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kleiner Waffenschein nun Antrag WBK


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Geschrieben

Hallo Kameraden,

 

stimmt es, das der Erstantrag der grünen und gelben WBK schneller geht wenn bereits zuvor ein kleiner Waffenschein erteilt wurde? Die Zuverlässigkeitsprüfung soll die Selbe sein und wenn diese noch keine 3 Jahre her ist, reicht diese? Stimmt das, habt Ihr hier Kenntnisse?

 

LG

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb derdaniel:

... ist das in der Tat so?

Die Mehrzahl der zuständigen Erlaubnisbehörden führen keine neue Überprüfung durch, wenn die letzte nicht länger als 6 Monate zurück liegt.

Es gibt aber auch einzelne Behörden, die dort wesentlich kürzere Fristen setzen.

Eine kurze Rücksprache mit dem Amt ist da in jedem Fall hilfreich.

vor 8 Minuten schrieb jimmypop:

... gibt es dazu eigentlich belastbare Belege?

Ein kurzer Anruf bei der Behörde schafft Klarheit.

Diese Auskunft sollte dann auch "belastbar" sein.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Die Anforderungen nach Waffengesetz sind dieselben, daher sollte die Überprüfung auch identisch sein. Das dürften größtenteils automatisierte Abfragen bei den im Gesetz genannten Stellen und Datenbanken sein, die keine 'Light'-Variante zulassen:

 

Zitat

Waffengesetz

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1.
die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
2.
die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
3.
die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.*
 

 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb cartridgemaster:

Die Mehrzahl der zuständigen Erlaubnisbehörden führen keine neue Überprüfung durch, wenn die letzte nicht länger als 6 Monate zurück liegt.

Es gibt aber auch einzelne Behörden, die dort wesentlich kürzere Fristen setzen.

Das können interne Weisungen aus Regierungspräsidien bzw. Innenministerien auch für bestimmte Regionen festlegen, das ist nicht zwangsläufig eine Einzelentscheidung einer einzelnen Waffenbehörde. Ich kenne z.B. die behördeninterne Vorgabe von 3 Monaten für einige Regionen.

Geschrieben

Hallo,

ich habe im September meinen Wiederladeschein gemacht und dafür ja die Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht. Jetzt müsste bald mein Antrag kommen und ich will die grüne und gelbe WBK beantragen. Hilft mir da diese Bescheinigung das es evtl. schneller geht?

Gruß larry

Geschrieben

Zur Grundfrage: grundsätzlich sind vor jeder Erteilung einer neuen waffenrechtlichen Erlaubnis (dies ist hier der Fall) die waffenrechtlichen Voraussetzungen neu zu prüfen und u.a. ist eine aktuelle Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung vorzunehmen. Die Rechtsgrundlage wurde oben schon gepostet.

 

Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ist es § 8a Abs. 5 SprengG.

 

Wie lange solche Überprüfungen gültig sind bzw. keine erneute Überprüfung erfordern, ist im WaffG nicht definiert. Aufgrund § 4 Abs. 3 WaffG kann man von maximal drei Jahren ausgehen, da dann zwingend eine Regelüberprüfung vorzunehmen ist. Die meisten Waffenbehörden halten sich an diesen Zeitraum und prüfen nur bei Erkenntnissen oder "Wackelkandidaten" öfters mal vorher schon. Bei strenger Auslegung kann man zum Schluss kommen, dass unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Überprüfung bei Neuantrag IMMER neu geprüft wird (auch wenn das letzte mal erst ein paar Wochen her ist).

 

Waffenbehörden mit Augenmaß schauen sich die Ergebnisse der letzten Überprüfungen an und berücksichtigen dabei auch die o.g. UB, für welche im nichtgewerblichen Bereich nach genau den selben Maßstäben geprüft wird. Da letztere entsprechend § 34 Abs. 2 Satz 2 der 1. SprengV ein Jahr lang anerkannt werden, sollte im WaffG-Bereich zumindest dieser Zeitraum angerechnet werden. Andernfalls betrachtet die Behörde den Antragsteller ohne neue Prüfung lediglich sprengstoffrechtlich als zuverlässig, was gelinde gesagt Blödsinn wäre.

 

Prüfzyklen von 6 oder gar 3 Monaten für den Regelfall halte ich für total übertrieben und zeugt von großem Misstrauen. Das sind dann zumeist die Behörden, die klagen, so wahnsinnig viel Arbeit zu haben...

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