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Geschrieben (bearbeitet)

ich habe mir einmal Dein Bild geklaut und reingemalt was ich meine. Stempel hatte oben "Luft", aher fehlt der obere S-Bogen komplett und ist dann beim Stempeln "gesprungen"... jeder der mal (unvorsichtiger weise) mit Schlagzahlen gearbeitet hat, kennt das doppelte Stempelbild beim "springen" des Stempels......

wo_m95.jpg

Bearbeitet von PeterS
Geschrieben

Sooooo  Klarheit ist nun da :-)

Unser Experte der Polizei hat mich an eine Firma verwiesen und meinte die können mir das Patronenlager vermessen und adapterhülsen fertigen.  Wäre legal und ich darf auch auf eigenem Gelände schießen :-)  Ich mich also erstmal riesig gefreut und die Firma sofort kontaktiert. Sind absolute Experten da die eigene Waffen auch unter anderem für Film und Fernsehen stellen/haben/bauen. Kennen sich demnach auch sehr genau in den Gesetzen aus.

Fakt ist also schonmal das das überstempelte kein S für einen Umbau darstellt aber was es sein soll konnte man mir dort auch nicht sagen :-(  Egal . Hake ich unter "is eben so " ab lach

Die Adapterhülsen laufen laut aktuellem Gesetz unter dem Begriff Einstecklauf und sind somit in der Produktion / verkauf illegal . Legal wäre es nur dann wenn ein Büchsenmacher die anfertigt und mitsamt der Waffe einschickt um eine PTB - Abnahme zu bekommen.

Da das aber mit imensen Kosten verbunden ist was diese Abnahme angeht lasse ich das. Der Besitz der Hülsen ist legal wenn man über "Altbestände verfügt aber diese zu verkaufen ist wiederrum illegal. Eine Waffe die als Salut ( mit BKA-Stempel ) abgeändert ist darf nichtmal mehr an der Wand hängen sondern muß in einem zertifizierten Waffenschrank aufgehoben werden.

Der Chef von denen kennt wohl den Polizisten mit dem ich geredet hatte und hat ihn auch gleich angerufen und ihn über die aktuelle Gesetzeslage aufgeklärt lach

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Kettwiesel:

Eine Waffe die als Salut ( mit BKA-Stempel ) abgeändert ist darf nichtmal mehr an der Wand hängen sondern muß in einem zertifizierten Waffenschrank aufgehoben werden.

Der Chef von denen kennt wohl den Polizisten mit dem ich geredet hatte und hat ihn auch gleich angerufen und ihn über die aktuelle Gesetzeslage aufgeklärt l

Na da scheinen ja wirkliche Experten auf allen Seiten am Werk zu sein.

Welche Zertifizierung, sprich Sicherheitsstufe müsste denn ein solcher Waffenschrank zur Aufbewahrung von "Salutwaffen" haben?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Zum lachen ist das nicht. Eher zum heulen.......

Gut das es doch immer wieder Spezialisten gibt.  Oder zumindest welche die meinen das sie es wären.

 

Da du ja Besitzer einer Salutwaffe mit BKA Stempel bist müsstest du ja nun auch einen klassifizierten Waffenschrank zu Aufbewahrung haben?

 

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb chapmen:

Besitzer einer Salutwaffe mit BKA Stempel

Zum Heulen finde ich eigentlich nur, dass man als solcher (Besitzer von Altmetall mit BKA-Unschädlichkeitszertifikat) Gedanken um die Aufbewahrung von Holz und Eisen machen muss.

Geschrieben (bearbeitet)

Auch dies beantwortet nicht die Frage in welch einem zertifizierten (!) Behältniss eine Salutwaffe mit BKA Stempel aufbewahrt werden muss.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

werde da morgen nochmal nachhaken was es für einer sein muss. Allerdings bin ich mir schonmal sicher das es keiner mit separatem Munitionsfach sein kann .

 

Traurig ist es allemal aber ich versuche mir dennoch meinen Humor zu bewahren :-)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Die Antwort auf die Frage wäre ja: „in keinem.“ 

 

Das weisst du und ich.

Kettwiesel hat anscheinend Spezialisten getroffen die anderer Meinung sind.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Kettwiesel:

Allerdings bin ich mir schonmal sicher das es keiner mit separatem Munitionsfach sein kann .

 

Warum das? Die Adapterpatronen müssen schliesslich auch gesetzeskonform aufbewahrt werden.

Geschrieben

Die Polizei meinte ja ich darf mir die fertigen lassen lol

Aber für adapter ( fals die dann unter das Munitionsgesetz fallen ) brauch man nur separat wenn man die als altbestand hat. Da das bei mir nicht so ist und ein Erwerb ja illegal sein soll wofür dann ein separates fach wenn ich nichts reinlegen kann ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Kettwiesel:

Hmmmmm

 

Nun macht du mich wieder unsicher :-( Meinst du der Filmwaffenmensch hat mir da wieder mist erzählt ?

Nein. Bestimmt nicht. lol

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Na dann ;-)

 

Ich warte mal auf die dekoteile und schau mal weiter. Mit dem Salut hab ich jedenfals aufgegeben .

 

Mit dem einschließen habe ich bezüglich des Waffenschrankes auch nochmal nachgehakt. Dort reicht angeblich ein normales einschließen. Hatte das wohl falsch interpretiert weil der so viel geredet hat lach.

Theoretisch reicht also , wenn man als beispiel ein normales Schloss in den Schlafzimmerschrank oder so einbaut. Er hat nur empfohlen den Verschluss separat zu verschließen da manche Versicherungen wohl sonst in einem Einbruchfall Probleme machen könnten :-)

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Kettwiesel:

Er hat nur empfohlen den Verschluss separat zu verschließen da manche Versicherungen wohl sonst in einem Einbruchfall Probleme machen könnten :-)

War da nicht was mit Verschluß über längere Zeit aus Salutwaffe entnehmen?

 

Hast Du ein Fettnäpfchensuchgerät eingebaut?

Geschrieben

Hmm Glaube ich langsam auch . wenn hier 30 Fettnäpfchen stehen werde ich die anderen wohl auch noch finden. Salutwaffen is eben nich so mein Gebiet lach

 

Was is denn mit dem Verschluss und längere zeit entfernen ?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kettwiesel:

 

Was is denn mit dem Verschluss und längere zeit entfernen ?

 

Ein heiler verschluss für sich genommen ist ein erlaubnispflichtiges teil.

solange er sich in einer salutwaffe befindet oder nur vorübergehend (z.b. Zum reinigen) entnommen wird, ist er erlaubnisfrei.

 

klingt komisch, ist aber so.

Geschrieben

Der Salut Verschluß ist ( getrennt von der Salutwaffe ) ein

wesentliches Teil einer erlaubnispflichtigen Waffe ( weil er unverändert ist ).

Wenn er also aus der Waffe genommen wird ( und nicht nur kurzfristig zum Reinigen ),

geht das Abendland unter, weil Du dann ein erlaubnispflichtiges Teil besitzt ohne Erlaubnis.

Klingt komisch, ist aber so.

 

Geschrieben

Jep . Passend zur waffe  ne brünierte Karte lol

 

Denke mal die Sammlerkarte reicht aus und wenn ich das richtig auf dem Antrag deute dürfte es nicht so kompliziert sein da ich die militärische Ausbildung habe. Den Rest bekomme ich auch hin und

die geforderte Haftpflichtversicherung habe ich auch. Mal sehen was dann daraus wird.

Stelle mal zur vorsicht wieder neues Fettnäpfchen hin damit ich da auch reintreten kann lach

Geschrieben

Der Gesetzgeber ist sogar so weit gegangen auch "Altdeko" (Lang)Waffen in diese Regelung einzubeziehen.....

Geschrieben
Gerade eben schrieb Kettwiesel:

Jep . Passend zur waffe  ne brünierte Karte lol

 

Denke mal die Sammlerkarte reicht aus und wenn ich das richtig auf dem Antrag deute dürfte es nicht so kompliziert sein da ich die militärische Ausbildung habe. Den Rest bekomme ich auch hin und

die geforderte Haftpflichtversicherung habe ich auch. Mal sehen was dann daraus wird.

Stelle mal zur vorsicht wieder neues Fettnäpfchen hin damit ich da auch reintreten kann lach

Da waren schon 5 drin......lach....lol....grins.....

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