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IGNORED

Schießereien in der Schweiz sind selten.


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Geschrieben

Und die haben mehr als 2 Millionen Waffen. Ein Freund von mir hatte die von Großvater, Vater und seine eigene hinter der Haustür stehen.
Und Munition war auch da. Aufbewahrung nach deutschem Gutmenschendenken nich ansatzweise. Munition in den Küchenschrank oder Wohnzimmerschrank, da wo sie hingehört.

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Geschrieben

Da macht es doch Sinn, wenn wir hier in Deutschland jetzt mindestens 0er bzw. 1er-Schränke einführen wenn in der Schweiz weiter gilt:

 

AUFBEWAHREN Art. 26 WG
Waffen, Waffenbestandteile etc. sind:
• sorgfältig aufzubewahren;
• vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

 

Ich hatte im Kopf, dass in der Schweiz ein verschlossenes Behältniss gefordert ist, aber nicht mal das wird gefordert. Allerdings geht es in der Schweiz ja auch um viele vollautomatische Waffen, die in Privathaushalten aufbewahrt werden und in Deutschland braucht es für einen KK-Repetierer dann einen 0er-Schrank. Habe ich schon gesagt, dass ich mich immer darüber freue, wenn unsere Politiker Deutschland sicherer machen. ;-(

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

...in der Schwei weiter gilt:

 

AUFBEWAHREN Art. 26 WG
Waffen, Waffenbestandteile etc. sind:
• sorgfältig aufzubewahren;
• vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

 

 

Siehst du, wegen dieser liberalen Aufbewahrungsregeln türmen sich in schweizer Dörfern und Städten ja auch ständig die Erschossenen in den Straßen.

Extrem gefährliches Land, das.

Geschrieben

Das Schweizer Waffengesetz (bzw. die zugehörige Waffenverordnung) besagt auch folgendes:

 

 WV Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten

1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:

a.    Serbien;
b.1    …
c.    Bosnien und Herzegowina;
d.    Kosovo;
e.2    …
f.    Mazedonien;
g.    Türkei;
h.    Sri Lanka;
i.    Algerien;
j.    Albanien.

 

Warten wir mal ab, welche Bevölkerungskreise geschossen haben. Denn wie so oft (und auch wie so oft in Deutschland), werden solche Verbrechen nicht mit legalen Waffen begangen. Und es sind statistisch gesehen auch nicht Ur-Schweizer, die solche Verbrechen begehen.

 

PS: Ich kenne das Quartier sehr gut, in welchem das passiert ist; es handelt sich um eine Gegend, in welcher überdurchschnittlich viele Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb HangMan69:

bei den voll-autos in der Schweiz musst du aber immerhin die verschlüsse getrennt von den Waffen in einem tresor (?) lagern! dies wird wohl auch regelmäßig (alle 3-5 jahre) kontrolliert...

 

Getrennt unter Verschluss ist richtig. Tresor muss nicht sein. Sagt das Gesetz. Die Vernunft lässt natürlich Spielraum nach oben zu; ich persönlich habe die Verschlüsse der Vollautomaten in einem Bankschliessfach deponiert.

 

Die Kontrollen geschehen, je nach Kanton, jährlich bis fünfjährlich. Teilweise angekündigt und teilweise unangekündigt.

 

In meinem Wohnkanton alle fünf Jahre.....

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb HangMan69:

bei den voll-autos in der Schweiz musst du aber immerhin die verschlüsse getrennt von den Waffen in einem tresor (?) lagern! 

 

Jein, das STGW 90 PE der Reservisten ist ein abgerüsteter VA und kann in der Version nur HA, der wird ganz normal vom Reservisten aufbewahrt wie jede seiner anderen Waffen... 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BigMamma:

 

Jein, das STGW 90 PE der Reservisten ist ein abgerüsteter VA und kann in der Version nur HA, der wird ganz normal vom Reservisten aufbewahrt wie jede seiner anderen Waffen... 

 

Reservisten? Gibt es bei uns nicht. Bis 30 bist Du aktiver Soldat. Ab 30 ist die Militärdienstpflicht beendet und Dein Stgw kannst Du für CHF 100.- kaufen, es wird dann auf HA abgeändert.

 

Das Stgw 90 PE ist eine Privatversion (PE = Privat Einzelschuss), welche als HA konstruiert ist. Diese Waffe war nie im Militär und wird nur von Privatpersonen gekauft.

 

Beim Armeesturmgewehr (solange Du aktiv in der Armee bist) musst Du den Verschluss auch getrennt aufbewahren. Theoretisch.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Swisswaffen:

 

Reservisten? Gibt es bei uns nicht. Bis 30 bist Du aktiver Soldat. Ab 30 ist die Militärdienstpflicht beendet und Dein Stgw kannst Du für CHF 100.- kaufen, es wird dann auf HA abgeändert.

 

Das Stgw 90 PE ist eine Privatversion (PE = Privat Einzelschuss), welche als HA konstruiert ist. Diese Waffe war nie im Militär und wird nur von Privatpersonen gekauft.

 

Beim Armeesturmgewehr (solange Du aktiv in der Armee bist) musst Du den Verschluss auch getrennt aufbewahren. Theoretisch.

 

Ich beneide euch Schweizer! Eine gesunde Einstellung zu Waffen ist die Basis zu einer entspannten Politik zu dem Thema. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

bei den voll-autos in der Schweiz musst du aber immerhin die verschlüsse getrennt von den Waffen in einem tresor (?) lagern! dies wird wohl auch regelmäßig (alle 3-5 jahre) kontrolliert...

Nicht unbedingt. Als Privatperson brauchst du eine kantonale Sondebewilligung.
Da kann auch abweichendes zur Aufbewahrung drin stehen .

Je nach Kanton ist das ganz entspannt. Mir genügt ein abgeschlossener Raum. :)

 

vor einer Stunde schrieb Swisswaffen:

Beim Armeesturmgewehr (solange Du aktiv in der Armee bist) musst Du den Verschluss auch getrennt aufbewahren. Theoretisch.

Soweit mir bekannt nur beim Transport. Hatte meins immer einfach im Schrank.
War aber vor 2008.

 

vor einer Stunde schrieb Swisswaffen:

Ab 30 ist die Militärdienstpflicht beendet und Dein Stgw kannst Du für CHF 100.- kaufen, es wird dann auf HA abgeändert.

Die Abänderung wird auch erst seit 2008 vorgenommen.
Vorher bekam man sein Gewehr einfach so mit.

Davon stehen auch noch jede Menge herum. Völlig legal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb WOF:

Soweit mir bekannt nur beim Transport. Hatte meins immer einfach im Schrank.
War aber vor 2008.

Heute ist das Vorschrift. Und das war es schon 1991, als ich in die RS ging. Wie gesagt: theoretisch.

 

vor 2 Stunden schrieb WOF:

Die Abänderung wird auch erst seit 2008 vorgenommen.
Vorher bekam man sein Gewehr einfach so mit.

Davon stehen auch noch jede Menge herum. Völlig legal.

Das stimmt nicht. Die Armee hat zu KEINER Zeit Vollauto-Sturmgewehre an entlassene Wehrmänner abgegeben. Sogar Stgw 57 wurden entsprechend abgeändert.

 

Hier beispielsweise ein Zeitungsbericht aus 2005, welcher Deine Aussage widerlegt:

http://www.blick.ch/news/schweiz/sturmgewehr-90-ab-nach-hause-marsch-id90874.html

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben (bearbeitet)

Diese Frage würde ich nicht zu laut stellen! Denn dann hast Du das irrtümlich und illegal erhalten. Ich hoffe Du, hast es nachgemeldet und legalisiert. Ansonsten sehe ich pechschwarz.

 

Falls es sich um eine LEIHWAFFE handelt, wird das Gewehr nicht abgeändert, aber es ist dann lediglich eine Leihwaffe.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben (bearbeitet)

Wir werden sehen.....

 

Dann halten wir fest, dass Du das Gewehr mit Sonderbewilligung von der Armee als Vollautomat erhalten hast, was einer absoluten Ausnahme entspricht. Die Regel ist und war, dass sämtliche Gewehre auf HA abgeändert werden.

Bearbeitet von Swisswaffen

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