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Geschrieben

Zwei Fragen zum Waffenrecht:

Das neue Gesetz hat der Bundesrat jetzt durchgewunken....zu welchem Stichtag gelten denn nun die neuen Aufbewahrungsvorschriften?

Ab wann kann ich keine A/B Tresore mit Bestandsschutz mehr kaufen?

 

Wie genau sieht die aktuelle gesetzliche Regelung zu Vorderschaftrepetierflinten und der maximalen Magazinkapazität bzw.  geladenen Patronen im Magazin  beim Jagen aus?

Bei all dem HickHack und Gerichtsurteilen bzw. Gesetzesänderungen ist es schwer was verlässliches zu finden.

 

Bei Beantwortung der Frage bitte eine Quelle verlinken! 

Geschrieben

Man kann soviel Munition laden wie man will bei Vorderschaftrepetierflinten.

Quelle gibt es nicht da es ja nirgends verboten wird.

 

Das Gesetzt zur Aufbewahrung tritt einen Tag nach Verkündung in Kraft, wann das ist weiß noch keiner.

Geschrieben

Ähm, https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html

Da steht ganz eindeutig drin, dass es nicht mehr als drei Schuss sein dürfen, wenn man auf Wild schießt!

 

In der Begründung steht, dass es dabei nicht auf die Magazinkapazität ankommt.

 

Das heißt für mich ich kann eine 8 schüssige Vorderschaftrepetierflinte  für die Jagd kaufen aber ich darf sie nicht voll geladen benutzen.

Geschrieben (bearbeitet)

wenn du schon aufs gesetz verlinkst, dann solltest du es auch lesen/verstehen:

 

Zitat

c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;

 

ist eine "vorderschaftrepetierflinte" halbautomatisch?!?

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

OK

Also kann ich eine Vorderschaftrepetierflinte laden wie ich will, weil die nicht extra erwähnt wird.

Eine Selbstladeflinte egal mit welchem Magazin aber nur mit 3 Schuss da die ja zu den Halbautomaten gehört. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Jepp, ich kapiere die Logik dahinter nicht.

Insbesondere das Verbot, die Änderung und die aktuelle Lage nicht.

 

Immerhin werden ja Vorderschaftrepetierflinten und Selbstladeflinten in Deutschland mit zwei Schuss Magazin verkauft....wäre ja völlig bescheuert wenn es nicht auf einem Gesetz basieren würde....

Bearbeitet von chagall1985
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb chagall1985:

Jepp, ich kapiere die Logik dahinter nicht.

Das ist gut. Das beweist schon mal, dass du völlig normal bist.

 

vor 5 Minuten schrieb chagall1985:

Immerhin werden ja Vorderschaftrepetierflinten in Deutschland mit zwei Schuss Magazin verkauft....wäre ja völlig bescheuert wenn es nicht auf einem Gesetz basieren würde....

Stimmt. Ist einfach nur bescheuert.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die US Flinten haben Begrenzer für 3 Schuss drin, weil das da für die Vogeljagd vorgeschrieben ist. 

Der Begrenzer ist aber meistens nichts als ein kleines Stäbchen.

Hier das zeigt es gut:

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben (bearbeitet)

Logik und Waffengesetze .. haha.

Doch ist so. Du kannst ne "Pumpe" mit 8-Schuß-Mag besitzen und verwenden. Die 2-Schuß-Magazine bei "Pumpen" als Repetierer waren etwas vorauseilender Gehorsam, weil viele Jäger diesen Waffen sehr skeptisch gegenüber stehen und diese "Vollernter" nicht mögen. Ich übrigens auch nicht, weil man nicht schnell den 2.Schuß nachschiessen kann und ausserdem kann man nicht, wie bei der BDF, zwei verschiedene Chokes verwenden. Aber jeder, wie er will.

Anders sieht es bei den SLF aus. Da sind nach "neuer" Gesetzgebung nur maximal 3 Patronen für`s jagdliche Schiessen erlaubt, wieviel ins Mag passen, ist Latte. (Das war früher anders, da waren nur 2-Schuss-Mags erlaubt.)

 

Das neue WGS ist noch nicht veröffentlich, ab da ist es in Kraft. Bald zu erwarten.

Bearbeitet von Waldsegler
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