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IGNORED

Magazinbegrenzung bei Halbautomaten....PC9?


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Geschrieben

>in einem jagdlich geführten ha lw dürfen nur 3 schuss max. geladen werden...

 

Ein Rückschritt für die Ghost-loader mit 2 im Magazin, einem im Patronenlager und einem Schuss auf dem Ladelöffel. ;)

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb tar:

>in einem jagdlich geführten ha lw dürfen nur 3 schuss max. geladen werden...

 

Hallo

 

als Nichtjäger kenne ich diese Regel zwar, aber der Sinn ergibt sich mir nicht.

Wenn ich ein Tier anschieße, sollte es doch von Vorteil sein, dass ich soviel Munition wie möglich geladen habe. Das Wild wird wahrscheinlich elendig verrecken. Also wäre es gut, könnte ich das fliehende Tier sofort töten. Von mir aus mit dem 30. Schuss.

 

Steven

Geschrieben

Der HA sollte mit einem Drilling mit der Anzahl der Schüsse gleichgestellt werden. Eine Forderung der Jäger.

Geschrieben (bearbeitet)

Warum gibts dann Vierlinge und Repetierer mit großen Magazinen?

Vielleicht waren einfach andere GEsetze bindend, an die man auch das BJagdG eingepassen muss?

Sollte eigentlich hineichend erläutert sein.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb steven:

Also wäre es gut, könnte ich das fliehende Tier sofort töten.

 

ich hab mir diesen blödsinn nicht ausgedacht!!!

 

aber selbst in den us of a sind auf der jagd magbegrenzungen überwiegend vorschrift!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb steven:

als Nichtjäger kenne ich diese Regel zwar, aber der Sinn ergibt sich mir nicht.

 

Angeblich kommt das vom dicken Göring, der wollte nicht das ganze Herden/Rudel/Rotten/was auch immer mit Automaten zusammen geschossen werden wie es zu Kaiserszeiten noch üblich war. Kaiser Wilhelm konnte seinen linken Arm nicht benutzen, hat deshalb unter anderem mit einem Jagdkarabiner auf C96 Basis "gejagt". Das ganze bestand daraus das die Tiere vor ihn getrieben wurden und er in die Masse der Tiere geschossen hat. 

Bearbeitet von Gunny Highway
Geschrieben

Hallo

 

sieht mal wieder so aus, als wäre irgendetwas geregelt, weil es immer schon so war und so ein neumodischer Kram von den ewig gestrigen halt abgelehnt wird.

Wie Schalldämpfer etc.

 

Steven

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb 6c33c:

Der HA sollte mit einem Drilling mit der Anzahl der Schüsse gleichgestellt werden. Eine Forderung der Jäger.

Hallo 6c33c

 

eine "Forderung der Jäger".

Welcher Jäger?

Es gibt auch einige wenige Sportschützen, die fordern, dass Sportschießen nur mit KK-Einzellader erfolgen soll.

 

Steven

Geschrieben

...und dann gibt es Sportschützenverbände, die darauf eingehen. So war das bei den Jägern.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb 6c33c:

...und dann gibt es Sportschützenverbände, die darauf eingehen. So war das bei den Jägern.

Nein.

Ich hatte schon auf die rechtliche Grundlage hingewiesen, in welche sich das BJAgdG eben einfügen musste.

 

Es ist leider sehr schwer gegen forenmythen anzukommen, auch wenn es eine ganz klare Faktenlage gibt, welche i.d. Vergangenheit sogar ausführlich diskutiert wurde.

Man pflegt aber gern weiter seine Vorurteile.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist doch das Magazinurteil, das durch die Änderung des 19 JagdG ausgehebelt wurde. Nun kann ich als Jäger eine 200 Schusstrommel auf der Jagd führen so lange ich insgesamt nicht mehr als 3 Schuss in der Waffe habe. Dieses Urteil hat nichts mit der ursprünglichen Beschränkung auf 3 Schuss für HA für Jäger zu tun.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Lies bitte nach. Da steht doch die rechtliche Herleitung sogar mit Jahreszahl der verpflichtenden Grundlage dabei.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Es ist kein Jägerwunsch, sondern die rechtliche Erfordernis auf Grund einer bereits bestehenden Rechtsgrundlage (Berner Konvention).

Es war überhaupt nicht möglich über die 3 Schuss Regelung bei "Halbautomaten" hinaus zu gehen. Diese Regelung war ein MUSS in UMsetzung BJAgdG wie auch in die BArtSchV.

Steht aber alles auch ganz genau da und wurde nicht nur von mir in diesem Thread bereits genannt. In der Vergangenheit wurde hier im Forum diese Falschdarstellung ebenfalls umfänglich klargestellt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb 6c33c:

Das ist doch das Magazinurteil, das durch die Änderung des 19 JagdG ausgehebelt wurde.

 

Richtig.

 

vor 43 Minuten schrieb 6c33c:

 

Nun kann ich als Jäger eine 200 Schusstrommel auf der Jagd führen so lange ich insgesamt nicht mehr als 3 Schuss in der Waffe habe.

 

Richtig.

 

vor 43 Minuten schrieb 6c33c:

 

Dieses Urteil hat nichts mit der ursprünglichen Beschränkung auf 3 Schuss für HA für Jäger zu tun.

 

Richtig. Es findet sich aber in der besagten Randnummer 17 die Herleitung, weshalb es die Bregenzung ursprünglich ins BJagdG geschafft hat. Lesen hilft soweit ;)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb steven:

als Nichtjäger kenne ich diese Regel zwar, aber der Sinn ergibt sich mir nicht.

Wenn ich ein Tier anschieße, sollte es doch von Vorteil sein, dass ich soviel Munition wie möglich geladen habe. Das Wild wird wahrscheinlich elendig verrecken. Also wäre es gut, könnte ich das fliehende Tier sofort töten. Von mir aus mit dem 30. Schuss.

 

Ja, wenn das Tier mit dem 3. Schuss nur angeschossen wird, dann wäre ein 4. Schuss hilfreich. Umgekehrt könnte man argumentieren, dass man den 3. Schuss schon bekommen hat, weil man es mit dem 2. angeschossen hätte...

 

Das macht alles irgendwie Sinn, geht aber am Zweck der Regelung vorbei.

 

Sie es mal so: Wenn drei Schüsse nicht reichen, um das Tier zur Strecke zu bringen, dann war es einfach besser als der Jäger und es hat sich redlich verdient weiter leben zu dürfen :icon14: Es soll halt schon noch irgendwie "fair" bleiben.

Geschrieben

Ein Magazinwechsel bleibt nun auch nicht verboten ;)

Ich sehe keinen Grund überzudramatisieren.

Eine praktische Bedeutung dürfte grundsätzlich kaum vorhanden sein.

Ich kenne jedenfalls aus der JAgdpraxis keine oder nehme der JAgdart entsprechend das passende Werkzeug.

Geschrieben

Die Begründung des Leipziger Urteils ist wohl ein Musterbeispiel an Gesinnungsjustiz sclechthin. Darum ja auch die Gesetzesänderung in kürzester Zeit.

Geschrieben
Gerade eben schrieb 6c33c:

Die Begründung des Leipziger Urteils ist wohl ein Musterbeispiel an Gesinnungsjustiz sclechthin. Darum ja auch die Gesetzesänderung in kürzester Zeit.

 

Ok, du hast die entsprechende Stelle immer noch nicht gelesen.... :rolleyes:

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb knight:

 

Sie es mal so: Wenn drei Schüsse nicht reichen, um das Tier zur Strecke zu bringen, dann war es einfach besser als der Jäger und es hat sich redlich verdient weiter leben zu dürfen :icon14: Es soll halt schon noch irgendwie "fair" bleiben.

Hallo knight

 

da gehe ich mit dir konform.

Aber: wenn das Tier angeschossen wurde und flüchtet, kann gar nicht genug Munition vorhanden sein. Das Tier ist verletzt und geht stiften. Es wird sich wahrscheinlich irgendwo verkriechen und elendig verrecken. Da ist es doch besser, es so schnell wie möglich zu töten.

Um das Ziel zu erreichen, nicht mit einmal eine ganze Herde zu erlegen wäre es doch eher angebracht, man tabuisiert die kurz hintereinander erfolgenden Schüsse auf mehrere Tiere.

 

Steven

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb 6c33c:

Das Urteil ist Schall und Rauch und gilt nur noch für den Betroffenen.

Leider.

 

Ich gebe es auf....

Auch für den Betroffenen gilt die aktuelle Rechtslage, welche die Entscheidung des BVerwG überholt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist eher eine Frage der Vollstreckbarkeit, davon ausgehend, dass das Urteil inzwischen rechtskräftig ist.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb steven:

Hallo knight

 

da gehe ich mit dir konform.

Aber: wenn das Tier angeschossen wurde und flüchtet, kann gar nicht genug Munition vorhanden sein. Das Tier ist verletzt und geht stiften. Es wird sich wahrscheinlich irgendwo verkriechen und elendig verrecken. Da ist es doch besser, es so schnell wie möglich zu töten.

Um das Ziel zu erreichen, nicht mit einmal eine ganze Herde zu erlegen wäre es doch eher angebracht, man tabuisiert die kurz hintereinander erfolgenden Schüsse auf mehrere Tiere.

 

Steven

Hallo.

 

Man merkt, du bist kein Jäger.

Wann sollte das eine Rolle spielen?
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb 6c33c:

Das ist eher eine Frage der Vollstreckbarkeit.

Nein. Das ist allein eine Frage des nicht verstanden habens, warum das sowohl ins BJAgdG als auch in die BArtSchV aufgenommen werden MUSSTE.
Deshalb auch der merkwürdige Text mit halbautomatischen und automatischen Waffen. Das war nach deutschen WaffR vollkommen unnötig, wurde aber einfach wörtlich übernommen.

Wer es nun trotz so zahlreicher Hinweise immer noch nicht begriffen hat, dem ist in der Tat nicht mehr zu helfen.

Es steht alles da.

Mehr wird dazu nicht mehr kommen. Es braucht natürlich den Willen das mal nachzulesen-und natürlich geringe Fähigkeiten das GElesene auch zu verstsehen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb schiiter:

Hallo.

 

Man merkt, du bist kein Jäger.

Wann sollte das eine Rolle spielen?
 

Hallo schiiter

 

korrekt.

Ich bin als Präzisionsschütze ausgebildet. Da wünscht man sich, dass man einen schnellen Nachschuss (oder auch mehrere) hat. Sollte zwar nicht vorkommen, kommt aber vor.

 

Steven

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