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vor einer Stunde schrieb German:

Ich meine auch, mal eine Liste mit namentlich genannten Modellen gesehen zu haben, die beim BDS von der Verwendung ausgeschlossen sind, ich kann mich z.B. an die explizite Nennung der B&T TP9 erinnern.

 

Es war ein Kommentar zur Sportordnung:

 

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/kommentar_spo_05-04-2018.pdf

 

Da auf Seite 10 die explizite Erwähung der TP-9:

 

Zitat

Die Waffen Brügger & Thomet (B&T) TP-9 und sind in allen BDS - Disziplinen nicht zugelassen.

 

Und auf Seite 11 findet sich:

 

Zitat

Welche Waffen sind in allen Disziplinen nicht zugelassen?

 

Kurzwaffenversionen von halbautomatischen Langwaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe haben – wie B&T TP-9 und Grand Power SP9A1–sind ungeachtet einer möglichen Freistellung durch das Bundeskriminalamt für die Langwaffenversion in allen BDS-Disziplinen nicht zugelassen.

 

 

 

Bearbeitet von German
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Genau

 

aktuelles sporthandbuch:

 


A 11.03 Nichtzulassung von Anscheinswaffen
Kurzwaffenversionen von halbautomatischen Langwaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe haben, sind ungeachtet einer möglichen Freistellung durch das Bundeskriminalamt für die Langwaffenversion in allen BDS-Disziplinen nicht zugelassen.

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Unter dem Stichwort "Nichtzulassung von Anscheinswaffen".

Und unter der Voraussetzung, dass die Langwaffe den Anschein hat (Zitat: "die den Anschein.. haben").

 

D.h. Kurzversionen von anscheinsfreien LW sind zunächst nicht ausgeschlossen. Was natürlich nicht heißt, dass die kurze Version jetzt automatisch anscheinsfrei ist.

 

Also hat das alles keinen Sinn :-)

 

Nachtrag:

Ich schränke "keinen Sinn" soweit ein, dass es als Erläuterung taugt. Ein .223 Ar15 mit 42cm Lauflänge erhält bei Vorlage beim BKA die "sportliche Freigabe", weil es eh nicht unter die Voraussetzungen des §6 AWaffV fällt.

Eine KW-Version davon ist jetzt nicht ohne weiteres befreit da diese nicht beim BKA vorlag. Sonst hätte man ja direkt einen Bescheid dafür.

 

Hat es Sinn, diese Erläuterung in eine Sportordnung zu schreiben? Sollten dann nicht auch noch mehr Dinge erläutert werden?

Sind eigentlich Kriegswaffen vom Sportschießen ausgenommen per SpoO? :-) (Bezug auf einen anderen Thread)

Bearbeitet von Gruger
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Am 3.9.2018 um 14:07 schrieb Gruger:

Sind eigentlich Kriegswaffen vom Sportschießen ausgenommen per SpoO? :-) (Bezug auf einen anderen Thread)

Weniger per Sportordnung. Eher per Inhalt und Umfang der KrWaffKontrG-Ausnahmegenehmigung.

 

Am 3.9.2018 um 14:07 schrieb Gruger:

Also hat das alles keinen Sinn :-)

Doch, durchaus. Wenn eine Langwaffe trotz Anscheins durch das BKA eine Zulassung zum sportlichen Schiessen zugesprochen bekommen hat, könnte eine Kurzwaffe aufgrund des ähnlichen Aussehens bis auf ggf. Längenunterschiede ebenfalls sportlich nutzbar sein.

Diesen Fall hat man durch diesen Zusatz ausgeschlossen. Warum auch immer.

 

 

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vor 13 Stunden schrieb Cascadeur:

verboten.

Ah Mist, eigentlich wollte ich genau das vermeiden und Bushmaster oder Blackout nehmen. Aber ihr wisst was ich meinte.

 

vor 13 Stunden schrieb German:

Weniger per Sportordnung. Eher per Inhalt und Umfang der KrWaffKontrG-Ausnahmegenehmigung.

Mit anderen Worten: Wenn es dienstrechtlich ginge, könnte die BW eine ganze Kompanie bei einem Wettbewerb aufkreuzen und lustig mit den Kriegswaffen die BDS HA-Disziplinen schießen lassen. Nicht das ich dagegen bin, wegen mir könnte das jederzeit durchgeführt werden.

 

vor 13 Stunden schrieb German:

Doch, durchaus. Wenn eine Langwaffe trotz Anscheins durch das BKA eine Zulassung zum sportlichen Schiessen zugesprochen bekommen hat, könnte eine Kurzwaffe aufgrund des ähnlichen Aussehens bis auf ggf. Längenunterschiede ebenfalls sportlich nutzbar sein.

Diesen Fall hat man durch diesen Zusatz ausgeschlossen. Warum auch immer.

Wie oben schon geschrieben gehe ich eher davon aus, dass der Schütze sich nicht auf einem BKA Bescheid für die Langwaffe beziehen darf, der nur deswegen positiv verlaufen ist, weil der Anschein aufgrund Kaliber und Lauflänge sowieso keine Rolle spielt.

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vor 1 Minute schrieb Gruger:

Wie oben schon geschrieben gehe ich eher davon aus, dass der Schütze sich nicht auf einem BKA Bescheid für die Langwaffe beziehen darf, der nur deswegen positiv verlaufen ist, weil der Anschein aufgrund Kaliber und Lauflänge sowieso keine Rolle spielt.

Und ich sage eben, dass das eine Selbstverständlichkeit wäre (Ausschluss von der Zulassung vom sportlichen Schiessen aufgrund von Aussehen und Nichtvorhandensein der Ausnahmekriterien) und damit eben zusätzlich die Fälle abgedeckt werden sollen, in denen das eben nicht zutrifft.

 

Mal gucken, ob man das nicht irgendwie rausbekommt.

 

vor 4 Minuten schrieb Gruger:

Mit anderen Worten: Wenn es dienstrechtlich ginge, könnte die BW eine ganze Kompanie bei einem Wettbewerb aufkreuzen und lustig mit den Kriegswaffen die BDS HA-Disziplinen schießen lassen.

Nicht, dass es das und ähnliches nicht vielleicht schon gegeben haben mag, aber jein: Das wird es kaum geben, aus dienstrechtlichen Gründen.

 

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  • 2 Monate später...
  • 1 Monat später...
Am 14.7.2018 um 18:27 schrieb Bergler:

Noch ein paar Ergänzungen, wenn auch nicht zum ursprünglichen Thema, sondern zu B&T:

https://www.waffenmarti.ch/shop/diverse-gewehre/b-t-ag/produkt/12307-b-t-apc9-g-kal-9mm-para-9mm-luger-9x19-schwarz-aimpoint-micro-tl-rotpunktvisier-short-barrel-mit-klappschaft-geeignet-fuer-glock-magazine.html

 

Die APC9-G ist, zumindest in der Schweiz, jetzt erhältlich. 

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