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Geschrieben

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich lebe seit knapp 1 1/2 Jahren in Österreich. Ich beginne derzeit
eine Lehre zum Koch (bin 25 Jahre alt) und werde mich daher auch

weitere Jahre im Lande aufhalten. Ich habe derzeit Österreich noch

als meinen Zweitwohnsitz angegeben, überlege es mir jedoch

zukunftsnah dies dahingehend zu ändern, dass der Erstwohnsitz

Österreich sein wird.

Zur Sache:
Ich plane mit dem Gedanken Schusswaffen zu erwerben. Konkret
liebäugele ich mit einer Steyr Pieper Kaliber 6,35mm, einem
Kleinkaliber-Gewehr Norinco JW-15, eine Kleinkaliber-Sportpistole
Margolin. Zudem würde ich gerne eine Einlaufflinte im Kaliber
.410/76 (vorzugsweise eine Baikal IZH-18) oder im Kaliber 12/76
1 Einlaufflinte oder eine Kipplaufflinte vorzugsweise von Baikal
und zudem eventuell ein 9mm Flobert-Gewehr kaufen zu wollen.
Ich habe mich noch nicht richtig für das eine oder andere so recht
entscheiden können,
Wäre das überhaupt Mengenmäßig mit dem österreichischen
Waffenrecht vereinbar?

Bei den vier letzteren Waffen ist der Erwerb, soweit ich mich
bereits informiert habe, relativ "leicht". Ist es richtig, dass
mit meiner Volljährigkeit mir gestattet ist eines, mehrere oder

sogar gleich alle vier zu kaufen? Bin ich diesbezüglich richtig
informiert?

Wie sieht das beim Norinco Kleinkalibergewehr .22 aus? Muss ich
dafür eventuell weitere Bedingungen erfüllen, um mich zum Erwerb
dieser zu berechtigen?

Weiters, die beiden Pistolen Margolin (Kaliber .22) und Steyr
Pieper werden nach meinen jetzigen Kenntnisstand beim Kauf
strenger reguliert. Fallen beide Waffen (sowohl die Kipplauf-
pistole, Kaliber 6,35mm "Steyr Pieper", als auch die
KK-Sportpistole "Margolin") unter die Kategorie B im Waffenrecht?
Falls ja, welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen, um die beiden
Waffen erwerben zu dürfen?
Welche Bedingungen habe ich dabei zu erfüllen und gibt es
Unterschiede, ob diese Wafen von privat zu privat verkauft werden?

Beide Waffen sind ja eines - nun ja - geringeren Kalibers. Macht
das einen Unterschied zu einer 9mm Glock oder einem .44 Revolver
oder wird da einheintlich verfahren?

Zudem habe ich einen Freund in Deutschland, welcher Interesse
an einer Signal-,/Leuchtpistole Kaliber 4 (26,5mm) bekundet hat.
Soweit ich weiß, ist dieser Typ Waffe an jeden über 18 Jahre,
mithin mit dem Erreichen der Volljährigkeit, verkauft werden darf.
Nun meine Frage dazu, darf er als Deutscher nach Österreich fahren
und hier jene H&K P2A1 erwerben oder wäre nur mir dies gestattet?

Vielen Dank für eure Antworten auf meine Fragen!

Falls eine der Fragen bereits so oder so ähnlich bereits schon einmal

beantwortet wurden,so tut es mir leid und wäre umso dankbarer,

sofern sie dennoch einer Beantwortung erführen.

Wünsche noch einen schönen Abend!

 

 

Geschrieben

Egal was die Östereicher machen, wenn Dein Kumpel mit seiner Signalpistole zurück über die Grenze fährt sollte er sich nicht erwischen lassen. Für alles was er hier mit dem Ding macht, bis auf in Seenot den SAR Hubschrauber abzuschießen, benötigt er die passende waffenrechtliche Genehmigung.

Geschrieben (bearbeitet)

es gibt doch ausdrücklich die Rubrik "Waffenrecht Österreich" ....... da werden sie geholfen. dort kann man auch nachlesen......wird Dir sicherlich die eine oder andere Frage umgehend beantworten.....

 

kann ihm das mal bitte jemand verschieben!

 

 

 

 

...und vergiß mal ganz schnell wieder den 6,35/.410/Flobert -Müll. das wird munitionsmäßig extrem teuer, zumal Du bei der Waffenauswahl z.T. ja eh das Billiggerümpel gewählt hast.....das passt nicht...macht finanziell (sowohl auf kurze wie auf lange Sicht) keinen Sinn.

 

kauf Dir dann doch besser was vernünftiges in einem vernünftigen (d.h. gängigen!!!!) Kaliber!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Alzi, vergiss das mit den Minikosten; auch ich hab mich gefragt, wie man auf kal .410 alternativ zu kal. 12 kommt. 

 

Hier besteht offenbar eine "Einkaufsliste", die abgearbeitet werden soll. 

Eigentlich hätte ich hier fragen erwartet wie " was willst' n mit der 6,35er?" Oder ähnliches. 

Und grundsätzlich hat bumm die wrsentliche Antwort ja schon geliefert. 

Geschrieben

Verehrter Oblivion.

Geh mit deinen Wünschen an LW zum Waffenhändler deines Vertrauens.Was er dir verkauft und der Behörde meldet darfst du besitzen,wenn gegegn dich kein Waffenverbot verhängt wurde.Auf Nachfrage musst du einen Schiesstand benennen wo du damit Schiessen willst.Waffenschrank oder Ä. ist Pflicht.Das Gesetz sagt "sichere Aufbewahrung gegen Wegnahme"

  An KW stehen dir laut Gesetz 2 Stück zu.Eine für Sport und eine für Selbstverteidigung.Aaaaaaaaaber,Voraussetzung ist der Waffenführerschein(Sachkunde ähnlich)

Dann muss eine psychologische Prüfung abgelegt werden,ca.190,-€. Ebenfalls Schiesstand bennen,wenn der Prüfer fragt.Danach kannst du bei der BH einen Waffenerwerbschein beantragen.

EINIGE deiner Wüsche schmink dir gleich ab! >Waffenhändler< fragen.

MfG Piet der auch betroffen war.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb kulli:

Schießstand benennen beim Händler ist quatsch. Und eine für sv und eine fur sport ist auch quatsch. Du kannst die 2 Plätzen belegen wie du willst.

Du hast mitbekommen, dass der Sachverhalt in Österreich spielt? 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb P22:

Du hast mitbekommen, dass der Sachverhalt in Österreich spielt? 

Ja ist mir bewusst. In Deutschland würde ich wohl kaum über eine Waffe zur SV sprechen. 

Geschrieben

An Kulli + P 22

Wo habe ich geschrieben das der Händler fragt??

Ihr Nasenbären,kennt ihr das Östereichische Waffengesetz? Die Gesetzeslage ist so ! Eine für SV und eine Für Sport.Ohne Nachweis des Bedürfnisses !!!!

Keine Ahnung aber davon eine ganze Menge.

Piet

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Peader:

An Kulli + P 22

Wo habe ich geschrieben das der Händler fragt??

Ihr Nasenbären,kennt ihr das Östereichische Waffengesetz?

 

Antwort: ja wahrscheinlich länger als Du!

 

 

Die Gesetzeslage ist so ! Eine für SV und eine Für Sport.Ohne Nachweis des Bedürfnisses !!!!

Keine Ahnung aber davon eine ganze Menge.

Piet

Totaler bullshit , nur weil dir das vll. auf der BH so erzählt würde stimmt das nicht.

Durch sportschießen hast du in AT keinen Rechtsanspruch auf eine wbk. Lies doch im Gesetz nach. Nur SV zählt und natürlich kannst du dir 2 taschenpistolen für sv kaufen wenn du magst und keine spopi oder aber 2   22er GSP , auch wenn du sv als Bedürfnis angegeben hast.

 

Und du am Rande im Feld zur WBK Beantragung kannst im System nur einen Grund eingeben. Was natürlich auch nicht so toll ist.

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