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IGNORED

Aufbewahrung im Vereinstresor


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Geschrieben

Ich möchte gelegentlich aus purer Faulheit und weil ich die Waffen nicht schleppen möchte, ein oder zwei Waffen in unserem Vereinstresor/Waffenraum zwischen zwei Trainingstagen lagern. Nur ich und der Sportleiter haben Zugang zu dem Tresor. Ist das rechtlich möglich. Wie sieht es die Behörde bei einer überraschenden Kontrolle der Vollzähligkeit meiner Waffen bei mir zu Hause? Muß ich mit mir selber einen Leihschein ausstellen? Fragen über Fragen. Ja, Alzi, ich hab schon versucht es selber rauszubekommen, bin nur zu blöd.

Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst Dir selbst einen Leihschein ausstellen, nur bringt das nix.

 

Weil, Du Dir selbst nix verleihen/ausleihen kannst. Ist (kommt von juristisch kompetenter Stelle) rechtlich garnicht möglich, rein formal.

 

 

Wenn, dann musst Du vorübergehend an den Sportleiter überlassen. Wie das dann genau geregelt sein muss, hängt dann wieder davon ab, ob und inwiefern der Sportleiter .....

 

...und ob das dann noch mit dem Aufbewahrungskonzept des Vereines zusammenpasst ......

 

 

und und und..... dann noch die möglicherweise verqueren Ansichten eines evtl. beteiligten Behördenmitarbeiters......

 

 

und und und.....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb alzi:

Ist (kommt von juristisch kompetenter Stelle) rechtlich garnicht möglich, rein formal.

In der GmbH ja. § 181 BGB (Selbstkontrahierung) kann per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden und wird es auch oft. Also Vereinssatzung ändern:spiteful:.

Natürlich nicht....Wenn man der Logik folgt, ist die Waffe ja sicher verwahrt, so , als wenn ich sie bei einem Jagdkollegen unterstelle und dann mit ihm weggehe. Aber wo, in Teufels Namen, gilt im WaffG die Logik...

Geschrieben
Gerade eben schrieb Lanzelot50:

In der GmbH ja. § 181 BGB (Selbstkontrahierung) kann per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden und wird es auch oft.

Im Gegenteil, man befreit sich vom Verbot des § 181 BGB ;)

 

Bei den mehrmaligen Leihschein-Geschichten muss aufpassen, dass man da nicht Probleme bekommt. Stichwort "Vagabundierende Waffen". Ein gefundenes fressen für die StA,  sofern die Leihscheine auch noch fein säuberlich aufbewahrt werden.....

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Lanzelot50:

In der GmbH ja. § 181 BGB (Verbot der Selbstkontrahierung) kann per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden und wird es auch oft. Also Vereinssatzung ändern:spiteful:.

Gefällt es Dir so besser?

Geschrieben

Für BaWü gibt's einen Erlass des IM, dass die dauerhafte Fremdverwahrung in Schützenhäusern oder beim Waffenhändler nicht zulässig ist. Vorübergehend kein Problem. Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde sollte aber immer erfolgen.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Für BaWü gibt's einen Erlass des IM, dass die dauerhafte Fremdverwahrung in Schützenhäusern oder beim Waffenhändler nicht zulässig ist. Vorübergehend kein Problem. Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde sollte aber immer erfolgen.

Wo kann denn der normale gesetzestreue Bürger diesen "Erlass" nachlesen?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb P22:

Die grün-rote Handschrift ist nicht zu übersehen. Insbesondere: 

Zitat

 

Zu 55.2 Verfahren zur Erteilung von Ersatzbescheinigungen

Die Zuständigkeit für die Erteilung, die Rücknahme und den Widerruf von Ersatzbe- scheinigungen ist nach § 48 Absatz 1 WaffG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (DVOWaffG) auf alle Ministerien sowie auf weitere Behörden, Dienststellen und Einrichtungen übertragen worden. 

 

Also: Jeder Genosse darf sich einen ausstellen. Hatten wir das nicht schon mal?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich war heute bei der ( im Übrigen sehr kompetenten) Waffenbehörde in HH und hab am Rande auch das o.a. Thema angesprochen: Der Sachbearbeiter sieht die Frage sehr entspannt. Kein Problem, die Waffe nach dem Training im Waffentresor des Vereins zu verschließen, wenn sie einige Tage später wieder geschossen werden soll. Bei einer eventuell stattfindenen Waffenkontrolle zu Hause genüge der Hinweis, dass sie im Vereinstresor gelagert ist.

Geschrieben

Falls der Fall tatsächlich eintreten sollte, wäre ein Mail des SB aus deiner Perspektive besser als der Rekurs auf einen netten Plausch, an den sich im Zweifel keiner erinnern kann/will oder du die Aussage des SB "missverstanden" hast.... 

Geschrieben (bearbeitet)

ich hatte (in anderem Zusammenhang und keine Waffenrechtsbehörde) bei einer kleinen Unstimmigkeit mal auf ein vorangegangenes Telefonat verweisen, worauf ich zu hören bekam "kann nicht sein, fernmündlich tätigen wir derartige Aussagen nicht".

 

da stehst dann erstmal blöde da.......

 

.... naja, 10 min. später stand ich bei dem auf der Matte und seine Kaffeepause war im Ar$ch.

 

 

der war mächtig angepi$$t, aber es hat sich (zumindest für mich) alles in Wohlgefallen aufgelöst.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb alzi:

der war mächtig angepi$$t, aber es hat sich (zumindest für mich) alles in Wohlgefallen aufgelöst.

 

Alzi auf ner Behörde stell ich mir ungefähr so vor:

 

"Haben SIe überhaupt 'ne Verwaltungsausbildung genossen?"

"Muss ich Ihnen jetzt noch den Gesetzestext raussuchen, weil Sie dafür zu unfähig sind?"

"Wie haben Sie es bloss bis hierher geschafft?"

"Wenn Sie wirklich ein Beamter wären, dann wüssten Sie, dass das Unsinn ist, was Sie sagen!"

 

:s75:

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