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Grundwaffe verkaufen - Wechselsystem behalten - als Jäger


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich stelle mir gerade die Frage ob ein Jäger, der eine Langwaffe mit Wechselsystem besitzt und die Grundwaffe verkaufen möchte, das Wechslsystem behalten darf.

 

Als Sportschütze hängt das Bedürfnis an der Grundwaffe und das WS ist bedürfnisfrei, wenn eine entsprechende Waffe vorhanden ist. Hier heißt es keine Grundwaffe, keine Bedürfnis für das Wechselsystem.

 

Jäger haben grundsätzlich ein Bedürfnis für Langwaffen. Also für die Grundwaffe, wie auch für jedes Kaliber gleiche oder kleinere Äquivalent. Wie sieht es hier mit einem Wechselsystem aus, darf es auch ohne die ursprüngliche Grundwaffe behalten werden?

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb alzi:

es braucht auch ein Jäger grundsätzlich ein Bedürfnis für JEDE Waffe!

 

Du kannst ein Bedürfnis für das WS glaubhaft machen? also, wo ist das Problem........

Wo wäre denn dann bei einem Jäger das Bedürfnis für ein Wechselsystem ohne Basiswaffe? Sich an die Tiere anschleichen und sie mit dem Wechselsystem erschlagen? Ist das waidgerecht? :grin:

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Flohbändiger:

Wo wäre denn dann bei einem Jäger das Bedürfnis für ein Wechselsystem ohne Basiswaffe?

Hallo Flohbändiger

 

richtig!

Und da erkennt mann den ganzen Wahnsinn in dem deutschen Waffenrecht.

Wo ist die Gefahr bei einem Wechselsystem? Due kannst jemanden damit erschlagen. Kannst du mit einem Fleischklopfer auch. Der einzige Unterschied: Für den Fleischklopfer benötigst du kein Bedürfnis. Marodierend gen Berlin ziehen kannst du mit beiden nicht.

 

Steven

Geschrieben

Na immerhin darf man sie ohne Verbringungserlaubnis einführen. :-)

 

Aufpassen bei einer Überlassung muss man lediglich bei Einsteckläufen/systemen, da diese nur solange nicht wbk-pflichtig sind, wie eine passende Grundwaffe in der WBK eingetragen ist. Überlässt man eben diese Grundwaffe nur für sich alleine, wird der Einstecklauf bzw. das Einstecksystem wbk-pflichtig !

 

Warum der Gesetzgeber da einen Unterschied zu den Wechselläufen/Wechselsystemen macht, habe ich übrigens noch nie begriffen.

Geschrieben
Am 1.11.2017 um 14:06 schrieb Flohbändiger:

Wo wäre denn dann bei einem Jäger das Bedürfnis für ein Wechselsystem ohne Basiswaffe? Sich an die Tiere anschleichen und sie mit dem Wechselsystem erschlagen? Ist das waidgerecht? :grin:

 

Du kannst als Jäger sehr viel was sich dem Sportschützen NICHT erschließt. Z.b. kannst du dir sagen wir mal ein Wechselsystem 8x68Sy für eine Blaser R8 holen, Munition ebenso. Ohne die eigentliche Waffe zu haben. Die leihst du dir für deine Drückjagd die du 1x im Jahr für eine Woche vom Schwager mit der R8 in .308 Win, was du selbst aus individuellen Gründen für die Drückjagd ablehnst, ebensowenig siehst du es nicht ein dir eine ganze Waffe zu kaufen.

Bedürfnis für WS ohne Waffe. Thema erledigt. Sogar nach dem Grundsatz "wenige Waffen im Volk".

 

Der Gesetzgeber hat dem Jäger ein weites Feld OHNE die (über)Regulierung der Sportschützen erlaubt eben weil die Praxis "Waffe als Werkzeug" eine andere Welt ist mit sehr vielen Spielarten.

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