Verdrängungsprinzip z.B. wegen der möglichen Verwendung von Stellwänden im CQB-Training o.ä. nicht eingesetz werden kann. Früher gab es Bodenabsaugungen, die sind heute aber nicht mehr zulässig. Diese Sonderlüftungen sind dann aber im dümmsten Fall je nach Schiessstandgröße um eine Größenordnung teurer als eine "simple" mehrdistanz-dynamisch-fähige Verdrängungsprinzip-RLT-Anlage.

 

Im behördlichen Umfeld werden in Deutschland grade eine Menge Schiessstände an die Anforderungen aus den neuen Schiessausbildungen und aus der Einführung von Langwaffen verbunden mit entsprechendem Trainingsbedarf umgerüstet. Da liegen die Kosten für entsprechende Lüftungsanlagen schnell mal im siebenstelligen Bereich. Aber das zahlt ja der Steuerzahler...

Wenn Lt. Blueberry jetzt umbaut, dann nur nach Stand der Technik. Dann käme noch eine Filteranlage und Schallschutz in Zu- und Abluft dazu.

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