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oblivion

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  1. Hallo liebe Forenmitglieder, ich lebe seit knapp 1 1/2 Jahren in Österreich. Ich beginne derzeit eine Lehre zum Koch (bin 25 Jahre alt) und werde mich daher auch weitere Jahre im Lande aufhalten. Ich habe derzeit Österreich noch als meinen Zweitwohnsitz angegeben, überlege es mir jedoch zukunftsnah dies dahingehend zu ändern, dass der Erstwohnsitz Österreich sein wird. Zur Sache: Ich plane mit dem Gedanken Schusswaffen zu erwerben. Konkret liebäugele ich mit einer Steyr Pieper Kaliber 6,35mm, einem Kleinkaliber-Gewehr Norinco JW-15, eine Kleinkaliber-Sportpistole Margolin. Zudem würde ich gerne eine Einlaufflinte im Kaliber .410/76 (vorzugsweise eine Baikal IZH-18) oder im Kaliber 12/76 1 Einlaufflinte oder eine Kipplaufflinte vorzugsweise von Baikal und zudem eventuell ein 9mm Flobert-Gewehr kaufen zu wollen. Ich habe mich noch nicht richtig für das eine oder andere so recht entscheiden können, Wäre das überhaupt Mengenmäßig mit dem österreichischen Waffenrecht vereinbar? Bei den vier letzteren Waffen ist der Erwerb, soweit ich mich bereits informiert habe, relativ "leicht". Ist es richtig, dass mit meiner Volljährigkeit mir gestattet ist eines, mehrere oder sogar gleich alle vier zu kaufen? Bin ich diesbezüglich richtig informiert? Wie sieht das beim Norinco Kleinkalibergewehr .22 aus? Muss ich dafür eventuell weitere Bedingungen erfüllen, um mich zum Erwerb dieser zu berechtigen? Weiters, die beiden Pistolen Margolin (Kaliber .22) und Steyr Pieper werden nach meinen jetzigen Kenntnisstand beim Kauf strenger reguliert. Fallen beide Waffen (sowohl die Kipplauf- pistole, Kaliber 6,35mm "Steyr Pieper", als auch die KK-Sportpistole "Margolin") unter die Kategorie B im Waffenrecht? Falls ja, welche Voraussetzungen müsste ich erfüllen, um die beiden Waffen erwerben zu dürfen? Welche Bedingungen habe ich dabei zu erfüllen und gibt es Unterschiede, ob diese Wafen von privat zu privat verkauft werden? Beide Waffen sind ja eines - nun ja - geringeren Kalibers. Macht das einen Unterschied zu einer 9mm Glock oder einem .44 Revolver oder wird da einheintlich verfahren? Zudem habe ich einen Freund in Deutschland, welcher Interesse an einer Signal-,/Leuchtpistole Kaliber 4 (26,5mm) bekundet hat. Soweit ich weiß, ist dieser Typ Waffe an jeden über 18 Jahre, mithin mit dem Erreichen der Volljährigkeit, verkauft werden darf. Nun meine Frage dazu, darf er als Deutscher nach Österreich fahren und hier jene H&K P2A1 erwerben oder wäre nur mir dies gestattet? Vielen Dank für eure Antworten auf meine Fragen! Falls eine der Fragen bereits so oder so ähnlich bereits schon einmal beantwortet wurden,so tut es mir leid und wäre umso dankbarer, sofern sie dennoch einer Beantwortung erführen. Wünsche noch einen schönen Abend!
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