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IGNORED

Beschuss nach Waffenkauf


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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Knalle Peng:

Wir reden hier immerhin von einem Wehrmachtskarabiner, also nicht gerade typisch als Sport- oder Jagdwaffe; meistens wird so eine Waffe auf Sammler-WBK gekauft.

Soso... :rolleyes:

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Knalle Peng:

ich Wehrmachtskarabiner, also nicht gerade typisch als Sport- oder Jagdwaffe; meistens wird so eine Waffe auf Sammler-WBK gekauft.

 

 

 

Ja, is klar ne :lol:

Geschrieben

 

vor 2 Minuten schrieb CZM52:

 

Ja, is klar ne :lol:

 

Wir haben im Waffenhandel mehr als zwei Drittel aller Wehrmachtskarabiner auf Sammler-WBK verkauft. Wenn Du da andere Erfahrungen hast, lasse ich mich gerne aufklären. :rolleyes:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Knalle Peng:

Wir haben im Waffenhandel mehr als zwei Drittel aller Wehrmachtskarabiner auf Sammler-WBK verkauft. Wenn Du da andere Erfahrungen hast, lasse ich mich gerne aufklären.

Bei ca. 10.000 Waffenbesitzkarten für Sammler im Umlauf, von denen sicherlich nicht jede auch Langwaffen bzw. Langwaffen diesen Typs umfasst und im Vergleich dazu ca. 145.000 WBK Gelb/alt, 123.000 WBK Gelb/neu und ca. 1.600.000 WBK Grün (wo mehrschüssige Repetierwaffen bis 2003 drauf gelandet sind), dürfte die überwiegende Mehrzahl von Ordonnanzwaffen nicht auf WBKs nach §17 WaffG stehen.

 

Was Disziplinen für Ordonnanz-Waffen sind und welche Waffen da geschossen werden, muss ich hoffentlich nicht erklären.

 

Ich kenne hunderte von K98k im Besitz von Sportschützen und auch eine ganze Menge im Besitz einiger Sammler. Aber auf ein 1/3 zu 2/3 Verhältnis kommt man da sicherlich nicht.

 

Geschrieben

Seh ich auch so.

Aber das mit dem (Nicht)Beschuß für Sammlerwaffen wird man wohl nie aus den Köpfen einiger Händler rausbekommen, zumindest nicht, so lange die noch ihre Lizenz haben.

Bin mal auf den nächsten Fall gespannt, der hier hochkocht. Waffenhändler mit großer Kreativität bei der Waffenbeschreibung sind ja immer mal zu finden auf diversen Plattformen. Wenn die mal an den Falschen kommen, könnten die sich schon mal ein neues Tätigkeitsfeld suchen.

Wobei man auch sagen muss, dass es auch sehr viele, sehr kompetente und grundehrliche Leute gibt, wo man gern kauft.

Ich hatte letztlich eine doch (hier zumindest)recht seltene Waffe zu einem sehr attraktiven Preis erwerben können, der Händler hat ehrlich beschrieben und auf Fragen geantwortet, obwohl er wohl kaum was an der Waffe verdient haben kann.

 

Ich hab selber noch keine Waffen zum Beschuß vorgelegt, Kamerad hat da aber in München gemacht, er sit kein Händler, noch nicht mal Sammler, aber es ging, warum auch nicht.

Ich kann doch auch eine Waffe MIT an sich gültigem Beschuß vorlegen, wenn ich mir unsicher bin, ob die noch OK ist.

Beispiel: Ich kauf nen Mosin, alles OK, Beschuß ist drauf, aber Verschluß ist nicht nummerngleich und ich hab Hülsenbodenabreißer.

Liegt der Verdacht nahe, dass das ggf, mal der Verschluß vertauscht wurde, kann ja mal passieren. Also ab zum Amt, die stecken die Lehren rein, Verschlußanstand grad so OK, Beschuß bestanden, alles gut.

Oder eben nicht und das Eisen muß nachgebessert werden.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Knalle Peng:

Seit wann müssen Sammlerwaffen neu beschossen werden?? Es reicht der Wehrmachtsbeschuss.

Das ist eben der Irrglaube!

Der sog. Wehrmachtsbeschuss berechtigt nicht zum Schießen auf dem Schiessstand.

Geschrieben

 

Und der Jäger dürfte bei der befugten Jagdausübung ausserhalb des Schiessstands?

Grün war aus....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

Wirklich? Woher kommt diese Einschätzung?

Finde grad die Zahlen aus der Anfrage der Grünen im Bundestag letztes Jahr nicht.........

Doch gefunden:

https://www.google.de/url?q=http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/112/1811246.pdf&sa=U&ved=0ahUKEwj4kaKFmOHYAhUHfFAKHVqxA8kQFggRMAA&usg=AOvVaw1Qc5WtHnjJrUT0D9jxA6tJ

 

10.005 WBKs gem. 17

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

?

Die Bundesregierung hat die Zahlen manipuliert? Soll welchen Sinn haben?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

Wenn das die Herkunft der Zahlen ist, dann wundert es mich nicht.

Das ist ein Auszug aus dem NWR als Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage. :acute:

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb AWO425:

 

Aber das mit dem (Nicht)Beschuß für Sammlerwaffen wird man wohl nie aus den Köpfen einiger Händler rausbekommen, zumindest nicht, so lange die noch ihre Lizenz haben.

 

 

 

 

 

 

Manchmal denk ich mir, so ne Nachprüfung der Fachkunde alle 5-10 Jahre wär nicht verkehrt......

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mattes:

 

Der sog. Wehrmachtsbeschuss berechtigt nicht zum Schießen auf dem Schiessstand.

 

Sagt ja auch niemand. Deshalb habe ich "Sammlerwaffe" geschrieben. Davon dass der Wehrmachtsbeschuss für den Schießstand reichen würde, habe ich nichts geschrieben.

 

Wenn WB oder BA Beschuss verlangen, obwohl das Ding auf rote WBK eingetragen werden soll, ist das halt wie so oft Blödsinn und Willkür. Normal ist das jedenfalls nicht. Es gibt keine rechtliche Grundlage, um einen Neubeschuss für Sammlerwaffen zu verlangen.


 

Zitat

 

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die etwaige Pflichten für Sammlerwaffen betreffen, gibt es nicht. Zunächst ist § 12 Beschussgesetz heranzuziehen, wonach beschusspflichtige Waffen nur dann überlassen oder zum Schießen verwendet werden dürfen, wenn sie ein amtliches Beschusszeichen tragen. Daraus ergibt sich zunächst die erste Ausnahme von einer allgemeinen Beschusspflicht für Sammlerwaffen. Solche Waffen, die nicht überlassen oder zum Schießen verwendet werden, müssen kein amtliches Beschusszeichen tragen. Damit ist die eingangs gestellte Frage, nämlich ob Waffen ohne Beschusszeichen besessen werden dürfen, bereits beantwortet: Sammlerwaffen, die nur besessen werden, also weder verwendet noch überlassen werden, benötigen kein Beschusszeichen.

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/beschusspflicht-fuer-sammlerwaffen_088832.html

 

 

Geschrieben

Hallo zusammen

Also ich bin kein Sammler sondern Sportschütze, deshalb wird die Waffe auch beschossen.

 

Also ich hätte gerne das Beschusszeichen von Ulm das gefällt mir sehr gut... aaaber die sind glaube ich recht schwierig!

Mit welchem Beschussamt habt ihr gute Erfahrungen gemacht?

 

Was hat es mit dem Waffe einbehalten auf sich? Ist das rechtens ? Also wenn die Waffe den Beschuss nicht bestehen würde??

 

Danke

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb CZM52:

 

Manchmal denk ich mir, so ne Nachprüfung der Fachkunde alle 5-10 Jahre wär nicht verkehrt......

Die NAchprüfungsmode wird irgendwann dazu führen, dass ich vor lauter NAchprüfungen keinen anderen Tätigkeiten mehr nachkommen werden kann ;)

Geschrieben
Gerade eben schrieb Knalle Peng:

Es gibt keine rechtliche Grundlage, um einen Neubeschuss für Sammlerwaffen zu verlangen.

 

Eine nicht beschossene Waffe darf nicht geschossen und nicht überlassen werden. Sie darf aber besessen und erworben werden, rein theoretisch. Nur der Überlasser hat halt eben ein Problem. Wenn der aber sowieso gerade alle seine Sammlerwaffen abgeben will, paßt das ja.

Geschrieben

 

vor 16 Minuten schrieb nol:

 

Also ich hätte gerne das Beschusszeichen von Ulm das gefällt mir sehr gut... aaaber die sind glaube ich recht schwierig!

Mit welchem Beschussamt habt ihr gute Erfahrungen gemacht?

 

 

Das Beschussamt Suhl soll sehr umgänglich sein.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb nol:

 

 

Also ich hätte gerne das Beschusszeichen von Ulm das gefällt mir sehr gut... aaaber die sind glaube ich recht schwierig!

 

 

Warum soll Ulm schwierig sein?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb nol:

...

Mit welchem Beschussamt habt ihr gute Erfahrungen gemacht?

...

Danke

Köln (Ossendorf) 

Man sollte aber rheinischen Humor verstehen...

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